20-2639

Verkehrsberuhigung und Tempo 30 im Straßenzug Steenwisch/ Lutterothstraße/ Eidelstedter Weg bis Methfesselstraße Drs. 20-2521, Beschluss der BV vom 12.10.2017

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat 23 hat den Beschluss der Bezirksversammlung  geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

Verkehrsunfallsituation

In den letzten drei Jahren ereigneten sich in dem Straßenzug Steenwisch/ Lutterothstraße/ Ei-delstedter Weg insgesamt 57 Verkehrsunfälle mit zwei leichtverletzten Personen. An diesen 57 Unfällen waren zwei Radfahrer und ein Fußgänger beteiligt, von denen aber keiner verletzt wur-de. Die meisten Unfälle entstanden im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr (z.B. Ein- und Ausparken).

 

Im Einmündungsbereich Langenfelder Damm/Steenwisch (PK 27) ereigneten sich in den ver-gangenen drei Jahren vier Verkehrsunfälle mit insgesamt einem leichtverletzten Fußgänger. Radfahrer waren an keinem der vier Unfälle beteiligt.

 

Aufgrund der geplanten Umbaumaßnahmen im Kreuzungsbereich Steenwisch/Högenstraße ist dieser nicht mit in die Betrachtung eingeflossen. Im Rahmen des Veloroutenausbaus soll die Kreuzung durch einen Kreisverkehr ersetzt werden.

Der gesamte Straßenzug gilt nicht als Unfallhäufungsstelle.

 

Anzahl der Fahrzeuge/Geschwindigkeit

Anfang November 2017 wurde in der Lutterothstraße 104 seitens des PK 23 das Verkehrsstatistikgerät (VSG) installiert. Die Auswertung ergab insgesamt 4746 gemessene Fahrzeuge in bei-den Fahrtrichtungen, von denen knapp 2% die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.

 

Über 75% der Fahrzeuge lagen in einem Geschwindigkeitsbereich von 0 – 40 km/h. Die restli-chen Fahrzeuge bewegten sich in einem Geschwindigkeitsniveau zwischen 41 und 50 km/h.

Fazit

Die zuständige Fachbehörde erarbeitet derzeit behördenübergreifend die Grundlagen für eine Fortschreibung der bestehenden Fachanweisung und einheitliche Handhabung der Neuregelun-gen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Hamburg. Hierbei soll an die seit 1994 in Hamburg bewährte Praxis und an Kriterien der Anordnung von Tempo 30-Strecken vor Schulen ange-knüpft und auf weitere sensible Einrichtungen wie Kindergärten im Sinne der StVO-Novelle aus-gedehnt werden. Die Umsetzung soll zudem den vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf die Verkehrssicherheit und die verkehrlichen Grundfunktionen in einer Millionenmetropole wie Hamburg gleichermaßen Rechnung tragen. Die Kitas Bollerwagen (Eidelstedter Weg 63), Kinderkönigreich (Eidelstedter Weg 75) und das Kinderhaus 4Zeiten (Eidelstedter Weg 107) sind bereits als zu überprüfende Einrichtung hinsichtlich des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde registriert. Bei Vorliegen der Fachanweisung erfolgt automatisiert eine Prüfung hinsichtlich der dann festgelegten Kriterien auf Umsetzung einer Tempo 30- Strecke.

 

Die berufliche Schule für Wirtschaft in der Lutterothstraße wurde nicht mit in die Betrachtung einbezogen, da sie in einer Tempo 30-Zone liegt und von Jugendlichen bzw. von jungen Erwachsenen besucht wird.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind gem. § 45 Absatz 9 darüber hinaus nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbeson-dere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das all-gemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgü-ter erheblich übersteigt. Der aufgeführte Straßenzug wird in Funktion als Sammelstraße gewer-tet.

Eine Gefahrenlage lässt sich weder durch die Unfallsituation noch durch Geschwindigkeitsüber-schreitungen begründen. Die Verkehrsunfälle im ruhenden Verkehr überwiegen, eine Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern besteht nur vereinzelt und eine Unfallhäufungsstelle im gesamten Straßenverlauf ist nicht vorliegend. Aktuelle Geschwindigkeitsmessungen in der Lutterothstraße haben ergeben, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits jetzt weitgehend nicht erreicht wird und Geschwindigkeitsübertretungen unterdurchschnittlich auftreten. Daher ist eine weitere Streckenbeschränkung auf Tempo 30 aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich.

Die Änderung der Parkanordnung wird nicht befürwortet, da ein Zulassen des Parkens auf der Fahrbahn zu erheblichen Verkehrsproblemen für den Fließverkehr führen würde. Gerade bei Straßen mit einer hohen Verkehrsbelastung ist damit zu rechnen, dass die Fahrzeugmengen nicht abfließen können und ggf. auf andere Straßenzüge verlagert werden. Dies führt zwangsläufig zu einer höheren Emissionsbelastung und somit zu einer zusätzlichen Beeinträchti-gung/Gefährdung für die Anwohner. Der Umbau der Högenstraße zur Fahrradstraße und der damit verbundene Errichtung des Kreisverkehrs Steenwisch/Högenstraße werden erfahrungs-gemäß zu einer weiteren Verlangsamung des Fahrzeugverkehrs sowie zu einer Veränderung der Verkehrsströme führen.

 

Anhänge

keine