21-4828

Verkehrssituation rund um das Gymnasium–Corveystraße gemeinsam sicherer gestalten – Umsetzung Drs. 21-4659, Beschluss des HA vom 11.04.2024

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 5.8
Sachverhalt

Nachstehend erfolgt die Stellungnahme des PK 23 zur Drucksache 21 4659 bezüglich der verkehrlichen Situation rund um das Gymnasium Corveystraße.

Im Vorwege sei erwähnt, dass die Einführung von Fahrradstraßen die Quantität der Fahrradfahrer nicht mindert und Aussagen wie „Ich bin mehrmals fast mit Fahrradfahrer*innen kollidiert“ durch verkehrlich/ bauliche Veränderungen wohl nicht entfallen. Auch die Aussage, dass sich 30 Prozent der Schüler*innen gezwungen sehen regelmäßig auf der falschen Straßenseite des Lokstedter Steindamms fahren zu müssen, erscheint hier befremdlich. Das Absteigen vom Fahrrad und anschließendes Schieben, kann als regelkonforme Teilnahme am öffentlichen Verkehr erwartet werden.

Weiterhin wird auch vermisst, dass vorbeugende Maßnahmen zuvor seitens der Schule weder geprüft noch versucht wurden. Gestreckte Schulbeginnzeiten würden die verkehrliche Situation rund um die Schule entzerren und wohl zu einer Entspannung beitragen.

Bezüglich der Einrichtung von Fahrradstraßen und auch zur Veränderung bzw. zu Umbaumaßnahmen der angesprochenen Lichtsignalanlagen (Ampeln) wurde die Verkehrsdirektion 52 (VD52) als fachlich zuständige Abteilung der Polizei Hamburg um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme ist in den Antwortbeitrag mit eingeflossen.

 

Petitum Punkt 3:

Prüfung der Einrichtung von Fahrradstraßen mit Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ in der - Wiben-Peter-Straße - Corveystraße - Lottestraße und darüber hinaus in der - Sottorfallee und Jägerlauf angeregt.

 

Antwort:

Bei den genannten Straßenzügen handelt es sich, nach hiesigem Kenntnisstand, um Wohngebiete, die innerhalb von Tempo 30 Zonen liegen. Das Fahrbahnrandparken scheint in diesen Straßenzügen regelhaft und in großer Anzahl stattzufinden. Vor dem Hintergrund, dass die Hamburger Richtlinie für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) eine Kernfahrbahnbreite von mindestens 4 Metern im Zweirichtungsbetrieb einer Fahrradstraße fordert, dürfte davon auszugehen sein, dass eine entsprechende Einrichtung zu einer massiven Reduzierung des Parkraums r Anwohner hren würde. Je nach Fahrbahnbreiten könnte es sogar den vollständigen Verlust an Stellplatzmöglichkeiten bedeuten. Die Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die umliegenden Straßen und die damit verbundenen Probleme oder Gefahren sind hierbei ebenso kleinteilig zu prüfen, wie die Nachteile der Bewohner innerhalb der geplanten Fahrradstraßen im Hinblick auf fehlenden Parkraum für Besucher, Pflegedienste und Lieferanten etc.

rden die Corveystraße und Wiben-Peter-Straße als Fahrradstraße mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ geplant werden, müsste zwingend die damit einhergehende Verlagerung der Verkehre in die Höxterstraße geprüft werden, welche dann ausschließlich über die Osterfeldstraße an- und abfahren dürften. Die Höxterstraße würde bei dieser Planung einer Sackgasse gleichkommen, auf der allerdings Wendemöglichkeiten fehlen würden. In diesem Zusammenhang wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Wiben-Peter-Straße als Fahrradstraße vorfahrtberechtigt vor der Höxterstraße sein müsste und somit die dortige Vorfahrtregel „Rechts vor Links“ entfallen würde. Die Vorfahrtberechtigung der Wiben-Peter-Straße müsste baulich entsprechend hergestellt werden.

Gemäß HRVV zur Einrichtung von Fahrradstraßen sollen diese eine Sammelfunktion für den Radverkehr erfüllen und sollen somit ein gutes Element für Fahrradrouten im Rahmen der Netzplanung für den Radverkehr sein. Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist nicht geeignet, um eine angestrebte Verkehrsberuhigung zu erlangen.

Weiterhin wäre zu prüfen, ob der Radverkehr in den benannten Straßen die vorherrschende Verkehrsart ist, oder ob dieser nur zu Schulbeginn- und Schulschlusszeiten verstärkt   auftritt.

Aus diesen Gründen wird die Einrichtung von Fahrradstraßen nicht befürwortet.

 

Petition Punkt 4:

Versetzung der Ampelanlage am Lokstedter Steindamm mitsamt sicheren Warteflächen und kürzeren Wartezeiten.

 

Antwort:

Einer Verlegung der Fußngerlichtzeichenanlage (F-LZA) im Lokstedter Steindamm/ Sottorfallee zur Einmündung Wiben-Peter-Straße wird unter Zugrundelegung des vorliegenden Sachverhaltes aus Verkehrssicherheitsgründen als grundsätzlich zielführend bewertet. Die Gestaltung der geforderten „sicheren Warteflächen“ erscheint aufgrund des nicht vorhandenen Platzes entlang des Gehweges schwierig darstellbar und müsste ein Freihalten des Gehweges für den Fußngerverkehr berücksichtigen.

 

Hinweis:

Die im Punkt 4 formulierten Maßnahmen in Bezug auf die Änderung von Signalzeiten und dem Versetzen der benannten F-LZA sind mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu koordinieren.

r die Bewertung der Vorgaben und die Planung zur Verlegung einer F-LZA wird auf die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers verwiesen. Hier begleitet die Polizei die vorgelegten Planungen konstruktiv.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Nachstehend erfolgt die Stellungnahme des PK 23 zur Drucksache 21 4659 bezüglich der verkehrlichen Situation rund um das Gymnasium Corveystraße.

Im Vorwege sei erwähnt, dass die Einführung von Fahrradstraßen die Quantität der Fahrradfahrer nicht mindert und Aussagen wie „Ich bin mehrmals fast mit Fahrradfahrer*innen kollidiert“ durch verkehrlich/ bauliche Veränderungen wohl nicht entfallen. Auch die Aussage, dass sich 30 Prozent der Schüler*innen gezwungen sehen regelmäßig auf der falschen Straßenseite des Lokstedter Steindamms fahren zu müssen, erscheint hier befremdlich. Das Absteigen vom Fahrrad und anschließendes Schieben, kann als regelkonforme Teilnahme am öffentlichen Verkehr erwartet werden.

Weiterhin wird auch vermisst, dass vorbeugende Maßnahmen zuvor seitens der Schule weder geprüft noch versucht wurden. Gestreckte Schulbeginnzeiten würden die verkehrliche Situation rund um die Schule entzerren und wohl zu einer Entspannung beitragen.

Bezüglich der Einrichtung von Fahrradstraßen und auch zur Veränderung bzw. zu Umbaumaßnahmen der angesprochenen Lichtsignalanlagen (Ampeln) wurde die Verkehrsdirektion 52 (VD52) als fachlich zuständige Abteilung der Polizei Hamburg um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme ist in den Antwortbeitrag mit eingeflossen.

 

Punkt 3:

Prüfung der Einrichtung von Fahrradstraßen mit Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ in der - Wiben-Peter-Straße - Corveystraße - Lottestraße und darüber hinaus in der - Sottorfallee und Jägerlauf angeregt.

 

Antwort:

Bei den genannten Straßenzügen handelt es sich, nach hiesigem Kenntnisstand, um Wohngebiete, die innerhalb von Tempo 30 Zonen liegen. Das Fahrbahnrandparken scheint in diesen Straßenzügen regelhaft und in großer Anzahl stattzufinden. Vor dem Hintergrund, dass die Hamburger Richtlinie für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) eine Kernfahrbahnbreite von mindestens 4 Metern im Zweirichtungsbetrieb einer Fahrradstraße fordert, dürfte davon auszugehen sein, dass eine entsprechende Einrichtung zu einer massiven Reduzierung des Parkraums r Anwohner hren würde. Je nach Fahrbahnbreiten könnte es sogar den vollständigen Verlust an Stellplatzmöglichkeiten bedeuten. Die Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die umliegenden Straßen und die damit verbundenen Probleme oder Gefahren sind hierbei ebenso kleinteilig zu prüfen, wie die Nachteile der Bewohner innerhalb der geplanten Fahrradstraßen im Hinblick auf fehlenden Parkraum für Besucher, Pflegedienste und Lieferanten etc.

rden die Corveystraße und Wiben-Peter-Straße als Fahrradstraße mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ geplant werden, müsste zwingend die damit einhergehende Verlagerung der Verkehre in die Höxterstraße geprüft werden, welche dann ausschließlich über die Osterfeldstraße an- und abfahren dürften. Die Höxterstraße würde bei dieser Planung einer Sackgasse gleichkommen, auf der allerdings Wendemöglichkeiten fehlen würden. In diesem Zusammenhang wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Wiben-Peter-Straße als Fahrradstraße vorfahrtberechtigt vor der Höxterstraße sein müsste und somit die dortige Vorfahrtregel „Rechts vor Links“ entfallen würde. Die Vorfahrtberechtigung der Wiben-Peter-Straße müsste baulich entsprechend hergestellt werden.

Gemäß HRVV zur Einrichtung von Fahrradstraßen sollen diese eine Sammelfunktion für den Radverkehr erfüllen und sollen somit ein gutes Element für Fahrradrouten im Rahmen der Netzplanung für den Radverkehr sein. Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist nicht geeignet, um eine angestrebte Verkehrsberuhigung zu erlangen.

Weiterhin wäre zu prüfen, ob der Radverkehr in den benannten Straßen die vorherrschende Verkehrsart ist, oder ob dieser nur zu Schulbeginn- und Schulschlusszeiten verstärkt   auftritt.

Aus diesen Gründen wird die Einrichtung von Fahrradstraßen nicht befürwortet.

 

Petition Punkt 4:

Versetzung der Ampelanlage am Lokstedter Steindamm mitsamt sicheren Warteflächen und kürzeren Wartezeiten.

 

Antwort:

Einer Verlegung der Fußngerlichtzeichenanlage (F-LZA) im Lokstedter Steindamm/ Sottorfallee zur Einmündung Wiben-Peter-Straße wird unter Zugrundelegung des vorliegenden Sachverhaltes aus Verkehrssicherheitsgründen als grundsätzlich zielführend bewertet. Die Gestaltung der geforderten „sicheren Warteflächen“ erscheint aufgrund des nicht vorhandenen Platzes entlang des Gehweges schwierig darstellbar und müsste ein Freihalten des Gehweges für den Fußngerverkehr berücksichtigen.

 

Hinweis:

Die im Punkt 4 formulierten Maßnahmen in Bezug auf die Änderung von Signalzeiten und dem Versetzen der benannten F-LZA sind mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu koordinieren.

r die Bewertung der Vorgaben und die Planung zur Verlegung einer F-LZA wird auf die Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers verwiesen. Hier begleitet die Polizei die vorgelegten Planungen konstruktiv.

 

 

Anhänge

keine