Unfallhäufigkeit mit E-Scootern in Hamburg sowie dem Bezirk Eimsbüttel
03.04.2025
Lfd. Nr. 28 (22)
Anfrage nach § 27 BezVGder Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann, Harald Wellmann und Jörg Pillatzke(AfD-Fraktion)
Unfallhäufigkeit mit E-Scootern in Hamburg sowie dem Bezirk Eimsbüttel
Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) – wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 05. März 2025 ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024.
Die erfragten Angaben für Hamburg gesamt sind den jeweiligen Verkehrssicherheitsbilanzen zu entnehmen. Diese ist für das Jahr 2022 unter dem Link https://www.polizei.hamburg/resource/blob/793740/0d474c9eea5d8a8ed5155f500620c112/handout-verkehrssicherheitsbilanz-2022-do-data.pdf zu erreichen. Für das Jahr 2023 ist diese unter dem Link https://www.polizei.hamburg/resource/blob/793756/1fab4a9bf38435f3feb02d4ac392a465/verkehrssicherheitsbilanz-2023-handout-do-data.pdf und für das Jahr 2024 unter dem Link https://www.polizei.hamburg/resource/blob/1031640/4254aa03fab3000fe7512aa524c631c8/verkehrssicherheitsbilanz-2024-do-1--data.pdf zu finden.
Sachverhalt:
In vielen Städten und somit auch in Hamburg stellen die illegal abgestellten E-Scooter mittlerweile ein großes Ärgernis dar. Zudem besteht bei der Benutzung der E-Scooter ein erhöhtes Unfallrisiko. Einige Städte haben deshalb bereits beschlossen, die Nutzung der vermieteten E-Scooter einzuschränken bzw. sogar ganz zu verbieten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die entsprechende Fachbehörde:
Die Anzahl der Verkehrsunfälle (VU) mit Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen[1] (eKF) im Bezirk Eimsbüttel im Jahr 2022 bei 124, im Jahr 2023 bei 110 und im Jahr 2024 bei 101.
Im Übrigens siehe Vorbemerkung.
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. Bei einem Unfall eines Fußgängers im Zusammenhang mit einem abgestellten E-Scooter handelt es sich um eine Verletzung der privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht. Diese werden von der Polizei nicht statistisch auswertbar erfasst.
Antwort der BVM zu 4.:
Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst.
Antwort der BIS zu 4. und 5.:
Das Gesamtverkehrsaufkommen für den Bezirk Eimsbüttel liegt der Behörde für Inneres und Sport nicht vor.
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.
Beschluss:
ohne
keine
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