Vermeidung von Energiesperren Drs. 20-2202, Beschluss der BV vom 30.03.2017
Eine Zuständigkeit des Bezirksamtes Eimsbüttel ist nicht gegeben. Für die Umsetzung des Beschlusses bedarf es neu zu schaffende Regelungen auf Bundesebene. Dazu müssen alle bundesweiten Energieversorger verpflichtet werden, drohende Abschaltungen bei Familien mit minderjährigen Kindern oder anderen schutzbedürftige Personen, einer zu bestimmenden öffentlichen Stelle zu melden. Dabei handelt es sich um Gesetzgebung auf Bundesebene.
Als Beispiel könnte die Regelung für die Mitteilungspflicht der Amtsgerichte an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle bei drohenden Wohnungsräumungen dienen. Diese ist in der Anordnung über die Mitteilung von Zivilsachen geregelt.
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