21-1623

Verkehrs- und Parksituation im Bereich von Kitas

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

14.01.2021

Lfd. Nr. 52 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Janina Satzer und Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)

 

Verkehrs- und Parksituation im Bereich von Kitas

 

Die Anfrage wird von der Behörde für Inneres und Sport, hier: Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Manchen Eltern ist es aufgrund äerer Begleitumstände nicht möglich, ihre Kinder anders als mit dem Auto zur Kita zu bringen (z.B. frühe Arbeitszeiten, weite Entfernungen, körperliche Einschränkungen, akute Erkrankungen etc.). Fehlende Parkmöglichkeiten im Umfeld der Kitas können hierbei das Entstehen von stressigen Situationen beim Abgeben und Abholen der Kinder begünstigen. Zeitdruck und die oftmals auch herausfordernde Situation für Kinder, sich auf den Kita Tag einzustellen, verlangen Eltern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit ab. Eine unübersichtliche und nicht zufriedenstellend gelöste Verkehrssituation kann Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer zur Folge haben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

1)       An welchen Kitas im Bezirk Eimsbüttel sind schwierige Parksituationen bzw. problematische Verkehrssituationen bekannt? Bitte möglichst detailliert darstellen, welche Problemlagen an den jeweiligen Kitas vorliegen.

 

Zu Frage 1:

Im Bereich der Kitas im Bezirk Eimsbüttel sind weder schwierige Parksituationen noch problematische Verkehrssituationen bekannt. Durch die örtlich zuständigen Polizeikommissariate, insbesondere durch die Beamten im besonderen Fußstreifendienst (BFS), finden regelmäßige Kontrollen statt. Sollte es im Einzelfall durch Verkehrsteilnehmer zu Ordnungswidrigkeiten kommen, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

 

Zu Frage 2:

Vorbemerkung:

Eine Antwort im Sinne der Fragestellung kann nicht gegeben werden, da eine statistische Auswertung mit dem Verkehrsunfallanalyseprogramm ‚Elektronische Unfalltypensteckkarte (Euska) nach dem Kriterium „Unfälle mit Beteiligung von Kita-Kindern im Umfeld von Kitas“ nicht möglich ist. Ersatzweise wurden alle Verkehrsunfälle abgefragt, an denen Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren aktiv beteiligt waren. Diese wurden im Rahmen des vertretbaren Verwaltungsaufwands einzeln ausgewertet.

Die folgenden Auswertungen wurden auf Grundlage einer Abfrage der Datenbank Euska vom 10. Dezember 2020 durchgeführt. Für 2020 liegen Daten bis einschließlich Oktober vor, diese sind vorläufig. Vor diesem Hintergrund wird die Frage 2 wie folgt beantwortet:

 

2)       Wie viele Unfälle mit und ohne Personenschaden im Umfeld der Kitas liegen aus den letzten 10 Jahren vor? Bitte Angaben für a. - d. pro Jahr auflisten.

 

  1. Wie viele Unfälle mit Beteiligung von Kita-Kindern und/oder Eltern sind bekannt?

 

Die Abfrage führte auf 133 Verkehrsunfälle. In der nachstehenden Tabelle sind diese nach Jahren gegliedert aufgeführt. Ein Abgleich dieser 133 Verkehrsunfälle mit den nächstgelegenen Kindertagesstätten ergab, dass 15 dieser Verkehrsunfälle im Nahbereich einer solchen Einrichtung registriert worden waren (maximal 50 m Entfernung) und weitere 20 in einer Entfernung von bis zu 100 m. Die anderen 98 Unfallorte befanden sich nicht im Umfeld von Kindertagesstätten.

 

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020*

Gesamt

Anzahl Verkehrsunfälle

11

11

11

16

13

14

18

11

11

17

133

  davon im Nahbereich

  einer Kindertagesstätte

1

1

1

1

1

3

3

2

1

1

15

  davon bis 100 m von

  einer Kindertagesstätte

  entfernt

2

4

0

3

0

5

3

1

1

1

20

*bis einschließlich Oktober

 

  1. Auf welche Unfallursachen sind diese zurückzuführen?

 

Die folgende Tabelle stellt die Hauptunfallursachen der Hauptverursacher gegliedert nach Ursachengruppen mit Angabe ihrer Häufigkeit dar.

 

Ursachengruppen der Hauptverursacher

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020*

Gesamt

Abbiegen

1

2

-

1

-

-

1

-

2

1

8

Einfahren

1

1

-

1

2

-

2

2

-

-

9

Fahrbahnüberquerung durch Fußnger

1

2

1

5

2

4

3

1

1

2

22

Fehlverhalten gegenüber Fußnger

2

3

1

4

4

4

1

3

1

-

23

Geschwindigkeit

-

-

-

1

-

-

-

-

-

-

1

Rotlichtverstoß

-

-

-

-

-

-

-

-

1

-

1

Ruhender Verkehr

2

-

1

-

-

1

-

-

1

3

8

Sonstige Fehler des Fahrzeugführers

4

2

3

2

5

2

8

4

4

8

42

Sonstiger Fußngerfehler

-

-

-

1

-

-

-

-

1

2

4

Straßenbenutzung

-

1

3

1

-

2

1

1

-

-

9

Vorfahrt/Vorrang

-

-

-

-

-

-

1

-

-

1

2

Wenden/Rückwärtsfahren

-

-

-

-

-

1

1

-

-

-

2

andere Ursachen (Straßenschäden, Wild o.ä.)

-

-

2

-

-

-

-

-

-

-

2

*bis einschließlich Oktober

 

  1. Welcher Art waren diese Unfälle?

 

Gemäß statistischer Erfassung sind die genannten Verkehrsunfälle folgenden Unfallarten mit genannter Häufigkeit zuzuordnen:

 

 

 

 

 

 

 

Unfallart

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020*

Gesamt

Unfall anderer Art

2

-

3

2

-

1

2

1

2

1

14

Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt, anhält oder im ruhenden Verkehr steht

3

1

4

1

1

3

5

1

4

10

33

Zusammenstoß mit Fahrzeug, das vorausfährt oder wartet

-

-

-

-

-

-

-

-

-

1

1

Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in gleicher Richtung fährt

1

1

-

-

-

-

1

-

-

-

3

Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt

-

-

3

2

1

-

-

-

1

-

7

Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt oder kreuzt

1

2

-

1

3

-

3

3

1

2

16

Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Fußnger

4

7

1

9

8

10

7

6

3

3

58

Aufprall auf Fahrbahnhindernis

-

-

-

1

-

-

-

-

-

-

1

*bis einschließlich Oktober

 

  1. Welcher Art waren die Verletzungen bei Personenschäden? Welche Maßnahmen wurden hieraufhin ergriffen um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?
  2. Gab es Unfälle mit Todesfolge oder schwerwiegender Verletzung? Welche Maßnahmen wurden hieraufhin ergriffen um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

 

Zu Frage 2 d und e:

Bei den genannten Verkehrsunfällen wurden acht Kinder im Alter von drei bis sechs und drei andere Personen schwer verletzt. 71 Kinder zwischen drei und sechs Jahren und 14 andere Personen wurden leicht verletzt. Getötete Personen waren nicht zu beklagen. Die jährliche Verteilung wird in folgender Tabelle dargestellt.

 

Anzahl Verunglückter

Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020*

Gesamt

schwerverletzte
Kinder (3-6) **

2

1

1

2

-

1

1

-

-

1

9

leichtverletzte
Kinder (3-6)

5

9

2

12

10

10

10

7

6

4

75

schwerverletzte andere
Personen

-

-

-

2

-

1

-

-

-

-

3

leichtverletzte andere
Personen **

-

2

2

3

2

1

-

5

-

1

16

 *bis einschließlich Oktober 
** Als schwerverletzt gelten Personen, die für mind. 24 Stunden stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dieses gilt für Kinder auch dann, wenn die Aufnahme nur zur Beobachtung erfolgt.

 

Die Polizei führt ganzheitlich präventive und repressive Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit durch. Es wird sich dabei bei der zeitlichen und örtlichen Festlegung von Maßnahmen im Wesentlichen nach identifizierten Verkehrsunfallbrennpunkten mit Personenschäden orientiert. Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt im Umfeld besonders schützenswerter Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Altenheime etc.

 

3)       An welchen Kitas in Eimsbüttel ist bisher kein Tempolimit von 30 km/h realisiert? Bitte einzeln aufführen, warum an den jeweiligen Standorten bislang kein Tempo 30 eingerichtet wurde und ob und wenn ja wann dort mit der Einrichtung von Tempo 30 gerechnet werden kann?

 

An den nachfolgend aufgeführten Einrichtungen konnte aufgrund der Vorgaben der aktuellen Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) kein Tempo 30 angeordnet werden.

 

 

Name

Straße

Hausnum-mer

KiTa Pünktchens Tintenklecks

Grindelberg

3

KiTa Grindelberg

Grindelberg

13a

KiTa "Cocori" spanisch-deutsche
Kindertagesstätte

Hallerstraße

30

KiTa Hallerstraße

Hallerstraße

58

KiTa Enfantine KinderKlub

Hallerstraße

76

KiGa Sterntaler

Hallerstraße

89

KiTa Kinderhaus
Rothenbaumchaussee

Rothenbaumchaussee

121

KiTa Montessori Kinderhaus
monaddrei

Schäferkampsallee

27

Ev. KiGa St. Peter

Borsteler Chaussee

139a

Deutsch-Chinesischer Kindergarten Hamburg

Doormannsweg

41

AWO Kita Haynspark

Eppendorfer Landstraße

148a

KiTa Die Strolche

Eppendorfer Weg

205

KiTa Stapellauf e.V.

Eppendorfer Weg

213

Ev. KiTa der Kirchengemeinde St. Markus Hoheluft

Heider Straße

1a

KiTa Lokomotive

Langenfelder Damm

12

KiTa Mini Meter

Langenfelder Damm

41

KiTa Die Martinis e.V.

Martinistraße

20

KiTa und Club Martinistraße

Martinistraße

61

Ev. KiGa Apostelkirche

Schwenckestraße

5

KiTa Kinderpropeller

Weg beim Jäger

95

SoFö Wichtel KG

Weg beim Jäger

127

KiTa Käptn Kaninchen

Siemersplatz

1

KiTa Sonnenkinder

Fruchtallee

106

KiTa Kinderstadt KiTa Lokstedt

Lokstedter Steindamm

51

KiGa Burgunderweg

Burgunderweg

1

Ev. Regenbogen-Kindergarten Niendorf-Markt

Kollaustraße

241

KiGa Kinderstube Sethweg

Garstedter Weg

187

KiTa Graf-Johann-Weg

Graf-Johann-Weg

83

KiTa Königskinderladen

Oldesloer Straße

122

PAS PAKITA PraxisAusbildungs- & Kindertagesstätte

Niendorfer Marktplatz

5

KiTa Kindsköpfe

Burgwedel

3b

ASB Kita Burgwedel

Burgwedel

3a

KiTa Käptn Kaninchen

Frohmestraße

5

KiTa Kindsköpfe

Frohmestraße

28

KiTa Muggelkinder

Frohmestraße

37

KiTa Kinderhaus Wundertüte

Frohmestraße

63a

KiTa Käptn Kaninchen

Frohmestraße

67

Deutsch-Spanischer Kindergarten "La Cometa"

Friedrich-Ebert-Straße

14

KiGa Wurzelzwerge

Niendorfer Marktplatz

20

KiTa Käptn Kaninchen

Quedlinburger Weg

34

KiTa Happy Land

Quedlinburger Weg

68

KiTa Die Kindsköpfe Mini

Heidlohstraße

2b

KiTa Stadt Oase

Lohkampstraße

41

Ev. KiTa Alten Eichen (altes Gebäude)

rdemanns Weg

19

Krippe & Kita Bunte Erdmännchen

Kieler Straße

366

KiTa Kindervilla Sola Bona

Kieler Straße

602

KiTa Langenfelder Damm

Langenfelder Damm

97

 

 

4)       In einigen Städten, so auch an einzelnen Hamburger Kitas sind bereits Kurzparker-Zonen für Eltern in der Hol- und Bring-Zeit eingerichtet. An welchen Kitas im Bezirk Eimsbüttel wäre eine Einrichtung einer Kurzparker-Zone möglich und sinnvoll?

 

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht keine Regelung wie eine Kurzpark-Zone, auch „Kiss & Ride" genannt, vor, da dies eine nicht rechtmäßige Privilegierung von bestimmten Verkehrsteilnehmern, hier die Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen oder abholen wollen, bedeuten würde. Der Verkehrsdirektion sind keine derartigen Zonen bekannt.

 

5)       Welche weiteren Möglichkeiten werden in Betracht gezogen, um die Park- und Verkehrssituation an Kitas zu verbessern?

 

Es wird keine Notwendigkeit für die Einführung von Neuerungen in Hinblick auf Park- und Verkehrssituationen gesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1 und 4.

 

Abschließend wird angemerkt, dass Kita sich dadurch auszeichnen, dass die zu betreuenden Kinder von Elternteilen gebracht und wieder abgeholt werden und der Schutz vor den Gefahren des Straßenverkehrs grundsätzlich den Eltern obliegt. Das Aufstellen von Verkehrszeichen kann sie von dieser Pflicht nicht entbinden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine