21-3777

Verkehrssicherheit in der Lohkampstraße erhöhen Drs. 21-3651, Beschluss der BV vom 30.03.2023

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.04.2023
24.04.2023
Sachverhalt

Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

 

Im vorliegendem Fall muss also betrachtet werden, ob im betreffende Bereich der Lohkampstraße (Hausnummer 45 bis Kurve Johann-Schmidt-Straße) besondere Umstände vorliegen, die eine Anordnung eines absoluten Haltverbots, Mo-Fr 6 – 22 Uhr, zwingend erforderlich macht.

 

Bei der Lohkampstraße handelt es sich um eine Bezirksstraße von gesamtstädtischer Bedeutung auf der die innerstädtische Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Für jede Fahrtrichtung ist ein Fahrstreifen vorhanden. Der Verkehrsdurchfluss ist als gering zu bezeichnen. Stadteinwärts ist das Parken am Fahrbahnrand grundsätzlich erlaubt. An einigen Stellen der Lohkampstraße bestehen bereits Haltverbote, um den Verkehrsfluss (aufgrund Gegenverkehr) zu gewährleisten.

 

Der Straßenverkehr in der Lohkampstraße gilt eher als unauffällig und problemlos. Lediglich im Sommer 2021 diente die Lohkampstraße als Umleitungsstrecke und das Verkehrsaufkommen war zu dieser Zeit deutlich erhöht.

 

Derzeit finden innerhalb des zu betrachtenden Streckenabschnitts Bautätigkeiten (Bau von Wohnhäusern) statt. Da auf dem Baugelände nicht ausreichend Platz für die Baufahrzeuge sowie der Privatwagen der Arbeiter vorhanden ist, werden die Fahrzeuge während der Arbeitszeiten in der Lohkampstraße am Fahrbahnrand abgestellt.

 

Wie im gesamten Straßenverlauf der Lohkampstraße kann es dann zu Verkehrsspitzenzeiten (Berufsverkehr) im Bereich der Baustelle bei Gegenverkehr gelegentlich zu kurzfristigen Rückstaus kommen.

Bei verkehrsgerechtem Verhalten der Verkehrsteilnehmer führt dieses allerdings nicht zu Problemen. Die Verkehrsunfalllage vor Ort kann als unauffällig bezeichnet werden.

 

Nach Beendigung der Bauarbeiten, am Wochenende sowie an Feiertagen sind im betreffenden Streckenabschnitt in der Regel keine parkenden Fahrzeuge festzustellen.

Insofern ist damit zu rechnen, dass nach Beendigung der Bauarbeiten die betreffenden Fahrzeuge vor Ort nicht mehr parken werden.

 

 

In der Gesamtbetrachtung sind derzeit keine besonderen Umstände erkennbar, die eine Anordnung eines zeitlichen Haltverbots in der Lohkampstraße (Hausnummer 45 bis Kurve Johann-Schmidt-Straße) zwingend erforderlich machen.

 

Eine Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung des Haltverbots liegt somit nicht vor!

 

 

PK 272 wird die Verkehrslage auch nach Fertigstellung der Wohnhäuser weiter im Blick behalten und ggf. auf eine veränderte Verkehrssituation entsprechend reagieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine