21-4361

Verkehrliche Situation am Lokstedter Steindamm

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

22.12.2023

Lfd. Nr. 121 (21)

 

Anfrage gemäß § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt, Gabor Gottlieb und Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)

 

Verkehrliche Situation am Lokstedter Steindamm

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 23 und unter Einbindung der VD 52 und der VD 01 wie folgt Stellung:

 

 

 

Vorbemerkung:

In ihrer Anfrage beschreiben die namentlich aufgeführten Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel die verkehrliche Situation im Lokstedter Steindamm und formulieren anhand eines beispielhaft genannten Verkehrsunfalls fünf Fragen, die nachfolgend beantwortet werden.

 

Sachverhalt:

Der Lokstedter Steindamm geriet kürzlich durch einen Lkw-Unfall in Höhe der Bushaltestelle Brunsberg in den Fokus der Öffentlichkeit. Während der Fahrt verlor der Lkw-Fahrer das Bewusstsein, woraufhin der 7,5-Tonner von der Fahrbahn abkam, einen Ampelmast, die Bushaltestelle und einen Pkw rammte, bevor er schließlich zum Stehen kam. Glücklicherweise wurde außer dem Lastwagenfahrer, der einen Herzstillstand erlitt, aber wiederbelebt werden konnte, niemand verletzt. Erst vor kurzem konnte die Hochbahn die Haltestelle wieder vollständig in Betrieb nehmen.

Obwohl sich ein solcher Unfall durch verkehrsplanerische und straßenbauliche Maßnahmen kaum vollständig verhindern lässt, hat dieser Vorfall in der Bezirkspolitik eine Debatte über die Verkehrssicherheit des Lokstedter Steindamms ausgelöst. So hat die Grünen-Fraktion mit der Drucksache 21-4172 für diese wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Eimsbütteler Stadtteile Lokstedt, Niendorf und Schnelsen mit der Innenstadt verbindet, unter anderem die Einführung von Tempo 30 ins Spiel gebracht.

Um übereilte Maßnahmen als Reaktion auf den genannten Unfall zu vermeiden, ist es wichtig, vor reflexartigen Forderungen eine objektive Analyse der Verkehrs- und Unfallsituation vor Ort durchzuführen. Da eine Referentenanforderung der SPD-Fraktion (Drucksachen–Nr.: 21-4240) bedauerlicherweise abgelehnt worden ist, bleibt uns nur der Weg einer Anfrage, um fundierte Auskünfte zur tatsächlichen Verkehrssituation erhalten zu können.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Wie hat sich die Verkehrssituation auf dem Lokstedter Steindamm seit 2019 jährlich entwickelt? Bitte Angaben zu
    • Zahl der Fahrzeuge (soweit jeweils in vergleichbarem Umfang erhoben),

 

Zahlen zu Verkehrsstärken liegen der Polizei nicht vor. Auskunft hierzu könnte die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) geben.

 

  • Zahl der Unfälle und zwar insgesamt pro Jahr, davon
    1. ohne Personenschäden
    2. mit Personenschäden, aufgeschlüsselt nach Kindern (bis 14 Jahre), Jugendlichen (14-18) und Erwachsenen sowie
    3. nach Unfallursache, darunter:
      • überhöhte Geschwindigkeit
      • unzulässiges Ab- oder Einbiegen
      • unzulässige Wendemanöver
      • sonstiges.

 

Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung in der elektronischen Unfalltypensteckkarte (Euska) vom 08.12.2023 erhoben, für das Jahr 2023 liegen vorläufige auswertbare Daten bis einschließlich 30.09.2023 vor. Betrachtet wurde der Lokstedter Steindamm zwischen der Troplowitzstraße und Siemersplatz, ohne Anfangs- und Endknoten. Tödlich verunglückte Personen sind nicht registriert worden.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verkehrsdirektion die gestellten Fragen wie folgt:

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Anzahl der VU

67

60

61

73

52

Gesamtanzahl der VU mit Personenschaden

15

10

16

13

9

Schwerverletzte*

2

0

1

3

1

Leichtverletzte*

17

13

20

23

12

Gesamtanzahl der VU mit Sachschaden

52

50

45

60

43

*aktiv Beteiligte und Mitfahrer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verunglückte nach Alter (Beteiligte und Mitfahrer)

 

 

 

 

 

Kinder <14 Jahre)

2019

2020

2021

2022

2023

schwer verletzt

0

0

0

1

0

leicht verletzt

5

1

4

1

2

Altersgruppe 14-18 Jahre

2019

2020

2021

2022

2023

schwer verletzt

0

0

1

0

0

leicht verletzt

2

0

1

2

1

Erwachsene >18 J.

2019

2020

2021

2022

2023

schwer verletzt

2

0

0

2

1

leicht verletzt

10

12

15

20

9

 

Bei einem Verkehrsunfall können den Beteiligten bis zu 3 Ursachen zugewiesen werden.

Hier wird die Hauptunfallursache des Hauptunfallverursachers abgebildet.

 

ufigste Unfallursachen des Hauptverursachers

2019

2020

2021

2022

2023

Fehlerhafter Fahrstreifenwechsel oder Reißverschlusssystem-Missachtung

13

14

8

15

11

Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen

7

4

3

5

0

Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren

6

9

5

5

7

Ungenügender Sicherheitsabstand

3

4

5

6

4

Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen

2

0

1

0

1

Sonstige körperliche oder geistige Mängel

1

0

0

1

1

Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschr. Fahrtrichtung in anderen Fällen

1

0

0

0

0

Unzulässiges Rechtsüberholen

1

0

0

0

0

Sonstige Fehler beim Überholen

1

1

0

1

1

Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen

1

0

8

4

1

Fehler beim Abbiegen nach rechts

1

2

2

3

1

Fehler beim Abbiegen nach links

1

1

0

1

0

Mangelnde Sicherung haltender oder defekter Fz., Unfallstellen, Schulbus

1

1

0

0

0

Falsches Verhalten von Fußngern an anderen Stellen ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten

1

2

0

1

1

Andere Fehler der Fußnger

1

0

0

0

0

Andere Fehler beim Fahrzeugführer

27

21

25

27

23

Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (Grundstück, beim Anfahren)

0

1

4

2

0

Alkohol

0

0

2

2

0

Nichtbeachten der Regel rechts vor links

0

0

1

0

0

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

0

0

0

1

1

Missachtung der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen

0

0

0

2

0

Falsches Verhalten gegenüber Fußngern an Fußngerfurten

0

0

0

0

1

 

 

  1. Wird der Lokstedter Steindamm vor diesem Hintergrund als Unfallschwerpunkt eingestuft? Welche Kriterien sind nach den geltenden Regelungen bei einer solchen Einstufung anzusetzen?

 

Unfallhäufungsstellen (UHS) werden mit der hier genutzten Software „Euska“ festgestellt. Diese definieren sich anhand des Merkblatts zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2012. Dort wird eine UHS wie folgt erläutert:

 

Eine Unfallhäufung wird durch ihre räumliche Ausdehnung, das Überschreiten von Schwellwerten und besondere Einschränkungen definiert. Besondere Einschränkungen sind zum Beispiel die Gleichartigkeit (Unfalltyp) oder die Einschränkung auf bestimmte Beteiligungsarten (z.B. Fußnger).“

 

Hier betrifft das den Knoten Lokstedter Steindamm/Wiben-Peter-Straße aufgrund von 4 Radfahrer-VU innerhalb von 36 Monaten (Stand 27.04.2023).

Das Teilstück Lokstedter Damm 1-5 ist aufgrund von 5 VU gleichen Typs innerhalb von 12 Monaten (Stand 05.05.2022) als UHS definiert.

 

  1. Wie bewertet die Verkehrsdirektion/das PK 23 die Notwendigkeiten und Möglichkeiten weiterer Fußgängerüberwege in Richtung Siemersplatz, z. B. im Bereich Butenfeld und der Sportplätze beiderseits des Lokstedter Steindamms?

 

Bei der Straße Lokstedter Steindamm handelt es sich um eine Bundesstraße (B 447) im Bezirk Eimsbüttel mit einer Zweispurigkeit je Fahrtrichtung. Im Bereich des ÖPNV verkehren die Buslinien 5, 281 und 604. Zwischen der Troplowitzstraße und dem Veilchenweg befinden sich mittig der Fahrbahn abgetrennte Fahrspuren für Busse. Im weiteren Verlauf in Fahrtrichtung Siemersplatz gibt es bauliche Abgrenzungen in der Fahrbahnmitte.

 

In Fahrtrichtung Siemersplatz bestehen vier Möglichkeiten, die Straße zu überqueren. Hierbei handelt es sich um die Örtlichkeiten Troplowitzstraße, Veilchenweg, Süderfeldstraße und Sottorfallee. Alle benannten Örtlichkeiten sind mittels Lichtsignalanlage (LSA) geregelt. Zwischen den Örtlichkeiten Veilchenweg und Süderfeldstraße befinden sich auf beiden Seiten des Lokstedter Steindamms Sportanlagen. Eine zusätzliche Möglichkeit der Überquerung auf Höhe der Straßen Buchenallee / Plantanenallee wäre aus Sicht des PK 23 sinnvoll, da die Entfernung zwischen den beiden LSA 600 Meter beträgt. Ob eine LSA an dieser Stelle auch erforderlich ist, muss jedoch durch ein Verkehrsgutachten belegt werden.

 

  1. Gibt es aus Sicht der Verkehrsdirektion/des PK 23 über das Aufstellen von Schildern hinaus wirkungsvolle Möglichkeiten, das unerlaubte Wenden und Abbiegen auf dem Lokstedter Steindamm (wie z. B. durch das Anbringen von "Bischofsmützen" im Verlauf der Osterfeldstraße) zu unterbinden?

 

Dem PK 23 ist das unerlaubte Abbiegen/Wenden im der Bereich Süderfeldstraße / Lokstedter Steindamm bekannt. Viele Fahrzeugführende befahren die Straße Süderfeldstraße und biegen dann verbotswidrig (VZ 209 [Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts] und VZ 296 [Einseitige Fahrstreifenbegrenzung]) nach links in den Lokstedter Steindamm ab.

 

Diese Verkehrsordnungswidrigkeiten werden regelmäßig durch Kräfte des PK 23 geahndet. Weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bezug auf unerlaubtes Wenden und Abbiegen kommen im Lokstedter Steindamm vor, allerdings ist die größte Häufung im oben beschriebenen Abschnitt der Süderfeldstraße zu sehen.

 

Die regelnden Verkehrszeichen bezüglich Wenden und Abbiegen sind im Bereich Lokstedter Steindamm ausreichend. Diese Verkehrszeichen werden aber teils ignoriert, ein irreguläres Wenden/Abbiegen auf dem Lokstedter Steindamm findet nach Einschätzung PK 23 regelmäßig statt.

 

Eine weitere Möglichkeit der baulichen Unterbindung derartiger Verkehrsverstöße (Betonschweine) sind nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde aufgrund der gesamten Fahrbahnbreite nicht möglich. Bei den in der Anfrage beschriebenen „Bischhofsmützen“ handelt es sich nicht um Verkehrszeichen, bzw. Verkehrseinrichtungen gemäß der StVO. Diese können nicht straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden.

 

  1. In welchen Intervallen sind die Fußgängerampeln am Lokstedter Steindamm geschaltet bzw. von welchem Verkehrsfluss ist es abhängig, wann z.B. am Fußgängerübergang Brunsberg die Grünphase eintritt?

 

Ampelschaltungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Polizei. Hierzu ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu befragen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine