Verbesserungen an der Behelfsbrücke Wördemanns Weg
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
RA/Sn (Antrag der GRÜNE-Fraktion) |
12.12.2016 |
8.1 |
20-1952 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
BV |
15.12.2016 |
10.13 |
Drucksache rückverwiesen an RA/Sn |
|
RA/Sn |
23.01.2017 |
9.1 |
Empfehlung mit Änderungen einstimmig beschlossen |
|
RA/Sn (Antrag der CDU-Fraktion) |
23.01.2017 |
9.2 |
Drucksache zurückgezogen |
Nach dem Abriss der ursprünglichen Brücke im Zuge des A7-Ausbaus wird der Verkehr im Wördemanns Weg seit Mitte September über eine einspurige Behelfsbrücke geführt. Es zeigt sich einmal mehr, dass bei einer solchen Baustellenlösung zu wenig auf die Belange des Fuß- und Fahrradverkehrs Rücksicht genommen wurde. Für die Fußgänger*innen steht ein Weg lediglich an der Nordseite der Brücke zur Verfügung, während alle Radfahrer*innen die signalgesteuerte Einbahnstraße inmitten der Pkw mitbenutzen sollen.
Beschwerden von Anwohner*innen und anderen Nutzer*innen des Wördemanns Weg zeigen, dass die vorgesehene Verkehrsführung in der Praxis häufig missachtet wird und sich entsprechend problematisch darstellt. Insbesondere kommt es zu Konflikten zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die auf dem Fußweg fahren. Als problematisch stellt sich hier die nicht ausreichende Beschilderung dar. Ein entsprechendes Schild würde auch die Akzeptanz bei den Autofahrer*innen gegenüber dem Radverkehr auf der Fahrbahn erhöhen.
Die Behelfsbrücke liegt auch auf der Strecke der Veloroute 2. Dabei stellt das Rechtsabbiegegebot aus dem Olloweg in den Wördemanns Weg eine Einschränkung des Radverkehrs dar, die nicht mit den Behinderungen an der Zufahrt zur Behelfsbrücke zu begründen ist. Hier könnte durch Freigabe für den Radverkehr problemlos Abhilfe geschaffen werden.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Straßenverkehrsbehörde um folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Behelfsbrücke Wördemanns Weg zu ersuchen:
- Beschilderung des Gehwegs durch Zeichen 239 auch an der Westseite
- Verdeutlichung der ausschließlichen Nutzung durch Fußgänger*innen durch ein Zusatzschild, etwa „Radfahrer bitte absteigen“ oder „Fahrradverkehr: Fahrbahn benutzen“ o.ä.
- Erlaubnis des Linksabbiegens für den Radverkehr aus dem Olloweg durch Zusatzzeichen 1022-10 („Radfahrer frei“)
- in der Gegenrichtung ist an der Einmündung Nienredder ein Hinweisschild „Einmündung frei halten“ anzubringen
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.