Verkehrsberuhigung in der Unnastraße
Letzte Beratung: 07.07.2025 Kerngebietsausschuss Ö 8.1
Die Unnastraße ist Teil einer Tempo 30-Zone eines Wohngebiets und momentan auf ihrer gesamten Länge in beiden Richtungen durch Autos befahrbar. Sie ist aber auch Teil der Radroute 3, über die ein großer Teil des ohnehin hohen Radverkehrsanteils in Eimsbüttel fließt. Die Unnastraße weist aber ebenfalls ein hohes Aufkommen an Autoverkehr auf, da sie statt der Quickbornstraße als Verbindung zwischen Eidelstedter Weg und Ring 2 genutzt wird. Bezirksrouten sollen aber eine direkte, konfliktfreie und komfortable Erschließung der Stadtteile für den Radverkehr bieten. Auf Grund der geringen Fahrbahnbreite und des hohen Verkehrsaufkommens kommt es in der Unnastraße jedoch oft zu brenzligen Situationen, gerade da bei Überholvorgängen der gem. § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebene Sicherheitsabstand von Kraftfahrzeugen zu Radfahrenden nicht eingehalten werden kann. Zahlreiche umliegende Straßen der Tempo 30-Zone sind bereits Einbahnstraßen.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten zu prüfen, wie der Kfz-Durchgangsverkehr in der Unnastraße (z.B. durch Einbahnstraßenregelungen) effektiv unterbunden werden kann. Dabei sollen der Verkehrsfluss im Viertel sowie die Erreichbarkeit erhalten bleiben und die Lösung insbesondere mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Bezug auf Einsatzzeiten von Einsatzfahrzeugen frühzeitig abgestimmt werden.
Das Ergebnis der Prüfung soll in einer der Sitzungen des Kerngebietsausschusses (KGA) vorgestellt werden.
Lena Schwarzer, Robert Klein und GRÜNE-Fraktion
keine
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