21-4003

Unterkünfte für „Flüchtlinge“ im Bezirk Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

23.06.2023

Lfd. Nr. 110 (21)

 

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Unterkünfte für „Flüchtlinge“ im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt, teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu der o. g. Anfrage wie folgt Stellung:

 

 

 

Die Zugänge Asyl- und Schutzsuchender sind sehr hoch. Im Jahr 2022 wurden allein 11.754 Asyl- und Schutzsuchende (ohne Ukraine) in Hamburg registriert; nach Verteilung gemäß des Königsteiner Schlüssels verblieben 7.869 Personen in Hamburg, 3.885 wurden in andere Bundesländer verteilt. 5.801 Personen wurden öffentlich-rechtlich untergebracht.

 

Mit Stand 31. Mai 2023 wurden in diesem Jahr bereits wieder 4.859 Asyl- und Schutzsuchende registriert, 1.582 Personen davon in andere Länder verteilt. Es verblieben demnach 3.277 Personen in Hamburg, von denen 2.383 Personen einen öffentlich-rechtlichen Unterbringungsbedarf hatten. 

 

Nach wie vor suchen zudem Menschen aus der Ukraine in Deutschland und in Hamburg Schutz. Seit dem 24. Februar 2022 sind mit Stand vom 31. Mai 2023 46.831 Schutzsuchende aus der Ukraine in Hamburg registriert worden, davon wurden bisher 5.713 Personen in andere Länder verteilt worden, sodass 41.118 Personen in Hamburg verblieben sind.

 

Darüber hinaus siehe auch http://www.hamburg.de/sfa-lagebild/.

 

Um alle Asyl- und Schutzsuchenden mit Unterbringungsbedarf unterbringen zu können, müssen grundsätzlich alle geeigneten Flächen und Gebäude zur Errichtung bzw. Herrichtung von Unterkünften in Anspruch genommen werden. Eine gleichmäßige Verteilung der Unterkünfte über die Stadt wird dabei angestrebt, kann derzeit aber angesichts der aktuellen dringlichen Kapazitätsbedarfe und weniger geeigneter Flächen und Gebäude nicht gewährleistet werden. Ein Ausgleich über den Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) erfolgt in der aktuellen Situation deshalb erst im Nachgang, wenn der Bedarf an Unterbringungsplätzen zurückgeht und mit dem Rückbau bzw. der anderweitigen Nutzung der Unterkünfte begonnen wird.  Der aktualisierte OVS ist unter  https://www.hamburg.de/sfa/15036438/ovs/ veröffentlicht.

 

Die umliegende Infrastruktur wird im Rahmen der Standortplanungen berücksichtigt und gegebenenfalls ergänzt oder gestärkt. Die Sozialbehörde ist dazu eng mit den Bezirksämtern, einschließlich des Bezirksamts Eimsbüttel, sowie den weiteren zuständigen Fachbehörden im Gespräch.

 

Seit dem Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine im Februar 2022 suchen viele Menschen aus der Ukraine auch Schutz in Hamburg. Neben tatsächlich Schutzsuchenden steigt aber auch weiterhin die Anzahl von Asylbewerbern sowie der illegalen Migration exorbitant an. Dadurch ist die Zahl der Personen, die eine Unterkunft benötigen, stark gestiegen Aufgrund dieser Entwicklungen muss Hamburg zusätzliche Unterbringungsstandorte, auch im Bezirk Eimsbüttel, zur Verfügung stellen obwohl hier bereits die größte Bevölkerungsdichte im gesamten Stadtgebiet besteht.

 

Vor diesem Hintergrund haben wir einige Fragen:

 

  1. Wie viele Unterkünfte für „Flüchtlinge“ und Wohnungslose gibt es im Bezirk Eimsbüttel zum Stichtag 15.04.2023?

(Bitte alle Eimsbütteler Standorte inklusive Anschrift nach Stadtteilen sortiert auflisten; bitte nicht auf andere Dokumente oder Links verweisen.)

 

  1. Welche Unterkunftsformen (zum Beispiel Erstaufnahme EA, öffentlich-rechtliche Unterbringung örU und so weiter) gibt es im Bezirk Eimsbüttel zum Stichtag 15.04.23?

(Bitte alle Unterkunftsformen mit jeweiliger Platzanzahl und Standortangabe, nach Stadtteilen sortiert, auflisten).

 

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es zwei Erstaufnahmeeinrichtungen (EA, Stichtag 17. April 2023), 17 Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU, Stichtag 30. April 2023) sowie acht Interimsstandorte und einen Notfallstandort zur Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine (Stichtag 21. April 2023). Darüber hinaus gibt es eine Clearingstelle Erstversorgung (CS-EVE, Stichtag 30. April 2023).

 

Statistische Erhebungen von Daten zur Belegung der Unterkünfte und zu Sozialstrukturdaten der untergebrachten Personen werden regelhaft zu festen Stichtagen erhoben.

 

Es handelt sich um Unterkünfte in unterschiedlicher Bauweise (zum Beispiel umgenutzte Gewerbeobjekte, Modulhäuser und Container).

 

Übersicht über die Standorte der EA, örU sowie Notfall- und Interimsstandorte im Bezirk Eimsbüttel

Unterkunfts-
kategorie

Unterkunft/ Standort

Stadtteil

Platz-
kapazität (Sollzahl)

EA

Schmiedekoppel 29

Niendorf

999

EA

Schmiedekoppel 30

Niendorf

740

örU

Alma-Ohlmann-Weg 1a-l und 2a-j

Lokstedt

528

örU

Am Dänenstein (Jungerwachsenen-Programm III)

Schnelsen

26

örU

Am Dänenstein 14-24

Schnelsen

363

örU

Bornmoor 30

Stellingen

186

örU

Große Bahnstraße 50

Stellingen

203

örU

Hornackredder 6-10

Eidelstedt

22

örU

Kieler Straße 263

Stellingen

347

örU

Kieler Straße 555 (im Belegungsaufbau)

Stellingen

112

örU

Kollaustraße 15-23

Lokstedt

168

örU

Langelohhof, Kieler Straße 652

Eidelstedt

32

örU

Lohkoppelweg 12a

Lokstedt

38

örU

Oldesloer Straße 166 (im Belegungsaufbau)

Schnelsen

240

örU

Pinneberger Straße 44

Schnelsen

156

örU

Sophienterrasse 1a

Harvestehude

190

örU

UPW Duvenacker 8c-o

Eidelstedt

265

örU

UPW Oliver-Lißy-Straße 14-46

Eidelstedt

300

örU

Wegenkamp, Oldenburger Straße 76a-d

Stellingen

75

Interim

Hagenbeckstraße/Lenzweg 12

Stellingen

108

Interim

Hansezimmer, Fangdieckstraße 20 (Arena Hostel)

Eidelstedt

106

Interim

Hansezimmer, Kieler Straße 438

Stellingen

59

Interim

Hansezimmer, Privatweg 21*

Stellingen

20

Interim

Holsteiner Chaussee 389

Schnelsen

150

Interim

Hotel Engel, Niendorfer Straße 55

Lokstedt

61

Interim

Quickbornstraße 24

Hoheluft-West

172

Interim

Sylc Apartments, Kronsaalsweg 88

Stellingen

85

Notfall

Kieler Straße 157 (Zwischennutzung Winternotprogramm)**

Stellingen

68

CS-EVE

Kollaustraße 150

Niendorf

19

Quellen: BIS – EA Stichtag 17. April 2023, F&W – örU Stichtag 30. April 2023, Interims- und Notfallstandorte Stichtag 21. April 2023

 

* Der Standort wurde zum 28. April 2023 außer Betrieb genommen.

** Der Standort war zum Stichtag 21. April noch nicht belegt, wird inzwischen aber belegt.

 

 

  1. Plant die Stadt Hamburg, weitere Unterbringungsstandorte im Bezirk Eimsbüttel bis 31.12.2023 aufzubauen?

Falls ja, bitte die genauen Standorte, die jeweilige Unterbringungsform, die jeweilige Platzanzahl, den jeweils geplanten Eröffnungstermin – nach Stadtteilen sortiert – auflisten.

 

Gegenwärtig kann keine belastbare Aussage getroffen werden, welche Flächen zukünftig im Bezirk Eimsbüttel für eine Nutzung in Betracht kommen. Die Planungen und Überlegungen sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/11785.

 

Für die EA Schmiedekoppel 29 (Stadtteil Niendorf) ist eine Erweiterung um bis zu 176 Plätze mit Belegungsbeginn voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2023 geplant.

 

Für die örU Pinneberger Straße (Stadtteil Schnelsen) ist eine Erweiterung um 100 Plätze mit Belegungsbeginn frühestens ab dem 1. Quartal 2024 geplant.

 

  1. Wie viele Ukrainer sind seit Februar 2022 bis zum 15.04.2023 nach Eimsbüttel gekommen? Bitte aufschlüsseln (in ganzen Zahlen und prozentual) nach Geschlecht und Altersgruppe.

 

Seit dem 24. Februar 2022 sind mit Stichtag 15. April 2023 insgesamt 2.685 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit nach Eimsbüttel gekommen. Gezählt wurden die gemeldeten Zuzüge. Die Verteilung nach Geschlecht und Altersgruppe ergibt sich wie folgt:

 

Geschlechterverteilung der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit

Geschlecht

Personen

Anteil

weiblich

1.703

63%

männlich

982

37%

Quelle: BIS, Stichtag 15. April 2023

 

Altersgruppenverteilung der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit

Altersgruppe

Personen

Anteil der
Personengruppe

weibliche Personen in der Altersgruppe

männliche
Personen in der
Altersgruppe

bis 10

Jahre

410

15,27%

220

190

11 bis 20

Jahre

455

16,95%

224

231

21 bis 30

Jahre

396

14,75%

264

132

31 bis 40

Jahre

480

17,88%

327

153

41 bis 50

Jahre

413

15,38%

291

122

51 bis 60

Jahre

232

8,64%

170

62

61 bis 70

Jahre

196

7,30%

127

69

71 bis 80

Jahre

73

2,72%

56

17

81 bis 100*

Jahre

30

1,12%

24

6

Quelle: BIS, Stichtag 15. April 2023

 

*Bei statistischen Werten, die nur eine sehr geringe Anzahl an Personen betreffen (kleiner als Vier), ist von einer Identifizierbarkeit der Personen auszugehen, sodass es sich dann um personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung handelt. Da keine gesetzliche Befugnis zur Übermittlung personenbezogener Daten zur Beantwortung von Anfragen nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz vorliegt, wurden Werte kleiner als Vier mit Werten der jeweils nächstniedrigeren Altersgruppe zusammengefasst.

 

  1. Wie viele Ukrainer wurden zum Stichtag 15.04.2023 in Unterkünften in Eimsbüttel aufgenommen? Bitte aufschlüsseln (in ganzen Zahlen und prozentual) nach Unterkunftskategorie, Geschlecht und Altersgruppe.

 

Mit Stichtag 21. April 2023 waren 735 Schutzsuchende aus der Ukraine im Bezirk Eimsbüttel öffentlich-rechtlich untergebracht. Für eine Aufschlüsselung der einzelnen Standorte sowie die Angaben zur Geschlechter- und Altersgruppenverteilung siehe Anlage 1.

 

Die in der Tabelle angegebenen Sollzahlen entsprechen der maximalen Belegung.

 

Eine vollständige Auslastung ist aus verschiedenen Gründen meist nicht möglich (ungerade Familienkonstellationen, sodass ein Platz in einer Wohneinheit frei bleibt, aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Einzelzimmerbelegungen, Baumaßnahmen wie Instandsetzungen und Sanierungen, fluktuationsbedingte Herrichtungsmaßnahmen).

 

Die Notfallstandorte sind grundsätzlich für eine nur kurzzeitige Belegung vorgesehen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen schnellstmöglich in Unterkünfte mit besseren Standards verlegt werden. Insofern ist die Belegung stark fluktuierend, sodass die Belegungszahlen lediglich eine Momentaufnahme abbilden, die nur bedingt aussagekräftig ist.

 

In Einzelfällen kann die Ist-Belegung jedoch die Soll-Kapazität auch geringfügig übersteigen, da Kinder zusätzlich in die Zimmer aufgenommen werden können, oder wenn Unterkunftsanbietende, vor allem Hotels, zusätzliche Zimmer zur Verfügung stellen und diese belegt werden, die Soll-Kapazität aber im Vertrag noch nicht angepasst wurde und insofern auch in den F&W-Statistiken noch nicht berücksichtigt ist.

 

Darüber hinaus wurden zwei männliche unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine in Jugendhilfeeinrichtungen im Bezirk Eimsbüttel aufgenommen.

 

  1. Wie viel Geld stellt die Freie und Hansestadt Hamburg dem Bezirk Eimsbüttel für die Unterbringung und sonstiger Aufwendungen zugunsten „geflüchteter“ Menschen monatlich zur Verfügung?
  2. Wie viel Geld stellt die Freie und Hansestadt Hamburg insgesamt zur Unterbringung von „Geflüchteten“ zur Verfügung?
  3. Wofür werden diese Mittel der Stadt bzw. des Bezirks Eimsbüttel konkret aufgewendet?

 

Dem Bezirksamt Eimsbüttel werden keine Mittel zur Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Unterbringung erfolgt über die zuständige Behörde für Inneres und Sport (EA) bzw. Sozialbehörde (örU einschließlich Interims- und Notfallunterbringung).

 

Die mit der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen verbundenen Kosten werden seit 2016 im Internet veröffentlicht. Die Darstellung ist nach Kostenarten und Standorten untergliedert und kann unter folgenden Link eingesehen werden: https://www.hamburg.de/fluechtlinge-daten-fakten/8453782/kosten/.

 

Die Gesamtkosten für die reguläre öffentlich-rechtliche Unterbringung im Bezirk Eimsbüttel für das Jahr 2022 betrugen 14,2 Millionen Euro. Für die Interims- und Notfallstandorte zur Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine liegt eine Aufschlüsselung nach Bezirken nicht vor.

 

Die Kosten des Betriebs von Wohnunterkünften durch F&W werden im Wesentlichen über „Gebühren für öffentliche Unterbringung“ der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ergänzend durch Transferleistungen der Produktgruppe 253.03 (Wohnungslosenhilfe und öffentlich-rechtliche Unterbringung) über die Sozialbehörde finanziert.

 

Für die gesondert zu betrachtenden Kosten für die Unterbringung Schutzsuchenden aus der Ukraine siehe im Übrigen Drs. 22/9535 sowie 22/9536.

 

Den Bezirksämtern obliegt die sozialräumliche Integration der Unterkünfte in die Stadtteile. In diesem Rahmen erhalten die Bezirksämter Mittel von der Sozialbehörde.

 

Für das Förderprogramm Soziale Integrationsnetzwerke (SIN) stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich SIN-Mittel in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro über Fremdbewirtschaftungen zur Verfügung. Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurde die Summe für das Jahr 2023 bereits um rund 3,2 Millionen Euro aufgestockt. Zudem entsprechen die Förderziele der SIN der Zielsetzung der Drs. 21/1395, sodass zum 1. Januar 2023 die Mittel aus der Drs. 21/1395 in voller Höhe von 675 Tausend Euro additiv in die Mittel der SIN-Förderrichtlinie überführt werden.

 

Für das Jahr 2023 wurden dem Bezirksamt Eimsbüttel im Rahmen der regulären SIN-Mittel rund 422 Tausend Euro über eine Fremdbewirtschaftungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Zudem wurde ein Mehrbedarf von rund 172 Tausend Euro zugesagt. Weitere SIN-Mehrbedarfe von rund 75 Tausend Euro wurden durch das Bezirksamt Eimsbüttel angemeldet.

 

Soweit sich unterjährig Mehrbedarfserfordernisse ergeben (zum Beispiel durch steigende Energiekosten oder flüchtlingsbedingte Mehrkosten), werden diese durch die Bezirksämter an die Sozialbehörde gemeldet. Die Sozialbehörde überprüft für alle Bezirksämter gleichermaßen, inwieweit die Mehrbedarfe begründet sind und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden können.

 

Mit dem Aufbau sozialräumlicher Integrationsnetzwerke sollen den in EA und örU (einschließlich Notfall- und Interimsunterbringung) untergebrachten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien sowie Menschen in Privatunterbringung integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht werden. Das bedeutet, dass die bereits vorhandene Infrastruktur genutzt und keine zusätzlichen, ausschließlich für Asyl- und Schutzsuchende gedachten Strukturen geschaffen werden sollen.

 

Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln werden im Bezirk Eimsbüttel u. a. das „Flüchtlingsprojekt Burgwedel“, ein integratives Angebot für geflüchtete junge Erwachsene, und das Projekt „Sicher Ankommen“ zur Unterstützung Asyl- und Schutzsuchender, insbesondere Schwangerer, bei der Integration in das Gesundheitssystem umgesetzt.

 

Zudem stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern im Rahmen der Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Haushaltsjahren 2023/2024 jährlich Mittel in Höhe von einer Million Euro über Fremdbewirtschaftungen zur Verfügung. Die Mittel werden nach einem Verteilungsschlüssel vergeben, der die Anzahl der Plätze in bestehenden Unterkünften sowie die Bevölkerungszahl berücksichtigt.

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel erhält in den Haushaltsjahren 2023/2024 jeweils 127,470 Tausend Euro zur bezirklichen Projektförderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie. Dies beinhaltet explizit, aber nicht ausschließlich, Freiwilligenprojekte zur Förderung der Integration Asyl- und Schutzsuchender.

 

  1. Wie viele Polizeieinsätze gab es 2022 und 2023 in den in Frage 1 erfragten Einrichtungen der Unterkünfte im Bezirk Eimsbüttel?

Bitte jeweils nach Einsatzdatum, Anlassart und Anzahl der eingesetzten Funkstreifenwagen aufschlüsseln.

 

Bei der Polizei werden Einsätze im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) dokumentiert. Es handelt sich jedoch nicht um ein System, das für statistische Auswertungen generiert wurde. Zur Aussagekraft und Validität sowie der Besonderheiten von HELS-Daten siehe Drs. 20/13284 und Drs. 21/2108. 

 

Zur Anzahl der Einsätze im Jahr 2022 in den Unterkünften

-          EA Schmiedekoppel 29

-          EA Schmiedekoppel 30

-          örU Alma-Ohlmann-Weg 1a-l und 2a-j

siehe Drucksache 22/10550.

 

Zur Anzahl der Einsätze im Jahr 2022 in den Unterkünften

-          örU Am Dänenstein 2-10

-          örU Bornmoor 30

-          örU Duvenacker 8c-0

-          örU Große Bahnstraße 50

-          örU Hornackredder 6-10

-          örU Kieler Straße 263

-          örU Langelohhof, Kieler Straße 652

-          örU Kollaustraße 15-23

-          örU Lohkoppelweg 12a

-          örU Wegenkamp/ Oldenburger Straße 76a-d

-          örU Pinneberger Straße 44

siehe Drs. 22/10799.

 

Die Anzahl der Einsätze im Jahr 2023 in den zuvor genannten Unterkünften sowie in den übrigen Unterkünften in den Jahren 2022 und 2023 sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge