22-2366

Ungenutzte Radboxen und blockierte Stellplätze

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Elke Zimmermann, Harald Wellmann, Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)
Titel: Ungenutzte Radboxen und blockierte Stellplätze
Fortlaufende. Nr. 22-97

Eingangsdatum: 07.05.2026
Datum der Antwort: 02.07.2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

In der Straße Rutschbahn stehen zwei Radboxen als Teil eines Pilotprojekts [1], das seit Monaten beendet ist.Die Radboxen werden weder weitervermietet noch abgebaut. Sie blockieren somit öffentlichen Raum, der dadurch weder durch Radfahrer noch durch Autofahrer oder Fußnger genutzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. Gibt es weitere Standorte solcher Radboxen im Bezirk Eimsbüttel?
  2. Falls ja, sind auch diese ungenutzt?
  3. Wie viele Autostellplätze sind durch diese Radboxen weggefallen?
  4. Wann fand die letzte Vermietung oder sonstige Nutzung einer dieser Radboxen statt? Bitte nach Standort aufschlüsseln, falls unterschiedlich.
  5. Was steht einer Weitervermietung auch während der Auswertungsphase des Pilotprojekts entgegen?
  1. Was steht einem (ggf. temporären) Abbau der Radboxen entgegen, der die Flächen wieder als Stellplätze nutzbar machen würde?
  1. Welche behördlichen Dienststellen oder externen Dienstleister werten das Pilotprojekt aus?
  1. Wann wird das Ergebnis der Auswertung vorliegen?

Quellen:
[1] https://www.radkultur.hamburg/radparken-im-quartier

Zu 1.-8.:

Im Bezirk Eimsbüttel befinden sich weitere Radboxen an den Standorten Bornstraße 2 und Rappstraße 16. Je Standort wurden zwei Radboxen einschließlich der erforderlichen Bewegungsflächen für insgesamt zehn Fahrräder auf drei Pkw-Stellständen errichtet. Die Weitervermietung der Radboxen hat zum Juli 2026 wieder begonnen. Nach Abschluss des Pilotprojekts und vor der Weitervermietung waren zunächst Abstimmungen insbesondere zum künftigen Betrieb erforderlich. Ein zwischenzeitlicher Abbau der Anlagen wurde aufgrund des damit verbundenen Aufwands und der entstehenden Kosten als nicht wirtschaftlich bewertet.Die BVM hat das Pilotprojekt gemeinsam mit der Park+Ride Betriebsgesellschaft mbH ausgewertet und dabei weitere fachlich zuständige Dienststellen themenbezogen einbezogen. Die Evaluation umfasst insbesondere die Bereiche Betrieb, Konstruktion, städtebauliche Verträglichkeit und Benutzungsfreundlichkeit. Die Befragung der Testkund:innen wurde durch einen externen Dienstleister durchgeführt und ausgewertet. Anwohnende und Gewerbetreibende sind im Rahmen dieser Befragung berücksichtigt.Ergänzend wurden Ortsbegehungen sowie Fachdialoge mit den beteiligten Dienststellen durchgeführt.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Rappstraße Rutschbahn Bornstraße

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