21-4040

Verkehrszählung Bindfeldweg Beschluss der BV vom 29.06.2023 - Drs. 21-3933

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.09.2023
31.08.2023
Sachverhalt

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat wie folgt geantwortet:

Die Beantwortung muss leider abgelehnt werden. Verkehrszählungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der BIS. Hier ist der Straßenbaulastträger (Bezirk/LSBG) zuständig.

 

Die Behörde für Mobilität und Verkehrswende (BVM) hat wie folgt geantwortet:

Bei der angefragten Zählung handelt es sich um eine Zählung auf einer Bezirksstraße. Auch lassen sich keine Gründe dafür erkennen, dass diese Bezirksstraße als „Abkürzung“ zur Umfahrung von Hauptverkehrsstraßen genutzt wird (eine mögliche Umfahrung wäre dann eher die Max-Zelck-Straße).

Wir (die BVM) werden genau dann tätig, wenn es sich um Zählungen auf Hauptverkehrsstraßen oder um Zählungen von gesamtstädtischem Interesse handelt. Beides ist hier nicht der Fall. Untenstehend nochmal eine Abbildung, die das verdeutlicht (Anlage).

r die angefragte Zählung ist daher der Bezirk selbst zuständig. Sofern uns deren Ergebnisse übersandt werden, können wir diese gerne aufbereiten und hochrechnen.

In der Drucksache 21-3933 heißt es u.a. auch:  .“….so dass die in der Drucksache 21-2668 formulierte Forderung nach Einrichtung eines Zebrastreifens erneut erhoben wird.“

Auch dieses Anliegen fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge