Verfahren zur Förderung von stadtteilbezogenen Integrationsprojekten der Stadtteilkultur und Kinder- und Jugendkultur
Mit der Drucksache 21/6473 „Integration durch kulturelle Teilhabe – Institutionen der Stadtteilkultur und der Kinder- und Jugendkulturarbeit stärken“ stellt die Bürgerschaft 700 Tsd. für die Förderung von stadtteilbezogenen Integrationsprojekten im Bereich der Stadtteilkultur und Kinder- und Jugendkultur zur Verfügung. Davon werden 400 Tsd. Euro gleichmäßig auf die Bezirke verteilt.
Auf das Bezirksamt Eimsbüttel entfallen 57.142 Euro, die von der Kulturbehörde auf Grundlage einer Fremdbewirtschaftungsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden. Eine interne Richtlinie der Kulturbehörde benennt die Förderziele:
Das Bezirksamt Eimsbüttel hat einen Ausschreibungstext entwickelt (s. Anlg.) und schlägt vor, die Vergabe der Mittel durch eine Jury entscheiden zu lassen, die sich aus jeweils vier Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt und Kultur und des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Integration, Gleichstellung und Gesundheit der Bezirksversammlung Eimsbüttel und zwei Vertretern der Verwaltung zusammensetzt.
Nach Beschlussfassung durch den Hauptausschuss soll die Ausschreibung zügig an die Eimsbütteler Institutionen der Stadtteilkultur und der Kinder- und Jugendkulturarbeit versandt werden.
Der Hauptausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an.
Ausschreibungstext zur Förderung von stadtteilbezogenen Integrationsprojekten der Stadtteilkultur und Kinder- und Jugendkultur
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