Unterstützung der Gastronomie im Bezirk Eimsbüttel unter Covid-19 Restriktionen
Letzte Beratung: 14.05.2020 Hauptausschuss Ö 7.12
Der Bezirk Eimsbüttel mit seinen mehr als 260.000 Einwohnern, zeichnet sich durch eine hohe Dichte an Gastronomiebetrieben aus. Diese Betriebe sind seit dem Erlass des Infektionsschutzgesetzes und der damit verbundenen Schließung der Gastronomie (Ausnahme Lieferung und Abholung) mit einem erheblichen Umsatzeinbruch konfrontiert und ihre Existenz ist akut gefährdet.
Bis heute hat der Senat den Gastronomiebetrieben keine konkreten Perspektiven aufgezeigt, wie etwa z.B. die Öffnung der Außengastronomie unter Wahrung der Abstands- und Hygieneauflagen.
Beachtenswert ist außerdem, dass mit der Gastronomie verbundene Lieferketten drohen, dauerhaft und unwiederbringlich wegzubrechen.
Als Bezirksversammlung Eimsbüttel sind wir mit den vielen Gastronomiebetrieben in unserem Bezirk solidarisch und verpflichtet, diesen eine Perspektive zur Wiederaufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit aufzuzeigen. Wir als Bezirk wollen nicht, dass die gute gewachsene soziale Struktur des Bezirks langfristig Schaden nimmt.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel / ersatzweise Hauptausschuss möge vor diesem Hintergrund beschließen.
Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich ein Konzept für die schnelle Öffnung der Gastronomie in Hamburg und insbesondere in Eimsbüttel vorzulegen und dieses mit den Gastronomieverbänden abzustimmen. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, diese Forderung zu übermitteln.
Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen / FDP-Fraktion
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.