Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer während der Baumaßnahmen auf der A 7 Drs. 20-1862, Beschluss der BV vom 26.11.2016
Die Verkehrsdirektion nimmt in Absprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 27 zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung.
Die Beschlussempfehlung zur Einrichtung zweier provisorischer signalgeregelter Fußgängerquerungsstellen über die Pinneberger Chaussee und die Holsteiner Chaussee zur Verbesserung der Fußgängersituation wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens durch die baustellenbedingten Ausweichverkehre von den Autobahnen wurde VD 52 als zuständiger Straßenverkehrsbehörde für signalisierte Bereiche zugeleitet.
Wie bereits an anderer Stelle mitgeteilt, dürfen Signalanlagen grundsätzlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen neu angelegt werden. Gründe, die für die Errichtung einer Signalisierung sprechen, sind u.a. eine feststellbare Unfallhäufung aufgrund fehlender Sicht oder unzumutbar lange Wartezeiten für bestimmte Verkehrsarten oder -ströme. Fußgängerlicht-zeichenanlagen dürfen und sollten auch nur dort errichtet werden, wo ein ständiger Querungsbedarf besteht und sich in zumutbarer Entfernung keine gesicherten Querungsmöglichkeiten befinden. Die Anzahl der Querenden (mindestens 50 Personen in der Spitzenstunde) muss dabei so hoch sein, dass dieser Bedarf geregelt werden muss. Diese Voraussetzungen gelten auch für die Einrichtung provisorischer signalgeregelter Fußgängerquerungsstellen.
Unter dieser Prämisse haben wir zusammen mit den Mitarbeitern des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 27 die beiden bezeichneten Straßenabschnitte der Pinneberger Chaussee und der Holsteiner Chaussee betrachtet. Beide Straßen haben einen nahezu geraden Verlauf und sind übersichtlich, die Nebenflächen sind aus Sicht des Autofahrers in beiden Fällen gut einsehbar.
Aktuelle Verkehrsbeobachtungen in den letzten Wochen zu unterschiedlichen Zeiten ergaben, dass an der Einmündung Pinneberger Chaussee/Ameisenkamp nur sehr wenige Fußgängerquerungen stattfinden, deren Gesamtzahl sehr deutlich unter dem geforderten Wert liegen. Allenfalls bis zu 10 Personen pro Stunde querten in diesem Bereich die Fahrbahn, was auch der Stadtteilpolizist bestätigt. Die in rund 180 m Entfernung an der Einmündung Heidacker befindliche Fußgängerlichtzeichenanlage (FLZA) wird weiterhin zunächst als ausreichend erachtet.
Bei mehreren allgemeinen Verkehrsbeobachtungen im bezeichneten Bereich der Holsteiner Chaussee konnte keine herausragende Fußgängerquerungsstelle ausgemacht werden. Eine konkrete Zählung am 12.12. letzten Jahres ergab im Abschnitt zwischen der Einmündung Rungwisch und dem Gelände des Baumarktes 12 Fußgänger. Die Querungen erfolgten jedoch linienhaft, ohne dass eine besondere Stelle herausragte.
In den letzten fünf Jahren ist in beiden Bereichen kein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn zu Schaden gekommen. Auch die registrierten Unfälle mit Radfahrerbeteiligung standen nicht im Zusammenhang mit dem Überqueren der jeweiligen Fahrbahn. Die Mitarbeiter des Polizeikommissariats 27 werden weiterhin beide Örtlichkeiten im Fokus haben, um bei Änderungen der Verkehrsverhältnisse die entsprechenden Maßnahmen zügig einleiten zu können.
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