Unzumutbare Beeinträchtigung der Wohn-und Lebensqualität für die Anwohner Unnastraße 1 durch die Verlegung der Bushaltestelle Goebenstraße über ein Votum der Bezirkspolitik verhindern
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 19.05.2017 per Beschluss die weiteren Bauarbeiten für die Verlegung der Bushaltestelle Goebenstraße untersagt. Gegen diese Entscheidung hat der LSBG Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht eingereicht.
Das Verwaltungsgericht hat dabei insbesondere die durch die Verlegung zu erwartende Erhöhung des Verkehrslärms beanstandet, da ohnehin der jetzt schon vorhandene Verkehrslärm den Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung deutlich überschritten hat. Das Verwaltungsgericht hat überdies entschieden, dass die rechtlich geschützten Belange der Anwohner im Rahmen der Planung nicht angemessen berücksichtigt wurden.
Im Übrigen wird auf die Darstellung in der Drucksache 20-1960 verwiesen.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich beim LSBG dafür einzusetzen, die Be-schwerde beim Oberverwaltungsgericht zurückzunehmen.
Durch einen Rückbau der neuen Haltebucht und der Neupflanzung von drei größeren Bäumen als Ersatzpflanzungen sollte der alte Zustand so weit wie möglich wieder hergestellt werden.
Jürgen Kahlert; Peter Gutzeit, Zaklin Nastic, Hartmut Obens, Manuela Pagels
(Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksversammlung Eimsbüttel)
Burkhardt Müller-Sönksen, FDP
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