Unterkünfte für Flüchtlinge im Bezirk Eimsbüttel
23.06.2023
Lfd. Nr. 110 (21)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Unterkünfte für „Flüchtlinge“ im Bezirk Eimsbüttel
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt, teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu der o. g. Anfrage wie folgt Stellung:
Die Zugänge Asyl- und Schutzsuchender sind sehr hoch. Im Jahr 2022 wurden allein 11.754 Asyl- und Schutzsuchende (ohne Ukraine) in Hamburg registriert; nach Verteilung gemäß des Königsteiner Schlüssels verblieben 7.869 Personen in Hamburg, 3.885 wurden in andere Bundesländer verteilt. 5.801 Personen wurden öffentlich-rechtlich untergebracht.
Mit Stand 31. Mai 2023 wurden in diesem Jahr bereits wieder 4.859 Asyl- und Schutzsuchende registriert, 1.582 Personen davon in andere Länder verteilt. Es verblieben demnach 3.277 Personen in Hamburg, von denen 2.383 Personen einen öffentlich-rechtlichen Unterbringungsbedarf hatten.
Nach wie vor suchen zudem Menschen aus der Ukraine in Deutschland und in Hamburg Schutz. Seit dem 24. Februar 2022 sind mit Stand vom 31. Mai 2023 46.831 Schutzsuchende aus der Ukraine in Hamburg registriert worden, davon wurden bisher 5.713 Personen in andere Länder verteilt worden, sodass 41.118 Personen in Hamburg verblieben sind.
Darüber hinaus siehe auch http://www.hamburg.de/sfa-lagebild/.
Um alle Asyl- und Schutzsuchenden mit Unterbringungsbedarf unterbringen zu können, müssen grundsätzlich alle geeigneten Flächen und Gebäude zur Errichtung bzw. Herrichtung von Unterkünften in Anspruch genommen werden. Eine gleichmäßige Verteilung der Unterkünfte über die Stadt wird dabei angestrebt, kann derzeit aber angesichts der aktuellen dringlichen Kapazitätsbedarfe und weniger geeigneter Flächen und Gebäude nicht gewährleistet werden. Ein Ausgleich über den Orientierungs- und Verteilungsschlüssel (OVS) erfolgt in der aktuellen Situation deshalb erst im Nachgang, wenn der Bedarf an Unterbringungsplätzen zurückgeht und mit dem Rückbau bzw. der anderweitigen Nutzung der Unterkünfte begonnen wird. Der aktualisierte OVS ist unter https://www.hamburg.de/sfa/15036438/ovs/ veröffentlicht.
Die umliegende Infrastruktur wird im Rahmen der Standortplanungen berücksichtigt und gegebenenfalls ergänzt oder gestärkt. Die Sozialbehörde ist dazu eng mit den Bezirksämtern, einschließlich des Bezirksamts Eimsbüttel, sowie den weiteren zuständigen Fachbehörden im Gespräch.
Seit dem Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine im Februar 2022 suchen viele Menschen aus der Ukraine auch Schutz in Hamburg. Neben tatsächlich Schutzsuchenden steigt aber auch weiterhin die Anzahl von Asylbewerbern sowie der illegalen Migration exorbitant an. Dadurch ist die Zahl der Personen, die eine Unterkunft benötigen, stark gestiegen Aufgrund dieser Entwicklungen muss Hamburg zusätzliche Unterbringungsstandorte, auch im Bezirk Eimsbüttel, zur Verfügung stellen obwohl hier bereits die größte Bevölkerungsdichte im gesamten Stadtgebiet besteht.
Vor diesem Hintergrund haben wir einige Fragen:
(Bitte alle Eimsbütteler Standorte inklusive Anschrift nach Stadtteilen sortiert auflisten; bitte nicht auf andere Dokumente oder Links verweisen.)
(Bitte alle Unterkunftsformen mit jeweiliger Platzanzahl und Standortangabe, nach Stadtteilen sortiert, auflisten).
Im Bezirk Eimsbüttel gibt es zwei Erstaufnahmeeinrichtungen (EA, Stichtag 17. April 2023), 17 Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU, Stichtag 30. April 2023) sowie acht Interimsstandorte und einen Notfallstandort zur Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine (Stichtag 21. April 2023). Darüber hinaus gibt es eine Clearingstelle Erstversorgung (CS-EVE, Stichtag 30. April 2023).
Statistische Erhebungen von Daten zur Belegung der Unterkünfte und zu Sozialstrukturdaten der untergebrachten Personen werden regelhaft zu festen Stichtagen erhoben.
Es handelt sich um Unterkünfte in unterschiedlicher Bauweise (zum Beispiel umgenutzte Gewerbeobjekte, Modulhäuser und Container).
Übersicht über die Standorte der EA, örU sowie Notfall- und Interimsstandorte im Bezirk Eimsbüttel | |||
Unterkunft/ Standort |
Stadtteil |
Platz- |
|
EA |
Schmiedekoppel 29 |
Niendorf |
999 |
EA |
Schmiedekoppel 30 |
Niendorf |
740 |
örU |
Alma-Ohlmann-Weg 1a-l und 2a-j |
Lokstedt |
528 |
örU |
Am Dänenstein (Jungerwachsenen-Programm III) |
Schnelsen |
26 |
örU |
Am Dänenstein 14-24 |
Schnelsen |
363 |
örU |
Bornmoor 30 |
Stellingen |
186 |
örU |
Große Bahnstraße 50 |
Stellingen |
203 |
örU |
Hornackredder 6-10 |
Eidelstedt |
22 |
örU |
Kieler Straße 263 |
Stellingen |
347 |
örU |
Kieler Straße 555 (im Belegungsaufbau) |
Stellingen |
112 |
örU |
Kollaustraße 15-23 |
Lokstedt |
168 |
örU |
Langelohhof, Kieler Straße 652 |
Eidelstedt |
32 |
örU |
Lohkoppelweg 12a |
Lokstedt |
38 |
örU |
Oldesloer Straße 166 (im Belegungsaufbau) |
Schnelsen |
240 |
örU |
Pinneberger Straße 44 |
Schnelsen |
156 |
örU |
Sophienterrasse 1a |
Harvestehude |
190 |
örU |
UPW Duvenacker 8c-o |
Eidelstedt |
265 |
örU |
UPW Oliver-Lißy-Straße 14-46 |
Eidelstedt |
300 |
örU |
Wegenkamp, Oldenburger Straße 76a-d |
Stellingen |
75 |
Interim |
Hagenbeckstraße/Lenzweg 12 |
Stellingen |
108 |
Interim |
Hansezimmer, Fangdieckstraße 20 (Arena Hostel) |
Eidelstedt |
106 |
Interim |
Hansezimmer, Kieler Straße 438 |
Stellingen |
59 |
Interim |
Hansezimmer, Privatweg 21* |
Stellingen |
20 |
Interim |
Holsteiner Chaussee 389 |
Schnelsen |
150 |
Interim |
Hotel Engel, Niendorfer Straße 55 |
Lokstedt |
61 |
Interim |
Quickbornstraße 24 |
Hoheluft-West |
172 |
Interim |
Sylc Apartments, Kronsaalsweg 88 |
Stellingen |
85 |
Notfall |
Kieler Straße 157 (Zwischennutzung Winternotprogramm)** |
Stellingen |
68 |
CS-EVE |
Kollaustraße 150 |
Niendorf |
19 |
Quellen: BIS – EA Stichtag 17. April 2023, F&W – örU Stichtag 30. April 2023, Interims- und Notfallstandorte Stichtag 21. April 2023
* Der Standort wurde zum 28. April 2023 außer Betrieb genommen.
** Der Standort war zum Stichtag 21. April noch nicht belegt, wird inzwischen aber belegt.
Falls ja, bitte die genauen Standorte, die jeweilige Unterbringungsform, die jeweilige Platzanzahl, den jeweils geplanten Eröffnungstermin – nach Stadtteilen sortiert – auflisten.
Gegenwärtig kann keine belastbare Aussage getroffen werden, welche Flächen zukünftig im Bezirk Eimsbüttel für eine Nutzung in Betracht kommen. Die Planungen und Überlegungen sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/11785.
Für die EA Schmiedekoppel 29 (Stadtteil Niendorf) ist eine Erweiterung um bis zu 176 Plätze mit Belegungsbeginn voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2023 geplant.
Für die örU Pinneberger Straße (Stadtteil Schnelsen) ist eine Erweiterung um 100 Plätze mit Belegungsbeginn frühestens ab dem 1. Quartal 2024 geplant.
Seit dem 24. Februar 2022 sind mit Stichtag 15. April 2023 insgesamt 2.685 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit nach Eimsbüttel gekommen. Gezählt wurden die gemeldeten Zuzüge. Die Verteilung nach Geschlecht und Altersgruppe ergibt sich wie folgt:
Geschlechterverteilung der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit | ||
Geschlecht |
Personen |
Anteil |
weiblich |
1.703 |
63% |
männlich |
982 |
37% |
Quelle: BIS, Stichtag 15. April 2023
Altersgruppenverteilung der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit | |||||
Altersgruppe |
Personen |
Anteil der |
weibliche Personen in der Altersgruppe |
männliche |
|
bis 10 |
Jahre |
410 |
15,27% |
220 |
190 |
11 bis 20 |
Jahre |
455 |
16,95% |
224 |
231 |
21 bis 30 |
Jahre |
396 |
14,75% |
264 |
132 |
31 bis 40 |
Jahre |
480 |
17,88% |
327 |
153 |
41 bis 50 |
Jahre |
413 |
15,38% |
291 |
122 |
51 bis 60 |
Jahre |
232 |
8,64% |
170 |
62 |
61 bis 70 |
Jahre |
196 |
7,30% |
127 |
69 |
71 bis 80 |
Jahre |
73 |
2,72% |
56 |
17 |
81 bis 100* |
Jahre |
30 |
1,12% |
24 |
6 |
Quelle: BIS, Stichtag 15. April 2023
*Bei statistischen Werten, die nur eine sehr geringe Anzahl an Personen betreffen (kleiner als Vier), ist von einer Identifizierbarkeit der Personen auszugehen, sodass es sich dann um personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung handelt. Da keine gesetzliche Befugnis zur Übermittlung personenbezogener Daten zur Beantwortung von Anfragen nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz vorliegt, wurden Werte kleiner als Vier mit Werten der jeweils nächstniedrigeren Altersgruppe zusammengefasst.
Mit Stichtag 21. April 2023 waren 735 Schutzsuchende aus der Ukraine im Bezirk Eimsbüttel öffentlich-rechtlich untergebracht. Für eine Aufschlüsselung der einzelnen Standorte sowie die Angaben zur Geschlechter- und Altersgruppenverteilung siehe Anlage 1.
Die in der Tabelle angegebenen Sollzahlen entsprechen der maximalen Belegung.
Eine vollständige Auslastung ist aus verschiedenen Gründen meist nicht möglich (ungerade Familienkonstellationen, sodass ein Platz in einer Wohneinheit frei bleibt, aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Einzelzimmerbelegungen, Baumaßnahmen wie Instandsetzungen und Sanierungen, fluktuationsbedingte Herrichtungsmaßnahmen).
Die Notfallstandorte sind grundsätzlich für eine nur kurzzeitige Belegung vorgesehen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen schnellstmöglich in Unterkünfte mit besseren Standards verlegt werden. Insofern ist die Belegung stark fluktuierend, sodass die Belegungszahlen lediglich eine Momentaufnahme abbilden, die nur bedingt aussagekräftig ist.
In Einzelfällen kann die Ist-Belegung jedoch die Soll-Kapazität auch geringfügig übersteigen, da Kinder zusätzlich in die Zimmer aufgenommen werden können, oder wenn Unterkunftsanbietende, vor allem Hotels, zusätzliche Zimmer zur Verfügung stellen und diese belegt werden, die Soll-Kapazität aber im Vertrag noch nicht angepasst wurde und insofern auch in den F&W-Statistiken noch nicht berücksichtigt ist.
Darüber hinaus wurden zwei männliche unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine in Jugendhilfeeinrichtungen im Bezirk Eimsbüttel aufgenommen.
Dem Bezirksamt Eimsbüttel werden keine Mittel zur Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung der Unterbringung erfolgt über die zuständige Behörde für Inneres und Sport (EA) bzw. Sozialbehörde (örU einschließlich Interims- und Notfallunterbringung).
Die mit der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen verbundenen Kosten werden seit 2016 im Internet veröffentlicht. Die Darstellung ist nach Kostenarten und Standorten untergliedert und kann unter folgenden Link eingesehen werden: https://www.hamburg.de/fluechtlinge-daten-fakten/8453782/kosten/.
Die Gesamtkosten für die reguläre öffentlich-rechtliche Unterbringung im Bezirk Eimsbüttel für das Jahr 2022 betrugen 14,2 Millionen Euro. Für die Interims- und Notfallstandorte zur Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine liegt eine Aufschlüsselung nach Bezirken nicht vor.
Die Kosten des Betriebs von Wohnunterkünften durch F&W werden im Wesentlichen über „Gebühren für öffentliche Unterbringung“ der Bewohnerinnen und Bewohner sowie ergänzend durch Transferleistungen der Produktgruppe 253.03 (Wohnungslosenhilfe und öffentlich-rechtliche Unterbringung) über die Sozialbehörde finanziert.
Für die gesondert zu betrachtenden Kosten für die Unterbringung Schutzsuchenden aus der Ukraine siehe im Übrigen Drs. 22/9535 sowie 22/9536.
Den Bezirksämtern obliegt die sozialräumliche Integration der Unterkünfte in die Stadtteile. In diesem Rahmen erhalten die Bezirksämter Mittel von der Sozialbehörde.
Für das Förderprogramm Soziale Integrationsnetzwerke (SIN) stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern jährlich SIN-Mittel in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro über Fremdbewirtschaftungen zur Verfügung. Aufgrund der anhaltend hohen Anzahl von Schutzsuchenden wurde die Summe für das Jahr 2023 bereits um rund 3,2 Millionen Euro aufgestockt. Zudem entsprechen die Förderziele der SIN der Zielsetzung der Drs. 21/1395, sodass zum 1. Januar 2023 die Mittel aus der Drs. 21/1395 in voller Höhe von 675 Tausend Euro additiv in die Mittel der SIN-Förderrichtlinie überführt werden.
Für das Jahr 2023 wurden dem Bezirksamt Eimsbüttel im Rahmen der regulären SIN-Mittel rund 422 Tausend Euro über eine Fremdbewirtschaftungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Zudem wurde ein Mehrbedarf von rund 172 Tausend Euro zugesagt. Weitere SIN-Mehrbedarfe von rund 75 Tausend Euro wurden durch das Bezirksamt Eimsbüttel angemeldet.
Soweit sich unterjährig Mehrbedarfserfordernisse ergeben (zum Beispiel durch steigende Energiekosten oder flüchtlingsbedingte Mehrkosten), werden diese durch die Bezirksämter an die Sozialbehörde gemeldet. Die Sozialbehörde überprüft für alle Bezirksämter gleichermaßen, inwieweit die Mehrbedarfe begründet sind und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden können.
Mit dem Aufbau sozialräumlicher Integrationsnetzwerke sollen den in EA und örU (einschließlich Notfall- und Interimsunterbringung) untergebrachten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien sowie Menschen in Privatunterbringung integrative Kontakte von Beginn an und Zugänge zu den Regelsystemen ermöglicht werden. Das bedeutet, dass die bereits vorhandene Infrastruktur genutzt und keine zusätzlichen, ausschließlich für Asyl- und Schutzsuchende gedachten Strukturen geschaffen werden sollen.
Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln werden im Bezirk Eimsbüttel u. a. das „Flüchtlingsprojekt Burgwedel“, ein integratives Angebot für geflüchtete junge Erwachsene, und das Projekt „Sicher Ankommen“ zur Unterstützung Asyl- und Schutzsuchender, insbesondere Schwangerer, bei der Integration in das Gesundheitssystem umgesetzt.
Zudem stellt die Sozialbehörde den Bezirksämtern im Rahmen der Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Haushaltsjahren 2023/2024 jährlich Mittel in Höhe von einer Million Euro über Fremdbewirtschaftungen zur Verfügung. Die Mittel werden nach einem Verteilungsschlüssel vergeben, der die Anzahl der Plätze in bestehenden Unterkünften sowie die Bevölkerungszahl berücksichtigt.
Das Bezirksamt Eimsbüttel erhält in den Haushaltsjahren 2023/2024 jeweils 127,470 Tausend Euro zur bezirklichen Projektförderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie. Dies beinhaltet explizit, aber nicht ausschließlich, Freiwilligenprojekte zur Förderung der Integration Asyl- und Schutzsuchender.
Bitte jeweils nach Einsatzdatum, Anlassart und Anzahl der eingesetzten Funkstreifenwagen aufschlüsseln.
Bei der Polizei werden Einsätze im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) dokumentiert. Es handelt sich jedoch nicht um ein System, das für statistische Auswertungen generiert wurde. Zur Aussagekraft und Validität sowie der Besonderheiten von HELS-Daten siehe Drs. 20/13284 und Drs. 21/2108.
Zur Anzahl der Einsätze im Jahr 2022 in den Unterkünften
- EA Schmiedekoppel 29
- EA Schmiedekoppel 30
- örU Alma-Ohlmann-Weg 1a-l und 2a-j
siehe Drucksache 22/10550.
Zur Anzahl der Einsätze im Jahr 2022 in den Unterkünften
- örU Am Dänenstein 2-10
- örU Bornmoor 30
- örU Duvenacker 8c-0
- örU Große Bahnstraße 50
- örU Hornackredder 6-10
- örU Kieler Straße 263
- örU Langelohhof, Kieler Straße 652
- örU Kollaustraße 15-23
- örU Lohkoppelweg 12a
- örU Wegenkamp/ Oldenburger Straße 76a-d
- örU Pinneberger Straße 44
siehe Drs. 22/10799.
Die Anzahl der Einsätze im Jahr 2023 in den zuvor genannten Unterkünften sowie in den übrigen Unterkünften in den Jahren 2022 und 2023 sind in der Anlage 2 dargestellt.
ohne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.