Verkauf Select-Hotel Hamburg Nord und Entlassung der Mitarbeiter
03.04.2023
Lfd. Nr. 107 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Verkauf Select-Hotel Hamburg Nord und Entlassung der Mitarbeiter
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) wie folgt Stellung:
Sachverhalt:
Wie neben diversen Medienberichten u. a. auch die Hamburger Morgenpost vom 02.02.2023 berichtete (https://www.mopo.de/hamburg/fuer-fluechtlingsunterkunft-stadt-kauft-hotel-mitarbeiter-gekuendigt/),hat die Stadt über ein Tochterunternehmen (fördern und wohnen) das Schnelsener Select Hotel Hamburg Nord gekauft, um dort “Flüchtlinge” unterzubringen. Das Hotel verfügt über Platz für 250 Personen. Es handelt sich um die siebenundzwanzigste Einrichtung für “Flüchtlinge” im Bezirk. Laut übereinstimmenden Berichten wurde das gesamte Personal des Hotels nach Vertragsabschluss entlassen.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
Die Sozialbehörde ist an der Beantwortung der Frage gehindert, da es sich bei dem Kaufpreis um ein Geschäftsgeheimnis der Verkäuferin handelt. Die Gruppe der Verkäuferin hat mehrere Häuser an die Gruppe der ehemaligen Mieterin des Hotels vermietet. Das Bekanntwerden des Kaufpreises könnte nach Darstellung der Verkäuferin bei möglichen zukünftigen Transaktionen zu Verhandlungsnachteilen und damit kommerziellen Verlusten der Gruppe der Verkäuferin führen.
Ein Belegungsbeginn ist zu Anfang April 2023 geplant.
Die künftigen Unterhaltskosten werden ganz wesentlich von dem noch zu realisierenden Nutzungs- und Umbaukonzept abhängig sein, weshalb sie zu einem späteren Zeitpunkt feststehen.
Nach derzeitigem Stand nicht. Dies schließt bei Eignung und Verfügbarkeit zukünftige Verkäufe nicht generell aus.
Entfällt.
F&W als Käuferin hat keine Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnisse in Bezug auf den Kaufgegenstand übernommen, insbesondere auch keinen Hotelpachtvertrag. Der vormalige Hotelpächter hatte das Objekt bei Übergabe an F&W bereits geräumt; die Binnenorganisation des vormaligen Hotelpächters ist der Käuferin nicht bekannt
zu Frage 7. bis 11.:
Siehe Antwort zu Frage 6.
ohne
keine
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