21-3912

Veloroute 14 - Gute Radinfrastruktur und Grünqualität in Niendorf HA Beschluss vom 13.04.2023 – Drs. 21-3743

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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Gremium
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21.06.2023
19.06.2023
15.06.2023
Sachverhalt

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Sachverhalt:

 

Im Regionalausschuss Lokstedt-Niendorf-Schnelsen (RaLoNiS) wurden im Herbst 2021 erste Planungen für die Veloroute 14 (VR 14) in Niendorf-Nord vorgestellt. In der Sitzung am 20. März 2023 wurde die Erstverschickung des Abschnitts Garstedter Weg vorgestellt. Insbesondere die Planung eines Kreisverkehrs am Garstedter Weg, Ecke Moorrand wird begrüßt, ebenso wie die Reduktion der Baumfällungen im Vergleich zur Vorstellung von 2021. Die immer noch hohe Anzahl an zu fällenden Bäumen wird jedoch weiter kritisch betrachtet und um Überarbeitung gebeten.

Zwischen dem Bezirk Eimsbüttel und der Fachbehörde/dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ist vereinbart, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung der VR 14 bei der Fachbehörde/dem LSBG liegt. Daher wird im Folgenden auch auf einzelne punktuelle Änderungsbedarfe zwischen Garstedter Weg und Emmy-Beckmann-Weg eingegangen, da aus bezirklicher Sicht für einen durchgängig gut befahrbaren Verlauf der Veloroute im Stadtteil Niendorf diese ebenfalls in Angriff genommen werden müssen.

Es wird zudem als erforderlich angesehen, die Kreuzungssituation Garstedter Weg/Kronstieg in die Planung mit einzubeziehen, da in der bisherigen Planung das Linksabbiegen vom Kronstieg in den Garstedter Weg nicht für alle Verkehrsteilnehmenden eindeutig geführt wird. Es stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar, wenn über den freien Rechtsabbieger der Radverkehr auf die Fahrbahn des Garstedter Wegs geführt wird. Auch sind die Zweirichtungsradwege von und zu diesem Knotenpunkt mindestens in ihren Breiten entsprechend der aktuellen Regelwerke einzurichten.

Für die Planung der VR 14 ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Bezirksversammlung Eimsbüttel in der Drucksache 21-0563 beschlossen hat, den König-Heinrich-Weg als bezirkliche Fahrradroute festzulegen und als Fahrradstraße einzurichten. Damit soll der seit langen fehlenden Radinfrastruktur im parallel verlaufenden und stark befahrenden Garstedter Weg begegnet und für den Radverkehr eine attraktive Alternative geschaffen werden. Der Garstedter Weg weist für Fuß-, Rad- und motorisierten Verkehr keinen ausreichenden Straßenraum auf.

 

 

Petitum:

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten folgende Stellungnahme an die planungsverantwortliche Stelle (BVM/LSBG) zu übermitteln. Die planungsverantwortliche Stelle soll zur Diskussion der unten genannten Punkte in den Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) unter Hinzuladung des ADFC und des NABU sowie der Unteren Straßenverkehrsbehörde eingeladen werden.

 

Antwort BVM:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bedankt sich und folgt gerne der Einladung zu einer Teilnahme in den Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen. Die entsprechende Sitzung sollte vor der Schlussverschickung stattfinden, jedoch erst nachdem sämtliche Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Erstverschickung „Garstedter Weg“ abgewogen worden sind. In diese Sammlung der Stellungnahmen würde der LSBG die mit dieser Drucksache übermittelte Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel mit aufnehmen und die einzelnen, darin genannten Punkte mit abwägen.

 

Zur Einlassung zum Emmy-Beckmann-Weg wird der LSBG allerdings nichts berichten können, da dieses Projekt aktuell ruht.

 

 

  1. Es soll geprüft werden, ob 2023 auf die Deckensanierung im Planungsabschnitt der Veloroute verzichtet werden kann, da die Straße 2025 im Zuge des VR-Ausbaus komplett umgebaut wird

 

  1. In die Planung sind die Kreuzungssituation Kronstieg/Garstedter Weg sowie die Zweirichtungsradwege Kronstieg und Swebenweg mit aufzunehmen:

 

 

  1. An der Kreuzung ist eine bessere planerische Lösung für das Links-Abbiegen und Einbiegen von Radfahrenden in den Garstedter Weg zu erarbeiten, da in der derzeitigen Planung die Radverkehrsführung weder intuitiv, eindeutig noch regelkonform ist.
  2. Der freie Rechtsabbieger vom Swebenweg in den Garstedter-Weg ist zurückzubauen, da dies ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende darstellt, insbesondere, da der Radverkehr auf der linken Seite geführt wird.

 

  1. Ab der Kreuzung soll ein regelkonformer Zweirichtungsradweg und Fußweg am Swebenweg bis zur Straße Moorrand hergestellt werden.

 

  1. Der Zweirichtungsradweg vom Kronstiegtunnel kommend ist mindestens in regelkonformer Breite herzustellen.

 

  1. Für den Abschnitt der Planung am Garstedter Weg

 

  1. wird die vorgesehene Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Moorrand/Weg begrüßt. Dies führt zu einer baulichen Geschwindigkeitsreduzierung und damit wird die Kreuzung sicherer für den abbiegenden Radverkehr gestaltet.

 

  1. Für eine eindeutige Regelung im Kreisverkehr wird dringend empfohlen, Fußgängerüberwege baulich anzulegen. Dies führt zu einer eindeutigen, sicheren und allgemein akzeptierten Regelung für den die Fahrbahn querenden Fußverkehr. Insbesondere für besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmer*innen wie Kinder und ältere Menschen erhöht eine klare Regelung die Sicherheit beim Queren von Fahrbahnen und fördert bzw. ermöglicht deren Teilhabe an einer eigenständigen und angstfreien Bewegung im öffentlichen Raum.

 

 

  1. Der links in den Vierenkamp in das Gewerbegebiet abbiegende motorisierte Verkehr sollte eine eigene Ampelschaltung erhalten. Um schweren Unfällen vorzubeugen, sollen bei grün für Linksabbieger Radfahrende und Zufußgehende auf der gegenüberliegenden Straßenseite rot erhalten.

 

  1. Im Abschnitt zwischen Kreisverkehr und der Auf- bzw. Ableitung der Radinfrastruktur im Garstedter Weg Richtung Kronstieg sollte eine durchgehende Linie in der Mitte der Fahrbahn markiert werden. Durch das damit einhergehende kurze Überholverbot werden auf diesem engen Abschnitt Konflikte für alle Verkehrsteilnehmenden mit überholendem motorisiertem Verkehr im Gegenverkehr vermieden.

 

 

  1. Erhalt von Bäumen und weitere Ersatzpflanzungen:

 

  1. Südlich des Kreisverkehrs und der Bushaltestelle ist zu prüfen, den Baum zu erhalten, indem der Fußweg östlich an dem Baum vorbeigeführt wird oder die Bushaltestelle etwas verkürzt bzw. verschoben wird.

 

  1. Die zwei Bäume Garstedter Weg/Ecke Moorrand sollen erhalten bleiben.

 

  1. Die zwei Bäume Ecke Garstedter Weg vor Hausnr. 305 sollen erhalten bleiben, ggf. durch leichte Verschiebung des Radfahrstreifens. Es ist zu prüfen vor Hausnummer 311 den Radverkehr nicht erneut auf eine Kopenhagener Radweg hochzuleiten sondern diesen bereits hier in den Mischverkehr einzuleiten und die Engstelle vor Hausnr. 305 abzumildern.

 

  1. Die drei Bäume auf der östlichen Seite des Garstedter Wegs nördlich der Einmündung Vierenkamp sollen erhalten bleiben. Es soll geprüft werden, ob an dieser Stelle der Radweg nach Osten ausschwenkt und für etwa 30 m als gemeinsamer Fuß- und Radweg geführt wird. In diesem Bereich ist der Fußverkehr sehr gering (keine Anwohnenden östlich und nördlich des Garstedter Wegs, nur Einzelhausbebauung westlich), eine kurze Strecke gemeinsamer Fuß- und Radweg mit erscheint gegenüber den Baumfällungen als das kleinere Übel.

 

  1. Südlich des neuen Kreisverkehrs ist zu prüfen, im öffentlichen Raum auf der östlichen Straßenseite weitere Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

 

  1. Ferner wird der LSBG gebeten, in die weitere Planung entlang der Veloroute 14 zwischen den beiden Planungsabschnitten zwischen Emmy-Beckmann-Weg und König-Heinrich-Straße folgende Punkte aufzunehmen und diese punktuellen Defizite zu beheben:

 

  1. An der Einmündung des Fußwegs vom Ohmooring eine Nase einzurichten, das Schutzgitter und die Umlaufsperre zu entfernen sowie den Fußweg für den Radverkehr freizugeben. Dies ist eine Schulradwegverbindung.

 

  1. Die Wegeverbindung zwischen Ohmoor und König-Heinrich-Weg für Radfahrende befahrbar zu gestalten. Hier sind die Gitter zu entfernen, abgesenkte Bordsteine anzulegen und evtl. Nasen oder Aufpflasterungen, so dass in den beiden genannten Straßen der motorisierte Verkehr verlangsamt und auf einbiegende Radfahrende aufmerksam wird. Zum Zustand siehe anliegende Bilder

 

  1. Mit dem Bezirksamt Eimsbüttel zu einer Klärung zu kommen, wer die Fahrradstraße König-Heinrich-Weg mit seinem Teilabschnitt der VR 14 umsetzt und wie diese Umsetzung – als Pilotprojekt für Tempo 30-Zonen-Straßen in der äußeren Stadt - durch vereinfachte oder auch provisorische Maßnahmen kostengünstig ermöglicht werden kann. Auf diesem Teilabschnitt am äußeren Rand der Stadt mit relativ wenig KFZ-Verkehr bietet sich das Erproben eines kosten- und ressourcensparsamen Abweichens vom Fahrradstraßenstandard an.

 

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

 

  1. die oben genannten Petiten sowie

 

  1. die Beschlusslage zur Fahrradstraße König-Heinrich-Weg (Drs. 21-0563) in die weiteren Beratungen mit der planungsverantwortlichen Stelle einzubringen.

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Sachverhalt:

 

Im Regionalausschuss Lokstedt-Niendorf-Schnelsen (RaLoNiS) wurden im Herbst 2021 erste Planungen für die Veloroute 14 (VR 14) in Niendorf-Nord vorgestellt. In der Sitzung am 20. März 2023 wurde die Erstverschickung des Abschnitts Garstedter Weg vorgestellt. Insbesondere die Planung eines Kreisverkehrs am Garstedter Weg, Ecke Moorrand wird begrüßt, ebenso wie die Reduktion der Baumfällungen im Vergleich zur Vorstellung von 2021. Die immer noch hohe Anzahl an zu fällenden Bäumen wird jedoch weiter kritisch betrachtet und um Überarbeitung gebeten.

Zwischen dem Bezirk Eimsbüttel und der Fachbehörde/dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ist vereinbart, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung der VR 14 bei der Fachbehörde/dem LSBG liegt. Daher wird im Folgenden auch auf einzelne punktuelle Änderungsbedarfe zwischen Garstedter Weg und Emmy-Beckmann-Weg eingegangen, da aus bezirklicher Sicht für einen durchgängig gut befahrbaren Verlauf der Veloroute im Stadtteil Niendorf diese ebenfalls in Angriff genommen werden müssen.

Es wird zudem als erforderlich angesehen, die Kreuzungssituation Garstedter Weg/Kronstieg in die Planung mit einzubeziehen, da in der bisherigen Planung das Linksabbiegen vom Kronstieg in den Garstedter Weg nicht für alle Verkehrsteilnehmenden eindeutig geführt wird. Es stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar, wenn über den freien Rechtsabbieger der Radverkehr auf die Fahrbahn des Garstedter Wegs geführt wird. Auch sind die Zweirichtungsradwege von und zu diesem Knotenpunkt mindestens in ihren Breiten entsprechend der aktuellen Regelwerke einzurichten.

Für die Planung der VR 14 ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Bezirksversammlung Eimsbüttel in der Drucksache 21-0563 beschlossen hat, den König-Heinrich-Weg als bezirkliche Fahrradroute festzulegen und als Fahrradstraße einzurichten. Damit soll der seit langen fehlenden Radinfrastruktur im parallel verlaufenden und stark befahrenden Garstedter Weg begegnet und für den Radverkehr eine attraktive Alternative geschaffen werden. Der Garstedter Weg weist für Fuß-, Rad- und motorisierten Verkehr keinen ausreichenden Straßenraum auf.

 

 

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  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten folgende Stellungnahme an die planungsverantwortliche Stelle (BVM/LSBG) zu übermitteln. Die planungsverantwortliche Stelle soll zur Diskussion der unten genannten Punkte in den Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) unter Hinzuladung des ADFC und des NABU sowie der Unteren Straßenverkehrsbehörde eingeladen werden.

 

Antwort BVM:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bedankt sich und folgt gerne der Einladung zu einer Teilnahme in den Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen. Die entsprechende Sitzung sollte vor der Schlussverschickung stattfinden, jedoch erst nachdem sämtliche Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Erstverschickung „Garstedter Weg“ abgewogen worden sind. In diese Sammlung der Stellungnahmen würde der LSBG die mit dieser Drucksache übermittelte Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel mit aufnehmen und die einzelnen, darin genannten Punkte mit abwägen.

 

Zur Einlassung zum Emmy-Beckmann-Weg wird der LSBG allerdings nichts berichten können, da dieses Projekt aktuell ruht.

 

 

  1. Es soll geprüft werden, ob 2023 auf die Deckensanierung im Planungsabschnitt der Veloroute verzichtet werden kann, da die Straße 2025 im Zuge des VR-Ausbaus komplett umgebaut wird

 

  1. In die Planung sind die Kreuzungssituation Kronstieg/Garstedter Weg sowie die Zweirichtungsradwege Kronstieg und Swebenweg mit aufzunehmen:

 

 

  1. An der Kreuzung ist eine bessere planerische Lösung für das Links-Abbiegen und Einbiegen von Radfahrenden in den Garstedter Weg zu erarbeiten, da in der derzeitigen Planung die Radverkehrsführung weder intuitiv, eindeutig noch regelkonform ist.
  2. Der freie Rechtsabbieger vom Swebenweg in den Garstedter-Weg ist zurückzubauen, da dies ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende darstellt, insbesondere, da der Radverkehr auf der linken Seite geführt wird.

 

  1. Ab der Kreuzung soll ein regelkonformer Zweirichtungsradweg und Fußweg am Swebenweg bis zur Straße Moorrand hergestellt werden.

 

  1. Der Zweirichtungsradweg vom Kronstiegtunnel kommend ist mindestens in regelkonformer Breite herzustellen.

 

  1. Für den Abschnitt der Planung am Garstedter Weg

 

  1. wird die vorgesehene Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Moorrand/Weg begrüßt. Dies führt zu einer baulichen Geschwindigkeitsreduzierung und damit wird die Kreuzung sicherer für den abbiegenden Radverkehr gestaltet.

 

  1. Für eine eindeutige Regelung im Kreisverkehr wird dringend empfohlen, Fußgängerüberwege baulich anzulegen. Dies führt zu einer eindeutigen, sicheren und allgemein akzeptierten Regelung für den die Fahrbahn querenden Fußverkehr. Insbesondere für besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmer*innen wie Kinder und ältere Menschen erhöht eine klare Regelung die Sicherheit beim Queren von Fahrbahnen und fördert bzw. ermöglicht deren Teilhabe an einer eigenständigen und angstfreien Bewegung im öffentlichen Raum.

 

 

  1. Der links in den Vierenkamp in das Gewerbegebiet abbiegende motorisierte Verkehr sollte eine eigene Ampelschaltung erhalten. Um schweren Unfällen vorzubeugen, sollen bei grün für Linksabbieger Radfahrende und Zufußgehende auf der gegenüberliegenden Straßenseite rot erhalten.

 

  1. Im Abschnitt zwischen Kreisverkehr und der Auf- bzw. Ableitung der Radinfrastruktur im Garstedter Weg Richtung Kronstieg sollte eine durchgehende Linie in der Mitte der Fahrbahn markiert werden. Durch das damit einhergehende kurze Überholverbot werden auf diesem engen Abschnitt Konflikte für alle Verkehrsteilnehmenden mit überholendem motorisiertem Verkehr im Gegenverkehr vermieden.

 

 

  1. Erhalt von Bäumen und weitere Ersatzpflanzungen:

 

  1. Südlich des Kreisverkehrs und der Bushaltestelle ist zu prüfen, den Baum zu erhalten, indem der Fußweg östlich an dem Baum vorbeigeführt wird oder die Bushaltestelle etwas verkürzt bzw. verschoben wird.

 

  1. Die zwei Bäume Garstedter Weg/Ecke Moorrand sollen erhalten bleiben.

 

  1. Die zwei Bäume Ecke Garstedter Weg vor Hausnr. 305 sollen erhalten bleiben, ggf. durch leichte Verschiebung des Radfahrstreifens. Es ist zu prüfen vor Hausnummer 311 den Radverkehr nicht erneut auf eine Kopenhagener Radweg hochzuleiten sondern diesen bereits hier in den Mischverkehr einzuleiten und die Engstelle vor Hausnr. 305 abzumildern.

 

  1. Die drei Bäume auf der östlichen Seite des Garstedter Wegs nördlich der Einmündung Vierenkamp sollen erhalten bleiben. Es soll geprüft werden, ob an dieser Stelle der Radweg nach Osten ausschwenkt und für etwa 30 m als gemeinsamer Fuß- und Radweg geführt wird. In diesem Bereich ist der Fußverkehr sehr gering (keine Anwohnenden östlich und nördlich des Garstedter Wegs, nur Einzelhausbebauung westlich), eine kurze Strecke gemeinsamer Fuß- und Radweg mit erscheint gegenüber den Baumfällungen als das kleinere Übel.

 

  1. Südlich des neuen Kreisverkehrs ist zu prüfen, im öffentlichen Raum auf der östlichen Straßenseite weitere Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

 

  1. Ferner wird der LSBG gebeten, in die weitere Planung entlang der Veloroute 14 zwischen den beiden Planungsabschnitten zwischen Emmy-Beckmann-Weg und König-Heinrich-Straße folgende Punkte aufzunehmen und diese punktuellen Defizite zu beheben:

 

  1. An der Einmündung des Fußwegs vom Ohmooring eine Nase einzurichten, das Schutzgitter und die Umlaufsperre zu entfernen sowie den Fußweg für den Radverkehr freizugeben. Dies ist eine Schulradwegverbindung.

 

  1. Die Wegeverbindung zwischen Ohmoor und König-Heinrich-Weg für Radfahrende befahrbar zu gestalten. Hier sind die Gitter zu entfernen, abgesenkte Bordsteine anzulegen und evtl. Nasen oder Aufpflasterungen, so dass in den beiden genannten Straßen der motorisierte Verkehr verlangsamt und auf einbiegende Radfahrende aufmerksam wird. Zum Zustand siehe anliegende Bilder

 

  1. Mit dem Bezirksamt Eimsbüttel zu einer Klärung zu kommen, wer die Fahrradstraße König-Heinrich-Weg mit seinem Teilabschnitt der VR 14 umsetzt und wie diese Umsetzung – als Pilotprojekt für Tempo 30-Zonen-Straßen in der äußeren Stadt - durch vereinfachte oder auch provisorische Maßnahmen kostengünstig ermöglicht werden kann. Auf diesem Teilabschnitt am äußeren Rand der Stadt mit relativ wenig KFZ-Verkehr bietet sich das Erproben eines kosten- und ressourcensparsamen Abweichens vom Fahrradstraßenstandard an.

 

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,

 

  1. die oben genannten Petiten sowie

 

  1. die Beschlusslage zur Fahrradstraße König-Heinrich-Weg (Drs. 21-0563) in die weiteren Beratungen mit der planungsverantwortlichen Stelle einzubringen.

 

 

Anhänge

keine