22-1853

Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Lokstedter Schulen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)
Titel: Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Lokstedter Schulen
Fortlaufende. Nr.: 22-151

Eingangsdatum: 30.01.2026
Datum der Antwort: 10.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Die Sicherheit der Schulwege gehört seit Jahren zu den vorrangigen Themen der Eimsbütteler Bezirkspolitik. Mit der Drucksache 21-4378 hatte der Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen im Januar 2024 auf Initiative der SPD-Fraktion eine Reihe von Maßnahmen angeregt, um die Verkehrssituation im Umfeld der Schule und Kita Vizelinstraße zu verbessern.

Einige dieser Maßnahmen sind umgesetzt bzw. in die Planung aufgenommen, für anderes wie eine Lichtsignalanlage in der Julius-Vosseler-Straße / Emil-Andresen-Straße gibt es anscheinend noch keinerlei Planungen.

Nun ist Zeit für eine Bilanz dessen, was an den beiden Schulstandorten Döhrnstraße und Vizelinstraße bereits umgesetzt worden ist, was sich noch in der Planung befindet und was, mit welcher Begründung, zurückgestellt worden ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

  1. Welche der in der Drucksache 21-4378 genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Schule und Kita Vizelinstraße sind bereits umgesetzt und welche Maßnahmen sind noch in Planung oder zurückgestellt? Bitte einzeln auflisten.

Zu Maßnahmenvorschlägen DRS 21-4378 (Schule und Kita Vizelinstraße):

  1. Einrichtung einer Ampelanlage beim Übergang über die Julius-Vosseler-Straße in Höhe der Hausnummern 111 bzw. 108
    Der Planungsprozess für eine Fußngerlichtsignalanlage („Fußngerampel“) ist ein umfänglicher Prozess und lässt sich nicht kurzfristig bewerkstelligen (auch im Hinblick auf die Kosten). Insbesondere aufgrund der sehr beengten Verhältnisse an der Julius-Vosseler-Straße und vieler Zwänge wie z.B. fehlende bzw. rudimentäre Radverkehrsanlagen, teilweise zu schmale Gehwege, Buslinienverkehr und geplante Haltestellen, zahlreiche Einmündungen und Grundstücksüberfahrten ist ein umfänglicher Planungs- und Abstimmungsprozess erforderlich, der über punktuelle Ansätze hinausgeht und leider viel Zeit braucht
  1. Versetzung des Tempo 30-Schildes auf der Julius-Vosseler-Straße stadteinwärts, um die Sichtbarkeit r die Autofahrer zu erhöhen
    Auch ein „Wiederholer“ des Tempo-30-Schildes auf der Julius-Vosseler-Straßestadteinwärts für einbiegende Fahrzeuge aus der Vizelinstraße wurde umgehend aufgestellt, um die Sichtbarkeit für die Autofahrenden zu erhöhen.
  1. Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) in der Vizelinstraße in Höhe Hausnummer 45 am Eingang der Grundschule
    Eine Querungshilfe wurde hergestellt. Die Parkordnung und Halteverbote wurden zur Verbesserung der Sichtverhältnisse angepasst.
  1. Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase, Insel oder Zebrastreifen) in der Vizelinstraße Ecke Beethovenallee
    Da sich dort vor der KITA bereits eine Querungshilfe mit Fußngerüberweg (FGÜ) befindet, wird dieser Vorschlag nicht weiterverfolgt. Jedoch sind vor dem FGÜ und im Kurvenbereich der Einmündung „Zick-Zack“-Linien markiert worden, um dem Falschparken entgegenzuwirken und somit die Sichtverhältnisse auf querende SchülerInnen zu gewährleisten.
  1. Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) im Rimbertweg im Verlauf des Grünzugs Lokstedt
    Die Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) im Rimbertweg im Verlauf des Grünzugs Lokstedt wurde zurückgestellt, da sie nicht als prioritär zu verfolgen bewertet wird.
  1. Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) im Lohbekstieg/Ecke Emil-Andresen-Straße zur Verkehrsberuhigung sowie
    s. unter bauliche Maßnahmen für die Schule Döhrnstraße
  1. Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) beim Übergang aus dem Ansgarweg über den Lohkopppelweg und
    Die Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) beim Übergang aus dem Ansgarweg über den Lohkoppelweg wird zurückgestellt, da sie nicht als prioritär zu verfolgen bewertet wird.
  1. Einrichtung einer Querungshilfe (z.B. Nase oder Zebrastreifen) an der Kreuzung Lohbekstieg Lohkoppelweg
    Eine neue Querungshilfe über den Lohkoppelweg/Lohbekstieg soll vom Abschnitt 21 im Zuge der Erschließungsplanung des B-Plans Lokstedt 67 weiterverfolgt werden.
  1. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Grundschule Döhrnstraße (Drucksache 22-1064) sind bereits umgesetzt worden und welche Maßnahmen sind noch in Planung oder zurückgestellt? Bitte einzeln auflisten.

Zu Maßnahmenvorschlägen DRS 22-1064 (Schule Döhrnstraße):

  1. Durchsetzung des Halteverbots in der Emil-Andresen-Straße
    Die bestehenden Halteverbote vor dem Schuleingang in der Emil-Andresen-Straße mit baulichen Mitteln durchzusetzen, wird vorerst nicht weiterverfolgt, da der Abschnitt zwischen Lohbekstieg und Döhrnstraße als geeignet für die Pilotierung einer temporären Schulstraße bewertet wird. Dies wird von Schulleitung und Elternvertretung befürwortet.
  1. Querungshilfe im Lohbekstieg Ecke Emil-Andresen-Straße
    r die Querungshilfe Lohbekstieg/Emil-Andresen-Straße wurde durch E/MR ein planerischer Entwurf für eine bestandsnahe bauliche Lösung erstellt, der sich in der Abstimmung mit dem PK 23 und dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg befindet. Zusätzlich ist gemäß den aktuellen Anforderungen aus dem Moratorium Parken eine Prüfung durch die Senatskanzlei über die BVM erforderlich.
  1. Freie Gehwege Ecke Döhrnstraße/Döhrntwiete
    Am Knoten Döhrnstraße/Döhrntwiete wurde die nordwestliche Ecke mit Bord und Grand als Gehweg ausgebaut. Darüber hinaus verhindern auf der südwestlichen Ecke sowie auf der nordwestlichen Seite der Döhrntwiete nun Absperrelemente baulich das Falschparken von Kfz.

Auf der östlichen Seite der Döhrnstraße wurde die Grandfläche des Gehwegs aufgearbeitet, um die Begehbarkeit zu verbessern. Der Einbau von Absperrelemente zur baulichen Verhinderung des Falschparkens von Kfz ist hier nicht möglich, da der Gehweg keine ausreichende Breite aufweist.

Die Anordnung von zeitlich beschränkten Halteverboten auf beiden Seiten der Döhrnstraße zwischen Meyermannweg und Emil-Andresen-Straße wird mit Verweis auf die laufenden Abstimmungen zur möglichen Pilotierung einer (temporären) Schulstraße in der Emil-Andresen-Straße vorerst nicht weiterverfolgt

  1. Schritttempo in der Döhrnstraße und der Döhrntwiete
    Der Einbau von Aufpflasterungen/Bodenschwellen zur Senkung der Fahrgeschwindigkeiten wird mit Verweis auf die laufenden Abstimmungen zur möglichen Pilotierung einer (temporären) Schulstraße in der Emil-Andresen-Straße vorerst nicht weiterverfolgt.
  1. Querungshilfe Richtung Lohbekpark Ecke Brunsberg/Grandweg
    Die Einrichtung eines Fußngerüberwegs anstelle der vorhandenen Querungshilfe im Grandweg / Ecke An der Lohbek wird nicht weiterverfolgt, da die Kfz-Verkehrszahlen im Grandweg durch die Einrichtung der Diagonalsperre stark zurückgegangen sind. Die Querung des Grandwegs wurde dadurch erleichtert. Darüber hinaus werden Fußngerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel als entbehrlich bewertet.
Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Vizelinstraße Julius-Vosseler-Straße Emil-Andresen-Straße Döhrnstraße Lokstedt Meyermannweg

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