21-3914

Verbesserung der Anmeldemaske für die Terminvergabe im Kundenzentrum Beschluss HA vom 11.05.2023 - Drs. 21-3764

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.06.2023
Sachverhalt

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

 

  1. sich bei der BWFGB dafür einzusetzen, dass die Online-Maske für die Terminsuche bei den Kundenzentren so angepasst wird, dass die Terminsuche zunächst nicht nur über ein Zeitfenster, sondern auch über eine Auswahl von Kundenzentren erfolgen kann.

 

Antwort: Der Begriff „Kundenzentrum“ ist nicht mehr zutreffend. Gemeint sind die Standorte Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service vor Ort. Die erwähnte Suchmöglichkeit nach Standorten ist bei der Fachlichen Leitstelle für das Terminmanagement in der Finanzbehörde beantragt, wurde aber bisher noch nicht umgesetzt. Das Ziel der Anpassung der Suche wird aber weiterverfolgt. Auch nach Anpassung der Suchmaske muss weiterhin zuerst die Dienstleistung angegeben werden, damit identifiziert werden kann, welcher Terminslot benötigt wird. Zudem wird darauf verwiesen, dass es für alle Standorte Einwohnerangelegenheiten eine Allzuständigkeit für ganz Hamburg gibt. Dies ist auch sinnvoll, um das Ziel von Bürgerschaft und Senat, eine möglichst schnelle Terminvergabe sicherzustellen, erreichen zu können.

 

Übergangsweise erhalten die Bürgerinnen und Bürger folgenden Hinweis, der erläutert, warum ein Termin im „Wunschstandort“ ggf. nicht angezeigt wird:

„Im Schritt „Ihr Wunschtermin“ werden die frühestmöglichen Termine für den jeweiligen Standort angezeigt. Mit Auswahl eines Standortes (blauer Link) werden Ihnen weitere Termine angeboten. Sollten Sie Ihren Wunsch-Standort in der Übersicht nicht finden, so ist dort aktuell kein Termin verfügbar. Es werden täglich um 7.00 und 10.00 Uhr weitere Termine für den Tag freigegeben. Bitte stornieren Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, so rechtzeitig wie möglich.“

 

  1. sich zudem dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit geschaffen wird, in der Maske auch ohne Angabe einer E-Mail-Adresse einen Termin zu vereinbaren. Dabei soll eine andere Möglichkeit der verbindlichen Terminbestätigung geschaffen werden. Hintergrund ist die erhöhte Gefahr der entfallenden Termine.

 

Antwort: Auf die Angabe der Email-Adresse kann nicht verzichtet werden. Sie ist ein wichtiges Instrument, um effizient und wirtschaftlich arbeiten zu können und mit dem Bürger/der Bürgerin in Kontakt zu treten. Die E-Mail-Adresse ist erforderlich, um mit der Kundin / dem Kunden auch bei z. B. Fachverfahrensausfällen - d.h. um diesen eine unnötige Anreise zum Termin ersparen zu können - oder zur Klärung von Doppelbuchungen in Kontakt treten zu können. Auch bei Buchungen durch die 115 ist immer die E-Mail-Angabe des Kunden in der Buchungsmaske einzugeben.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine