22-1293

Venedig, Barcelona, Stellingen?! Entwicklung der Ferienwohnungen in Stellingen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

14.07.2025

Lfd. Nr. 91 (22)


Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

Venedig, Barcelona, Stellingen?! Entwicklung der Ferienwohnungen in Stellingen

Die Anfrage wird vom Bezirksamt Eimsbüttel wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Die Zweckentfremdung von Wohnraum für die Vermietung an Touristen ist ein Problem, das nicht nur Metropolen wie Venedig oder Barcelona betrifft, sondern auch in den Hamburger Stadtteilen immer mehr um sich greift. Die Entwicklung der registrierten Ferienwohnungen im Bezirk Eimsbüttel, die durch regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE dokumentiert wird, zeigt einen besorgniserregenden Trend.

Im November 2019 waren „lediglich“ 330 Ferienwohnungen in Stellingen registriert.
Im Jahr 2025 waren es bereits 686 Ferienwohnungen (+107,9 % seit 2019).
Innerhalb von gut fünf Jahren hat sich die Zahl der registrierten Ferienwohnungen in Stellingen mehr als verdoppelt.

Zusätzlich zu diesen offiziellen Zahlen erreichen die Fraktion DIE LINKE vermehrt Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern aus Stellingen, die eine steigende Anzahl von Ferienwohnungsangeboten in ihrer Nachbarschaft wahrnehmen. Laut aktueller Berichterstattung sind zudem seit der letzten Anfrage im Januar 2025 bezirksweit hunderte weitere Ferienwohnungen registriert worden, was die Befürchtung nahelegt, dass der Druck auf den Wohnungsmarkt weiter zunimmt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Ist die Zahl der registrierten Ferienwohnungen in den für Stellingen relevanten Postleitzahl-Gebieten (20255, 22525, 22527, 22529, 22769) seit der Beantwortung der letzten Anfrage (Drs. 22-0685) weiter gestiegen? Wenn ja, wie lauten die aktuellen Zahlen für diese Gebiete?

PLZ 20255 = 188 32er

PLZ 22525 = 44 32er

PLZ 22527 = 55 32er

PLZ 22529 = 68 32er

PLZ 22769 = 17 32er

Hinweis: Das Wohnraumschutzregister enthält viele Wohnraumschutznummern die von Amts wegen ungültig geworden sind (Auszug, Wechsel Haupt- zu Nebenwohnung etc.).

Eine automatische Bereinigung (Abgleich der Daten) findet seit 2019 nicht statt.

Der Abschnitt Wohnraumschutz Eimsbüttel hat 2025 eine händische Bereinigung der von 2019-2024 vergebenen Wohnraumschutznummern hinsichtlich einer Überprüfung der Meldedaten vorgenommen.

  1. Welche städtebaulichen und rechtlichen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um der weiteren Ausbreitung von Ferienwohnungen, insbesondere in reinen oder allgemeinen Wohngebieten, entgegenzuwirken und den Schutz von Wohnraum zu priorisieren?

In reinen und allgemeinen Wohngebieten sind Beherbergungsbetriebe ausnahmsweise zulässig. Die Zulässigkeit richtet sich nach den Ausführungen und Regelungen des jeweiligen Bebauungsplans und den dort getroffenen Festlegungen bzgl. der Ausnahme. Aus städtebaulichen Gründen kann festgesetzt werden, dass Beherbergungsbetriebe ausgeschlossen sind.

  1. Liegen die Adressen Am Ziegelteich 64, Wolffstraße 13 und Torstraße 29 in einem Gebiet, das im Bebauungsplan als (allgemeines oder reines) Wohngebiet ausgewiesen ist?

Am Ziegelteich 64a

Baustufenplan BS Stellingen-Langenfelde mit der Festsetzung: Wohngebiet

Wolffstraße 13

Fehlanzeige

Torstraße 29

Bebauungsplan Stellingen 3 mit den Festsetzungen: reines Wohngebiet

  1. Sind dem Bezirksamt die Objekte unter 3. als Ferienwohnung bekannt bzw. ist dafür eine Wohnraumschutznummer registriert?

Die Objekte Am Ziegelteich 64 (WRSN registriert) und Torstraße 29 (WRSN registriert) sind dem Abschnitt Wohnraumschutz bekannt. Ein Objekt Wolffstraße 13 ist dem Wohnraumschutz nicht bekannt.

4.1. Falls ja, wie ist die Nutzung als Ferienwohnung mit der Ausweisung als Wohngebiet vereinbar?

Am Ziegelteich 64

Mit Verweis auf Ziffer 5.5.3. des Bauprüfdienst (BPD) 7/2016 altes Planrecht widerspricht die beantragte Nutzung (hier: Ferienwohnung im Wohngebiet nach § 10 BPVO) nach Art der Nutzung nicht der Zweckbestimmung eines Wohngebiets nach § 10 BPVO und ist demnach zulässig.

Torstraße 29,

In reinen Wohngebieten sind unter kleinen Betrieben des Beherbergungsgewerbes Pensionen, kleine Frühstückshotels, Gasthäuser oder Ferienapartments zu verstehen.

Ein Betrieb, der sich auf die Bereitstellung einer reinen Übernachtungsmöglichkeit beschränkt, ist darum in einer angemessenen Größe gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässig.

4.2. Falls ja, welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über die jeweiligen Belegungen vor?

Am Ziegelteich 64 - Kein Wohnraum bzw. auch Erteilung einer Zweckentfremdungs-genehmigung durch Schaffung von Ersatzwohnraum. Auf Grund dessen sind keine Eintragungen in den Belegungskalender notwendig und es liegen keine Erkenntnisse über Belegungen vor.

Torstraße 29 - Überlassung eines Hauptwohnsitzes mit Inanspruchnahme § 9 Abs. 2 S. 4 u. 5 HmbWoSchG

4.3. Wie viele Tage im Jahr sind die Wohnungen bisher vermietet gemeldet und wie lang ist die durchschnittliche Vermietungsdauer pro Buchung?

siehe Erläuterungen 4.2

Torstraße 29c Überlassung unter 50 % der Gesamtwohnfläche 2024: 274 Nächte, die durchschnittliche Vermietungsdauer pro Buchung betrug dabei 4 Nächte. Überlassung 2024 über 50 % der Gesamtwohnfläche: 35 Nächte, die durchschnittliche Vermietungsdauer pro Buchung betrug dabei 4 Nächte.

5. Liegt dem Bezirksamt eine Baugenehmigung oder ein Bauantrag für das Grundstück Frühlingstraße 42 vor? Falls ja, was ist der Inhalt der Genehmigung bzw. des Antrags und welche Nutzung ist dort geplant und baurechtlich zulässig?

Am 19.5.2025 erging ein ablehnender Bescheid für einen Antrag mit dem Titel „Neubau von 2 Einzelhäusern mit jeweils 6 Ferienapartments“. Ablehnungsgrund ist ein naturschutzrechtlicher Belang. Das Vorhaben liegt im Bereich eines Baustufenplans und würde in Bezug auf eine Ferienwohnung analog Frage 4.1 mit Verweis auf den Bauprüfdienst 7/2016 Ziffer 5.5.3. beantwortet werden.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Stellingen Frühlingstraße

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