Verkehrssituation in der Straße Auf dem Kollauer Hof Drs. 20-2883, Beschluss der BV vom 26.04.2018
Die oben genannte Beschlussempfehlung ist der Verkehrsdirektion zur Beantwortung übermittelt worden.
Das Verkehrsaufkommen in der Straße Auf dem Kollauer Hof ist als sehr gering anzusehen. In einer 3-Jahres Betrachtung gab es keine der Polizei bekannten Verkehrsunfälle.
Eine gelegentliche Beschwerdelage über parkende Fahrzeuge ist am örtlich zuständigen PK 24 bekannt. Es handelt sich allerdings lediglich um zwei wiederkehrende Beschwerdeführer.
Die Straße wird auf Grund der Beschwerden priorisiert im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft und Verstöße geahndet.
Bei Einsätzen und Gesprächen hat sich gezeigt, dass die weit überwiegende Anzahl der Anwohner der Straßen am Kollauer Hof (wie auch der angrenzenden Straßen Am Langdiek und Möhlenwisch) eher der gegenteiligen Meinung der Beschwerdeführer ist und die Situation nicht als problematisch einschätzt. Im Gegenteil wird ein Einschreiten der Polizei sogar für nicht verhältnismäßig und überzogen bewertet.
Die Anwohner der Straßen wurden mit Flyern über die rechtliche Situation informiert und darauf hingewiesen, dass eine Tolerierung von Rechtsverstößen nicht stattfindet. Insgesamt stellt sich die Verkehrssituation in der Straße Am Kollauer Hof im Vergleich zu vielen anderen vergleichba-ren Anwohnerstraßen als wenig problematisch dar.
Wenn konkrete Verkehrsverstöße gemeldet werden, werden diese im Rahmen der personellen Ressourcen zeitnah abgestellt. Bisher wurden gegen eine Vielzahl von Falschparkern Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es handelte sich aber nicht ausschließlich um ortsfremde Fahrer, sondern auch um Anwohner, Besucher oder örtlich tätige Handwerker.
Am 25.09.2017 wurde letztmalig anlässlich eines Ortstermins mit Vertretern des Bezirksamtes Eimsbüttel einvernehmlich festgestellt, dass die bestehende Verkehrssituation keinen Handlungsbedarf hinsichtlich einer zusätzlichen Parkverbotsregelung erfordert.
Die Anordnung und Anbringung von zusätzlichen Verkehrszeichen in einer Zonenregelung sind in Hamburg grundsätzlich nicht vorzunehmen und Verkehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo diese aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sind. Dies ist in diesem Bereich nicht begründbar. Das Aufstellen von Pollern auf dem Gehweg könnte eine Behinderung mobilitätseingeschränkter Menschen darstellen.
Die Einrichtung einer Fahrradstraße ist hier nicht begründbar, diese soll die Attraktivität des Rad-verkehrs steigern und nicht dazu dienen, Parkverstöße zu regulieren.
Ob die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs die Situation verbessern könnte, ist frag-würdig. Die Zuständigkeit für eine Anordnung liegt beim Bezirk.
Das Polizeikommissariat 24 wird auch weiterhin die Straße Am Kollauer Hof überwachen. Eine lückenlose Verkehrsüberwachung ist jedoch nicht möglich.
keine
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