22-1175

Verkehrsverstöße in der Fontenay und Umgebung

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

24.06.2025

Lfd. Nr. 40 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG

der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel

Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele und Lea Fricke

(FDP-Fraktion)

Verkehrsverstöße in der Fontenay und Umgebung

Die Anfrage wird von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) konkret die Fragen 1 3, 5, 6 9 beantwortet.

Weiterhin werden von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die Fragen 4, 5, 6 - 7, 8 9, 10 und 11 beantwortet wie folgt:

Sachverhalt

Im Rahmen der Öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan Rotherbaum 40 haben verschiedene Anwohnerinnen und Anwohner im betroffenen Gebiet auf die schwierige Verkehrssituation hingewiesen. Unter anderem wurde angesprochen, dass es häufig zu Verkehrsunfällen im Bereich Alsterufer / Harvestehuder Weg / Warburgstraße komme.Darüber hinaus wurde berichtet, dass die Anwohnenden in der Fontenay nicht vom Anwohnerparken profitierten, da die Parkplätze dort vielfach durch Lieferfahrzeuge oder Fahrzeuge von Hotelgästen belegt würden, ohne dass dies zu Konsequenzen führe. Die Anwohnerparkausweise würden hierdurch nahezu wertlos.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Fragen

1.1 Wie viele Verkehrsunfälle zwischen Fahradfahrerinnen und Fahrradfahrern wurden in den letzten zwei Jahren im Bereich Alsterufer / Harvestehuder Weg / Warburgstraße registriert?

Bitte getrennt nach Jahren aufführen.

Anzahl der Verkehrsunfälle (VU)

2023

2024

6

2

1.2 Wie viele Personen- und Sachschäden hat es dabei gegeben und in welcher Höhe war der jeweilige Sachschaden?

Bitte getrennt nach Jahren aufführen.

Anzahl der VU mit Verletzten:

Jahr 2023

Jahr 2024

5

2

Sachschaden* in Euro pro VU

Sachschaden* in Euro pro VU

1) 350

1) 300

2) 200

2) 500

3) 100

4) 600

5) 50

*von der Polizei angegeben

Anzahl der VU mit Sachschaden:

Jahr 2023

Jahr 2024

1

-

Kosten in Euro pro VU

1) 50

1.3 Was waren die maßgeblichen Unfallursachen?

Jahr 2023

Unfallursache

Anzahl

Überholen trotz unklarer Verkehrslage

2

Überholen trotz Gegenverkehrs

1

Sonstige Fehler beim Überholen

1

Fehler beim Überholtwerden

1

Fehler beim Abbiegen (§ 9) nach rechts

1

Jahr 2024

Unfallursache

Anzahl

Ungenügender Sicherheitsabstand

1

Sonstige Fehler beim Überholen

1

2.1 Wie viele Verkehrsunfälle zwischen Fahrradfahrerinnen / Fahrradfahrern und Fußngerinnen / Fußngern wurden in den letzten zwei Jahren im Bereich Alsterufer / Harvestehuder Weg / Warburgstraße registriert?

Bitte getrennt nach Jahren aufführen.

Im Auswertezeitraum wurde auf der bewerteten Strecke ein VU im Jahr 2024 polizeilich registriert, der sich zwischen Fußngern und Fahrradfahrenden ereignete.

2.2 Wie viele Personen- und Sachschäden hat es hierbei gegeben und in welcher Höhe sind die Sachschäden jeweils entstanden?

Bitte jeweils nach Jahren aufführen.

Bei dem unter 2.1 genannten VU wurden beide Beteiligte leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 400 €.

2.3 Welche Ursachen waren für die Unfälle jeweils maßgebend und wer war verantwortlich für den jeweiligen Unfall?

Bitte getrennt nach Jahren aufführen.

Die Unfallursache bei dem VU war das Nichtbenutzen des Gehweges.

3.1 Wie viele Verkehrsunfälle hat es zwischen Fahrradfahrerinnen / Fahrradfahrern und Autofahrerinnen / Autofahrern im Bereich Alsterufer / Harvestehuder Weg / Warburgstraße in den letzten zwei Jahren gegeben? Bitte getrennt nach Jahren aufführen.

Anzahl der VU

Jahr 2023

Jahr 2024

11

8

3.2 Wie viele Personen- und Sachschäden hat es dabei jeweils gegeben und in welcher Höhe sind die Sachschäden entstanden?

Bitte getrennt nach Jahren aufführen.

Anzahl der VU mit Verletzten:

Jahr 2023

Jahr 2024

6

6

Sachschaden* in Euro pro VU

Sachschaden* in Euro pro VU

1) 880

1) 110

2) 550

2) 0**

3) 7.400

3) 700

4) 200

4) 1.000

5) 400

5) 200

6.) 8.449

6) 1.050

*von der Polizei angegeben

**ausschließlich Personenschaden

Anzahl der VU mit Sachschaden:

Jahr 2023

Jahr 2024

5

2

Kosten in Euro pro VU

Kosten in Euro pro VU

1) 1.500

1) 750

2) 800

2) 80

3) 500

4) 500

5) 2.000

3.3 Welche Ursachen waren maßgeblich für die Unfälle und wer war jeweils verantwortlich?

Bitte getrennt nach Jahren aufführen.

Nachfolgend sind die Unfallursachen der Hauptunfallverursachenden aufgeführt.

Jahr 2023

Unfallursache

Anzahl

Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen

2

Ungenügender Sicherheitsabstand

1

Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts (nach Überholen)

1

Fehler beim Abbiegen (§ 9) nach rechts

1

Fehler beim Abbiegen (§9) nach links

1

Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren

1

Andere Fehler beim Fahrzeugführer

4

Jahr 2024

Unfallursache

Anzahl

Ungenügender Sicherheitsabstand

2

Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen

2

Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts (nach Überholen)

1

Fehler beim Abbiegen (§ 9) nach links

1

Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren

1

Andere Fehler beim Fahrzeugführer

1

4. Wie viele Parkplätze gibt es im Anwohnerparkgebiet Fontenay?

Die Straße Fontenay liegt in der Bewohnerparkzone E303 Alsterufer. Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksache 22/10554.

5. Wie viele Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Anwohnerparkens im Gebiet Fontenay hat es seit Einrichtung der dortigen Anwohnerparkzone gegeben?

Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

Die BIS antwortet wie folgt:

Seit der Anordnung „Bewohnerparkzone E 303 Alsterufer“ vom 27. August 2020 durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde fand kein Schwerpunkteinsatz zur oben genannten Problemstellung durch das Polizeikommissariat (PK) 17 statt. Im Rahmen des täglichen Dienstes werden Ordnungswidrigkeiten verfolgt und entsprechend geahndet. Die polizeiliche Präsenz erfolgt ohne die Generierung recherchierbarer Einsatzzahlen.

Die BVM antwortet wie folgt:

Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs der Abteilung Parkraum-Management des Landesbetriebs Verkehr (LBV) werden in zuvor definierten Kontrollgebieten durchgeführt. Diese Kontrollgebiete sind nicht deckungsgleich mit den einzelnen Bewohnerparkzonen. Weiterhin obliegt die Entscheidung, in welchen konkreten Straßen bzw. Bewohnerparkzonen innerhalb dieses Gebietes kontrolliert wird, einer tagesaktuellen Bewertung vor Ort und wird nicht statistisch erfasst. Grundsätzlich werden alle Kontrollgebiete regelmäßig jeweils zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen kontrolliert.

6. Wie viele Verstöße wurden bei den Kontrollen jeweils festgestellt?

Bitte nach Jahren aufschlüsseln?

7. Welche Verstöße wurden jeweils festgestellt? Bitte nach Jahren und durchgeführter Kontrolle aufschlüsseln.

Die BVM antwortet zusammenfassend auf die Fragen 6 und 7:

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird im LBV nicht geführt. Die aufgenommenen Ordnungswidrigkeiten werden unmittelbar nach der Aufnahme zur weiteren Bearbeitung an die Bußgeldstelle weitergeleitet und im LBV entsprechend der Speicherfristen zeitnah nach der Übermittlung gelöscht.

8. Konnten Parkverstöße durch Hotelgäste von dem in der Fontenay gelegenen Hotel festgestellt werden? Wenn ja, wie wurden diese Verstöße geahndet? Bitte nach Jahren und durchgeführter Kontrolle aufschlüsseln.

9. Konnten Verstöße durch Lieferfahrzeuge festgestellt werden, die dem in der Fontenay gelegenen Hotel zugeordnet werden konnten? Wenn ja, wie wurden diese Verstöße geahndet? Bitte nach Jahren und durchgeführter Kontrolle aufschlüsseln.

Die BIS antwortet zusammenfassend auf die Fragen 6 9:

Der Behörde für Inneres und Sport liegen keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen vor.

Die BVM antwortet zusammenfassend auf die Fragen 8 und 9:

Bei der Anzeige einer Ordnungswidrigkeit wird neben den tatrelevanten Angaben wie Ort, Uhrzeit und Tatbestandsnummer nur das Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs erfasst. Halterdaten oder andere darüber hinaus gehende personenbezogene Daten werden dem LBVnicht bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 7.

10.1 Erachtet der Senat die Anwohnerparkzone in der Fontenay für notwendig?

Nachuntersuchungen der Parksituation in der Bewohnerparkzone E303 haben ergeben, dass in dieser Bewohnerparkzone der Parkdruck deutlich gesunken ist. Gleichzeitig konnte aus Unfallzahlen der Polizei festgestellt werden, dass sich die Anzahl der Unfälle im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr im Stadtteil Rotherbaum im Zeitraum nach der Einführung des Bewohnerparkens gegenüberden Vorjahren der Einführung relevant reduziert haben. In dieser Hinsicht bewertet die zuständige Behörde die Bewohnerparkzone E303 als positiv.

10.2. Wenn ja, wie beabsichtigt der Senat dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohnenden die Anwohnerparkzone auch uneingeschränkt nutzen können?

Die Einführung des Bewohnerparkens bzw. einer Parkraumbewirtschaftung in den betroffenen Bereichen dient dem Zweck, die Parksituation vor Ort dadurch zu entlasten, dass Fremdparkende von außerhalb ihre Fahrzeuge nicht mehr dauerhaft abstellen können und so mehr freier Parkraum für alle Nutzenden entsteht. Bewohnende mit Bewohnerparkausweis sind von der Höchstparkdauer sowie der Entrichtung einer Parkgebühr befreit und erhalten dadurch eine deutliche Privilegierung gegenüber anderen Nutzenden im öffentlichen Raum, der grundsätzlich der Allgemeinheit gleichermaßen zur Verfügung steht. Das Bewohnerparken kann jedoch keine Garantie sein für einen Parkplatz für Bewohnende.

10.3 Wenn nein, beabsichtigt der Senat die Aufhebung der Anwohnerparkzone in der Fontenay?

Entfällt.

11.1 Sollte die Anwohnerparkzone in der Fontenay nur eingeschränkt nutzbar sein für die Anwohnenden aufgrund des Lieferverkehrs und An- und Abreiseverkehrs des Hotels, beabsichtigt der Senat die Anwohnenden zu entschädigen, beispielsweise durch eine Rückerstattung der gezahlten Anwohnerparkgebühr?

11.2 Wenn nein, warum nicht?

Bei der Gebühr für einen Bewohnerparkausweis handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, die die Erstellung des Dokuments, die anteiligen Kosten für die Herstellung und Instandhaltung der Parkinfrastruktur (z.B. das Aufstellen und die Wartung von Parkscheinautomaten) und den wirtschaftlichen Nutzen für die Antragstellenden berücksichtigt​. Es handelt sich um eine moderate Jahresgebühr, die sowohl gegenüber sonstigen Kosten zur Unterhaltung eines Fahrzeugs als auch gegenüber den Kosten für privat angemieteten Parkraum sehr niedrig ist. Sie ist insbesondere kein Entgelt und vermittelt keinen Anspruch auf einen Parkplatz. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 10.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Harvestehuder Weg Warburgstraße Rotherbaum

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