Verfolgungsjagd und Schüsse auf Fahrzeug in Schnelsen
31.05.2021
Lfd. Nr. 58 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Koorosh Armi, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Ines Schwarzarius und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Verfolgungsjagd und Schüsse auf Fahrzeug in Schnelsen
Die Anfrage wird von der Behörde für Inneres und Sport – sowie zu Frage 24 und 25 von der Behörde für Schule und Berufsbildung (kursiv) – wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Im vorliegenden Fall wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Polizei Hamburg sieht davon ab, sich zu laufenden Verfahren beziehungsweise den Beteiligten zu äußern; dies obliegt ausschließlich der sachleitenden Staatsanwaltschaft. Die Maßnahmen gegenüber dem verkehrsgefährdend fahrenden Fahrzeugführer wurden bis zum Abschluss des Anhaltevorganges ausschließlich durch Beamte der Landespolizei Schleswig-Holstein getroffen. Auskünfte zu polizeitaktischem Vorgehen sowie zu eigenständigen Maßnahmen der Landespolizei Schleswig-Holstein können durch die Behörde für Inneres und Sport nicht erteilt werden; letztere unterliegen nicht dem Fragerecht der Bezirksversammlung.
Zum Sachverhalt wird darauf hingewiesen, dass nach Erkenntnissen der Polizei die Darstellung, die Schussabgabe habe unmittelbar vor der Grundschule im Anna-Susanna-Stieg stattgefunden habe, nicht zutrifft.
Dies vorangestellt, nimmt die Behörde für Inneres und Sport wie folgt Stellung:
Sachverhalt
Beamte der Polizei Neumünster haben am 9. April 2021 nach einer Verfolgungsjagd über die Autobahn A7 im Anna-Susanna-Stieg in Schnelsen einen Leihwagen gestoppt. Bei der Festnahme des 18-jährigen Fahrers sowie seiner 15-jährigen Beifahrerin unmittelbar vor der Grundschule im Anna-Susanna-Stieg rammten die Beamten, die in einem zivilen ProViDa-Fahrzeug zur Geschwindigkeitsmessung unterwegs waren, das flüchtige Fahrzeug und gaben außerdem Schüsse darauf ab. Mehrere Augenzeugen erlitten einen Schock.
Nicht zum ersten Mal endet ein Polizeieinsatz ausgehend von der A7 auf Hamburger Stadtgebiet, verbunden mit einer potentiellen Gefährdung für die unbeteiligte Bevölkerung.
Daraus ergeben sich Fragen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
zu Frage 1 bis 6:
Siehe Vorbemerkung.
zu Frage 7 und 8:
Siehe Vorbemerkung.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Begriff Verfolgungsjagd nicht dem polizeilichen Sprachgebrauch entspricht. Der richtige Terminus wäre Verfolgungsfahrt.
Wenn ja, welche Geschwindigkeiten wurden auf der A7 sowie nach Abfahrt von der Autobahn gemessen?
zu Frage 9 bis 19:
Siehe Vorbemerkung.
Die Fragestellung betrifft die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.
Siehe Vorbemerkung.
Nach Sachstand der Polizei wurde am Einsatzort kein Maschinengewehr getragen. Es fand lediglich eine Umlagerung von Einsatzmitteln statt.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Wenn ja, in welcher Form?
Ja.
Bereits bei der Sichtung der Einsatzstelle wurden die anwesenden Polizisten von den Rettungskräften der Feuerwehr auf ihren Zustand und ihre Verfassung angesprochen. Eine mögliche Unterstützung der Feuerwehr wurde von den betroffenen Polizisten abgelehnt. Es gab daher für die Feuerwehr zu diesem Zeitpunkt keinen Anlass für eine rettungsdienstliche Versorgung oder psychologische Betreuung.
Im weiteren Verlauf wurden die eingesetzten Polizeibeamten am Polizeikommissariat (PK) 24 im Rahmen des Konzeptes der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E) durch sogenannte PEERS (Ausgebildete „kollegiale Unterstützer“) der Polizei Hamburg durch Unterbreitung entsprechender Gesprächsangebote betreut.
Wenn ja, in welcher Form? Mit welchem Ergebnis?
zu Frage 24 und 25:
Durch Kräfte der Feuerwehr wurden vor Ort die durch einen Verkehrsunfall verletzten Personen (Pkw-Insassen, ein Erwachsener und ein Kind) durch einen RTW rettungsdienstlich versorgt bzw. betreut und in das UKE gebracht. Weitere rettungsdienstliche Maßnahmen der Feuerwehr Hamburg waren vor Ort nicht notwendig.
Des Weiteren befand sich zu Beginn des Einsatzes der zuständige Beamte des Besonderen Fußstreifendienstes und Cop4U (Kontaktbeamter der Schule) des PK 24 vor Ort. An diesen haben sich weder Schülerinnen oder Schüler und Lehrende und noch Dritte gewandt und um Hilfe oder Unterstützung bzw. um Betreuung gebeten.
Am Nachmittag führte die Dienstellenleitung des zuständigen PK 24 mit den auf dem Schulhof aufhältigen Lehrenden, Betreuenden und Kindern ein Gespräch und erfragte mit negativem Ergebnis eventuellen Betreuungsbedarf. Auch im Rahmen der Nachbetreuung durch das PK 24 hat die Schulleitung auf Anfrage keine Bedarfe benannt.
Eine Nachfrage beim Kriseninterventionsteam (KIT) des DRK und der Notfallseelsorge ergab, dass es bei diesen Stellen auch auf anderem Wege keine Anfragen zur Unterstützung bei diesem Ereignis gegeben hat.
Ergänzend wird auf die Zuständigkeit der Behörde für Schule und Berufsbildung verwiesen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung stimmt dem Beitrag der Behörde für Inneres und Sport zu 24. und 25. zu.
Die Schulleitung der Schule Anna-Susanna-Stieg hat bestätigt, dass weder Passanten, noch Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher oder Lehrkräfte währenddessen oder in den Tagen danach betreut, befragt oder informiert wurden.
Siehe Vorbemerkung.
Seitens der Polizei Hamburg ist die Verkehrsdirektion 2 an den Ermittlungen beteiligt.
ohne
keine
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