21-3022

Unterbringung ukrainischer Geflüchteter: Ankommende unterstützen, soziale Infrastruktur vor Ort stärken HA-Beschluss vom 17.03.2022 - Drs. 21-2790

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.06.2022
Sachverhalt

 

Vorbemerkung:

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine neben dem Standort Schmiedekoppel 29 (ehemaliges Winternotprogramm (WNP)) der ehemalige Quarantäne-Standort Holsteiner Chaussee (Dreiecksfläche) in Anspruch genommen wurde, nicht der Standort Am Dänenstein. Insofern wird von einer Verwechslung ausgegangen, sodass im Folgenden auf den Standort Holsteiner Chaussee (Dreiecksfläche) Bezug genommen wird.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) sieht, dass mit der großen Fluchtbewegung aus der Ukraine die Einrichtungen und Angebote der sozialen Infrastruktur besonderen Herausforderungen ausgesetzt sind und sich durch die Situation Mehrbedarfe ergeben können. Eine Konkretisierung der Mehrbedarfe steht bisher aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten Bedarfe und zur Verfügung stehender (Bundes-)Mittel noch aus. Die Sozialbehörde ist hierzu aktuell und regelmäßig im Gespräch mit den relevanten Akteuren (bezirkliche Vertretungen, Trägern, Verbänden).  

 

Im Übrigen haben die zuständigen Behörden mit den Drs. 22/7525, 22/7528, 22/7575, 22/7592, 22/7609, 22/7615 und 22/7766 bereits ausführlich zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine, einschließlich der Versorgungsaspekte (u.a. Anbindung an KiTa, Schule, Arbeit, Gesundheitsversorgung, Sozialstrukturen) berichtet.

 

Hamburg informiert zudem ausführlich auf https://www.hamburg.de/ukraine.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Sozialbehörde zu dem o. g. Beschluss teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W), der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Inneres und Sport wie folgt Stellung:

 

Sachverhalt:

Angesichts der dramatischen Ereignisse infolge des russischen Angriffskrieges durch den Machthaber Putin befinden sich tausende Ukrainerinnen und Ukrainer, darunter viele Frauen und Kinder, auf der Flucht aus den Kriegsgebieten in Richtung Westen. Auch wir in Hamburg bereiten uns auf eine schnell ansteigende Zahl von geflüchteten Menschen vor. In Eimsbüttel werden dazu kurzfristig Kapazitäten in den Unterkünften Schmiedekoppel sowie Holsteiner Chaussee (Am Dänenstein) bereitgestellt.

Hamburg und seine Bezirke zeigen in diesen Tagen Flagge. Dabei wird eine große Solidarität und Hilfsbereitschaft deutlich. Auch im Bezirk Eimsbüttel und um die beiden genannten Unterkünfte gibt es erprobte Strukturen und Hilfsangebote, die den Menschen, die so kurzfristig ihre Heimat verlassen mussten und müssen, die Ankunft erleichtern soll. Die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen und Ehrenamtlichen, die jetzt alles dafür tun, dass die Folgen dieses Angriffskrieges bei den Betroffenen gemildert werden, gilt es zu unterstützen.

Im Folgenden weist die Bezirksversammlung Eimsbüttel aus lokaler Perspektive auf einige Aspekte hinsichtlich der an den Standorten Schmiedekoppel und Holsteiner Chaussee (Am Dänenstein) geplanten Unterbringung hin und bittet den Hamburger Senat sowie die zuständigen Fachbehörden um Unterstützung.

 

Petitum:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen des Hamburger Senats, kurzfristig Kapazitäten zur Unterbringung von Menschen bereitzustellen, die vor dem durch Russland begonnenen Angriffskrieg in der Ukraine flüchten.

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, den zuständigen Fachbehörden hinsichtlich der geplanten Unterbringung ukrainischer Geflüchteter an den Standorten Schmiedekoppel sowie Holsteiner Chaussee folgende Stellungnahme zu übermitteln:

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass innerhalb und außerhalb der Einrichtungen auf eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung hingewirkt wird; insbesondere vor dem Hintergrund der ohnehin bereits hohen Belastung der dort tätigen Kräfte sowie der coronabedingt erschwerten Möglichkeiten, gestiegenen Personalbedarf kurzfristig zu decken.
  2. In den Einrichtungen sollten darüber hinaus zielgruppenspezifische Angebote vorgehalten werden: Darunter Betreuung sowie ärztliche Versorgung für Frauen sowie für Mütter und Kinder, Kräfte zur Trauma-Bewältigung, zum Dolmetschen, zur Sozialarbeit sowie zur schulischen Betreuung und zur Arbeitsvermittlung.
  3. An den beiden Standorten im Bezirk Eimsbüttel sollte eine enge Vernetzung mit dem Traumafolgezentrum CENTRA/Koordinierendes Zentrum für traumatisierte Geflüchtete sowie einen barrierefreien Zugang zu den Angeboten des Zentrums ermöglicht werden.

 

Aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs der untergebrachten Personengruppe wird an beiden Standorten der gleiche Stellenschlüssel angewandt wie an regulären Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (Unterkunfts- und Sozialmanagement 1:80, Technischer Dienst 1:160).

 

Am Standort Holsteiner Chaussee (Dreiecksfläche) befinden sich zielgruppenspezifische Angebote zurzeit im Aufbau. Durch die Betreiber der Einrichtung, Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Hamburg und Soziale Dienste Eimsbüttel GmbH, wird bereits eine bedarfsgerechte Orientierungsberatung durchgeführt. Am Standort Schmiedekoppel 29 (ehem. WNP) können zunächst Angebote des benachbarten Erstaufnahmestandortes (siehe Drs. 21-2467) mitgenutzt werden. Außerdem wurde eine Stabilisierungssprechstunde eingerichtet. Weitere zielgruppenspezifische Angebote können je nach Bedarf eingerichtet werden.

 

Für ukrainische Schutzsuchende, die in den städtischen Einrichtungen untergebracht sind, gibt es die Möglichkeit, über den F&W-Sprachmittlerpool bei Bedarf (z.B. zur Begleitung bei Arztterminen) ukrainische Dolmetschende zu bekommen. Bedarfsmeldungen für Dolmetschereinsätze werden über die Mitarbeitenden des Unterkunfts- und Sozialmanagements (UKSM) an den Sprachmittlerpool weitergeleitet. Der F&W-Sprachmittlerpool hat in den vergangenen Wochen zusätzliche Dolmetschende für Ukrainisch aufgenommen und verfügt aktuell über neun Dolmetschende für die ukrainische Sprache. Zum F&W-Sprachmittlerpool im Allgemeinen siehe Drs. 22/6664.

 

Das Angebot einer regelhaften Erstuntersuchung für die Schutzbedürftigen aus der Ukraine wird seit dem 4. April 2022 im Rahmen der Registrierung am Ankunftszentrum vorgenommen. In diesem Rahmen ist auch das gesetzlich vorgeschriebene Tuberkolose-Screening vorgesehen. Des Weiteren werden Sprechstunden in den Gemeinschaftseinrichtungen wie der Schmiedekoppel angeboten bzw. in neuen Gemeinschaftseinrichtungen etabliert. Es ist beabsichtigt, in größeren Unterkünften (mit mehr als 400 Bewohnerinnen und Bewohnern) Sprechstunden in den Räumlichkeiten vor Ort durchzuführen. Für die kleineren Unterkünfte wird ein mobiles Angebot aufgebaut, das die Unterkünfte voraussichtlich ab dem 11.5. in regelmäßigem Rhythmus anfährt. Die basismedizinische Versorgung besteht aus allgemeinmedizinischen und pädiatrischen Sprechstunden.

 

Bezüglich sexuell übertragbarer Infektionen (STI) sowie HIV können sich ukrainische Geflüchtete zusätzlich bei der Beratungsstelle CASAblanca vorstellen, um eine kostenlose und – wenn gewünscht – anonyme Beratung zu erhalten.

 

Mobile COVID-Impfteams fahren zusammen mit Mitarbeitenden des Instituts für Hygiene und Umwelt nach Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen (zu Bedarf, aktueller Belegung) die größeren Unterkünfte an und machen Impfangebote für COVID-Impfungen und für Impfungen gegen Mumps, Masern und Röteln.

 

Im Zuge der Unterbringung der Personen und einem persönlichen Austausch mit den Betroffenen wird im Zuge der Belegung auf bestimmte Bedürfnisse wie beispielsweise Mobilitätseinschränkungen eingegangen. Gehörlose Personen wurden in größeren Gruppen an wenigen Standorten untergebracht, um die Verständigung untereinander und den Einsatz von Gebärden­sprachdolmetschenden zu ermöglichen.

 

Ankommenden ukrainischen Schutzsuchenden mit Bedarfen einer psychologischen Betreuung stehen grundsätzlich, unabhängig von ihrer Unterbringung, alle Angebote der Hamburger Opferhilfelandschaft offen, siehe Drs. 21/19677 sowie u.a. https://www.hamburg.de/lebenslagen-dienstleistungen/39856/therapiefuehrer/. Dazu zählen auch die etablierten Anlaufstellen wie die Psychiatrische Institutsambulanz der KPPP des UKE, dort insbesondere die Spezialambulanz für Traumafolgestörungen, siehe https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/psychiatrie-und-psycho-therapie/behandlungsangebot/ambulante-angebote/index.html, die Flüchtlingsambulanz speziell für Kinder und Jugendliche, siehe

https://www.uke.de/kliniken-institute/zentren/ambulanzzentrum-medi-zinisches-versorgungszentrum-(mvz)/fachbereiche/fl%C3%BCchtlingsambulanz/index.html, sowie das „Koor­dinie­rende Zentrum für traumatisierte Geflüchtete (Centra)“, siehe https://centra.hamburg/. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten können behandlungsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine in diese Strukturen eingesteuert werden.

 

Mit Drs. 22/6187 wurde darüber hinaus ausführlich zum Childhood-Haus Hamburg – Kom­petenz­zentrum für Kinderschutz! am UKE berichtet, welches eine kinderfreundlich ausgestattete, multidisziplinär betriebene, ambulante Anlaufstelle für Kinder, die Opfer oder Zeugen von jeglicher Form von Gewalt, Sexualdelikten oder körperlicher beziehungsweise körperlich-seelischer Vernachlässigung geworden sind oder geworden sein könnten, ist.

 

Die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher ist in der Freien und Hansestadt Hamburg seit Jahrzehnten geübte Praxis. Mit Stand 28. März 2022 bestehen an allgemeinbildenden Schulen 144 Basisklassen (BK) und Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) bzw. Lerngruppen in Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler auf den Besuch des Regelschulsystems vorbereitet werden. Darüber hinaus bestehen an den berufsbildenden Schulen 80 Klassen Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM) und zehn Alphabetisierungsklassen.

 

Durch dieses flächendeckende System war es bereits mit dem Eintreffen erster Flüchtlinge aus der Ukraine möglich, die angekommenen Kinder und Jugendlichen unmittelbar nach den Märzferien zu beschulen.

 

Aufbauend auf den Erfahrungen der Zuwanderung aus 2015/2016 wurde im März während der Schulferien mit dem zügigen und bedarfsgerechten Ausbau der Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche begonnen. In intensiver Abstimmung mit den Schulen ist es mit Stand 28. März 2022 gelungen, 48 zusätzliche Klassen einzurichten. Weitere 52 Klassen befinden sich in der Phase der konkreten Vorbereitung des Unterrichtsbeginns. Elf weitere Klassen AvM-Dual sind ab 30. März 2022 vorgesehen. Darüber hinausgehende Angebote sind in Planung und werden entsprechend der Bedarfsentwicklung in den Regionen und nach Altersgruppen konkretisiert. Dabei ist das schulische Betreuungsangebot in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Kinder im Grundschulalter selbstverständlich inkludiert.

 

Die Vornahme von Beratung zum Arbeitsmarkt, individuelle Kompetenzerfassungen, Initiierung von Anerkennungsverfahren sowie die Qualifizierungsbegleitung und Aufnahme von Vermittlungsunterstützung kann nach Bedarf mit mobilen Einsätzen des Teams des Hamburg Welcome Centers geleistet werden.

 

Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Die Angebote werden laufend überprüft und bedarfsgerecht angepasst, siehe Vorbemerkung.

 

  1. Da die Einrichtung an der Schmiedekoppel 29 zuletzt als Standort des Hamburger Win-ternotprogramms für obdachlose Erwachsene genutzt wurde, sind Teile des Geländes nicht auf die Nutzung durch Kinder bzw. Jugendliche ausgelegt. Hinzu kommt, dass im unmittelbaren Umfeld kaum soziale Infrastruktur wie z.B. Spielplätze zur Verfügung steht. Die Bezirksversammlung spricht sich dafür aus, dass bei der beabsichtigten Nutzung des Standorts die Schaffung von entsprechenden Spielflächen sowie Angebote für junge Menschen mitbedacht wird.

 

Die Möglichkeiten am Standort Schmiedekoppel 29 (ehem. WNP), adäquat auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einzugehen, werden derzeit sondiert. Aktuell können die Kinderangebote in der Erstaufnahme Schmiedekoppel mitgenutzt werden. Im Übrigen ist das Niendorfer Gehege (inkl. Spielplatz) fußläufig zu erreichen. Zu Fragen des Kinderschutzes an den neu errichteten Standorten insgesamt besteht ein enger fachlicher Austausch mit dem Deutschen Kinderschutzbund und den Bezirken. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

  1. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass, um die Unterkunft an der Schmiedekoppel aus dem Stadtteil vernünftig begleiten zu können, eine funktionierende Helfer:innen-Community und feste Anlaufpunkte unerlässlich sind. In Niendorf besteht mit dem Runden Tisch "Wir für Niendorf" ein bewährtes Netzwerk, das seit 2014 das ehrenamtliche Engagement im Stadtteil koordiniert und sich für ein gutes Miteinander einsetzt. Im Sinne einer guten Nachbarschaft hält es die Bezirksversammlung für geboten, diese vorhandenen Strukturen zu stärken und weiter auszubauen.

 

Zur Stärkung des freiwilligen Engagements hat der Senat mit Drs. 21/19311 zahlreiche Maßnahmen beschlossen, u.a. die Ausweitung der niedrigschwelligen Förderung über die Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement (https://www.hamburg.de/foerderrichtlinie-fe/) und die Stärkung der Freiwilligenagenturen (https://www.freiwillig.hamburg/kontakt.html) in den Bezirken. Beides kann für die Unterstützung des freiwilligen Engagements auch rund um die Unterkünfte genutzt werden. Die Koordination erfolgt über die Koordinatorinnen und Koordinatoren für das freiwillige Engagement in den Bezirksämtern (https://www.hamburg.de/fluechtlinge-grundlagen/5038392/fluechtlings-koordinatoren/). Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Begegnungszentrum Alte Schule als zentrale Einrichtung in Niendorf infolge eines Wasserrohrbruchs vorerst weiterhin nicht für Angebote zur Verfügung steht. Die Verlagerung der Angebote in andere Einrichtungen (Vil-lage/Gemeindehaus) führt auch dazu, dass die Helfer:innen-Community auseinandergerissen wird.

 

Hierzu wäre das Bezirksamt Eimsbüttel zu befragen. Im Übrigen siehe Drs. 21-2468.

 

  1. Nicht nur für Geflüchtete aus der Ukraine, die darauf angewiesen sind, Kontakt in die Heimat zu halten und die aktuelle Lage zu verfolgen, ist eine ausreichende Internetanbindung unerlässlich. Laut Angaben des Hamburger Senats ist für den Standort Holsteiner Chaussee (Am Dänenstein) ein in allen Räumen zugängliches WLAN-Netz verfügbar; am Standort Schmiedekoppel ist die Einrichtung in Auftrag gegeben (siehe Drs. 22/7432). Am Standort Holsteiner Chaussee (Am Dänenstein) sollte dies schnellstmöglich freigeschaltet und am Standort Schmiedekoppel die Arbeiten zeitnah abgeschlossen werden.

 

An beiden Standorten steht derzeit noch kein WLAN zur Verfügung.

 

Eine kurzfristige Ausstattung des Interimsstandorts Holsteiner Chaussee (Dreiecksfläche) mit sogenannten WLAN-Cubes zur Sicherstellung einer Basisversorgung ist geplant.

 

Die Herstellung einer WLAN-Versorgung am Standort Schmiedekoppel 30 ist in Vorbereitung. Die Telekom war am 17. März 2022 vor Ort, um ein Glasfaserabschlussgerät zu installieren. Die Leitung wurde am 23. März 2022 verlegt. Es ist leider nicht bekannt, wann die Restarbeiten zur abschließenden Installation umgesetzt werden können. Als Grund für die langwierige Realisierung werden Lieferengpässe bei der Bereitstellung von Einzelkomponenten genannt. Ein Zeitfenster für die Fertigstellung kann somit leider nicht genannt werden.

 

Darüber hinaus ist für den Standort Schmiedekoppel 30 eine ergänzende Versorgung mit WLAN-Cubes vorgesehen, die auch vom Standort Schmiedekoppel 29 (ehem. WNP) mitgenutzt werden können.

 

Für eine weiterführende Versorgung muss eine detaillierte Planung in Abhängigkeit von der Laufzeit erfolgen. Hierzu kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.

 

  1. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass im Umfeld des Standorts Holsteiner Chaussee (Am Dänenstein) eine bedarfsgerechte Infrastruktur erforderlich ist und insbesondere die soziale Infrastruktur im Umfeld an die Kapazitätsgrenze stößt. Vor diesem Hintergrund wird es als nötig erachtet, die ansässigen Institutionen wie das KiFaZ Burgwedel zu unterstützen und Beratungsangebote sowie - falls nötig - die bauliche Infrastruktur bedarfsgerecht zu erweitern.

 

Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1-3.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Anhänge

 

keine