Umsetzung geschlechterneutraler Toilettenbenutzung im Bezirksamt
Die Situation trans- und intersexueller Menschen ist in den vergangenen Jahren in den Fokus der wissenschaftlichen Diskussion, aber auch des politischen Handelns gerückt. Seit 2013 gibt es eine Revision des Personenstandgesetzes., nach der es möglich ist, die Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister offen zu lassen, „wenn ein Kind weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann“. Ebenso ist eine nachträgliche Löschung des Geschlechts möglich.
Trans- und intersexuelle Menschen sind jedoch nach wie vor Diskriminierung ausgesetzt. Eine niedrigschwellige Maßnahme zum Abbau von Hürden im Alltag kann die Einrichtung von geschlechterneutralen Toiletten sein. In den Planungen für das neue Stadtteilhaus in Stellingen ist die Einrichtung einer Unisex-Toilette berücksichtigt. Daher soll die Möglichkeit geprüft werden, auch im Bezirksamt eine geschlechterneutrale Toilettenbenutzung zu ermöglichen, indem mindestens eine der vorhandenen Anlagen als Unisex-Toilette ausgewiesen wird.
Geeignete Toiletten gibt es bereits in Berlin. Im Gebäude der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurden bereits 2015 zwei „WCs für alle Geschlechter“ geschaffen, zu Kosten von € 350,– (Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25477500).
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