21-2573

Verfahren der Vergabe von bezirklichen Sondermitteln

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 11.01.2022 Haushalt, Kultur und Sport Ö 6.2

Sachverhalt

Am 16.09.2021 hat eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern aus den Fraktionen und der Verwaltung getagt, um das Verfahren zur Vergabe von bezirklichen Sondermitteln eindeutiger zu beschrei-ben. Folgende Vereinbarungen wurden festgehalten:    

 

Antrag auf Sondermittel durch Einrichtungen, Initiativen, Vereine (außerhalb der Verwal-tung):

- Ein Antrag geht bei der Verwaltung ein und wird geprüft (rechnerisch und sachlich).

- Bei Vollständigkeit wird der Antrag über die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung an die Fraktionen verteilt.

- Der Antrag wird aufgegriffen und zunächst in den Regionalausschüssen beraten.

- Im nächsten Schritt wird der Antrag im HaKuS aus haushaltspolitischer Sicht beraten.

- Dann wird er der BV oder dem HA mit Empfehlung zum Beschluss vorgelegt.

 Dies ist die REGEL. Ausnahmen sind im begründeten Fall möglich.
 

Sondermittel sollen der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden:

- Das Vorhaben wird im zuständigen Ausschuss (z.B. ein Fachausschuss) vorgetragen und unter fachlicher Sicht beraten. Es kann auch in der BV vorgetragen werden und zur fachlichen Beratung in den Fachausschuss verwiesen werden.

- Wenn das Vorhaben unterstützt werden soll, wird es an den HaKuS für die finanzielle Beurteilung verwiesen. Dieser Schritt ist wichtig, um die Sondermittel korrekt verwalten zu können.

 Hinweis: Der HaKuS ist gleichzeitig Fachausschuss in den Bereichen Kultur und Sport. 

- Anschließend wird das Vorhaben der BV oder dem HA mit Empfehlung zum Beschluss vorgelegt.

 Es gibt die Möglichkeit, Mitglieder eines Regionalausschusses in den Fachausschuss dazu zuladen, wenn das Thema beide Ausschüsse fachlich berührt, aber keine doppelte Beratung stattfinden soll.

 Sollte ein Beschluss gefasst werden, ohne dass der Antrag vorher im HaKuS beraten wurde, muss dieser Beschluss zumindest im Nachgang dem HaKuS zur Kenntnis vorge-legt werden.
 

Gleichzeitig wurde vereinbart, dass neben der verbindlichen Festlegung und Ablehnung von bezirklichen Sondermitteln auch die Möglichkeit einer inhaltlichen Reservierung von Mitteln für politische Zwecke möglich sein soll. Die Verwaltung schlägt zur Unterscheidung der verschie-denen Beschlussfassungen vor:

 

a) Verbindliche Zuweisung von Mitteln

- Aus haushaltsrechtlicher Perspektive muss ein Beschluss bezogen auf eine Maßnahme so konkret wie möglich gefasst werden.

- Für den Fall, dass das vorliegende Material hinreichend eindeutig ist und nachvollzieh-bare Kostenunterlagen vorliegen, kann eine Zuweisung erfolgen.

 

Vorschlag für das Petitum:

Für Projekt XY des Vereins/der Organisation XY werden Sondermittel i.H.V. XXX Euro zur Verfügung gestellt.

 

 

 b) Reservierung von Mitteln

- Die Bezirksversammlung möchte bezirkliche Sondermittel für ein Thema oder einen Zweck vorsehen. Es gibt jedoch noch keine konkreten Maßnahmen oder die Kostenun-terlagen sind noch nicht hinreichend eindeutig.

 

Vorschlag für das Petitum: 

Es wird beabsichtigt, in Zukunft Gelder in Höhe von bis zu XXX Euro für den oben be-schriebenen Zweck zu nutzen. Eine Konkretisierung des Vorhabens wird angestrebt.

Die Bezirksversammlung reserviert vorab Gelder in Höhe von bis zu XXX Euro für den oben genannten Zweck. Die Planung der Maßnahme wird weiter vorangetrieben.

 

c) Ablehnung von Mitteln

- Auch die Ablehnung von Förderanträgen ist aus der Perspektive der Bewirtschaftung der Mittel sehr wichtig. Denn nur so wird deutlich, welche Mittel noch zur freien Verfügung stehen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Anträge zügig aufgegriffen und beschlos-sen bzw. abgelehnt werden.

 

Vorschlag für das Petitum:

Für das Projekt XY des Vereins/der Organisation werden keine Sondermittel zur Verfügung gestellt, da…

…das Vorhaben unter den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen keine Priorität hat. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt die finanzielle Situation bei den Sondermit-teln verändern, kann ein neuer Antrag gestellt werden.

…der Zweck des Projekts nicht den Kriterien der Förderrichtlinie entspricht oder als nicht förderwürdig eingestuft wird.

…auf Seiten der Abgeordneten aktuell kein Förderwille vorhanden ist.

…keine finanziellen Mittel vorhanden sind.

…das Vorhaben keinen nachvollziehbaren Mehrwert für den Bezirk Eimsbüttel darstellt.

 

 

Die Mittelübersicht zu den bezirklichen Sondermitteln wird entsprechend dieser neuen Logik angepasst.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

 

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