Verfahren im Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel zur Ernennung von Ombudspersonen in der Jugendhilfe
Letzte Beratung: 23.06.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 6.1
Der Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel begrüßt die Einrichtung einer Ombudsstelle in der Jugendhilfe gem. § 27 a Hmb AG SGB VIII. Dies wurde von der Hamburgischen Bürgerschaft auf Grundlage der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte stärken“ und der Erfahrungen aus einem Modellprojekt im Bezirk Hamburg-Mitte beschlossen und anschließend vom Senat umgesetzt (Bürgerschaftsdrucksache 21/19679). Administrativ und inhaltlich wird die Arbeit der Ombudsstelle durch die übergeordnete „Fachstelle Ombudschaft in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe“ begleitet.
Die Werbung und Akquise der Ombudspersonen und deren fachliche Begleitung ist Aufgabe der Fachstelle. Die Auswahl erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss in Kooperation mit der Fachstelle und die Ernennung obliegt dem Jugendhilfeausschuss.
Die Ombudspersonen sind ehrenamtlich tätig und handeln unabhängig und weisungsungebunden (Drs.-Nr.: 21-1746). Sie übersetzen und erklären behördliches Handeln, Verbessern so die Kommunikation zwischen Konfliktparteien, bauen Machtasymmetrien ab und bieten ggf. aktive Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten. Ihre Arbeit kann möglichen juristischen Auseinandersetzungen vorgeschaltet sein, diese möglicherweise aber auch gerade verhindern. In der von der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie/Das Rauhe Haus von Prof. Dr. Tilman Lutz und Prof. Dr. Johannes Richter durchgeführten Begleitforschung ist von „fachlich fundierter Parteilichkeit“ die Rede.
Der Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel empfiehlt bei der Auswahl der Ombudspersonen folgende Kriterien zugrunde zu legen:
Die Ombudspersonen sollen
Fachliche Kompetenz kann aber auch aus eigener Erfahrung mit dem System Jugendhilfe resultieren. Hier sind Care Leaver besonders hervorzuheben. Auch Studierende aus den oben genannten Bereichen können gerade für junge Menschen, die sich an die Ombudsstelle wenden, wegen des in der Regel geringeren Altersunterschiedes in besonderer Weise geeignet sein.
Der Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel würde es begrüßen, wenn Ombudspersonen Ratsuchende standardmäßig im Tandem beraten und begleiten. Gerade in der Anfangsphase wäre hier die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Ombudspersonen und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Fachstelle wünschenswert.
Für die Auswahl und die Ernennung der Ombudspersonen beschließt der Jugendhilfeausschuss Eimsbüttel folgendes Verfahren:
keine
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