Umgestürzter Baum im Park Am Weiher und Rahmenzuweisung Grün
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Umgestürzter Baum im Park „Am Weiher“ und Rahmenzuweisung Grün
Fortlaufende. Nr.: 22-154
Eingangsdatum: 03.02.2026
Datum der Antwort: 13.02.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Im Oktober vergangenen Jahres war eine Frau im Park "Am Weiher" in Hamburg-Eimsbüttel durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt worden.i
Während die Umweltbehörde öffentlich ankündigt, Hamburg wolle „mehr Geld für die Grünpflege“ii bereitstellen, sieht die Realität in den aktuellen Haushaltsplanungen ganz anders aus. Anstatt mehr Mittel zu bekommen, sollen die Bezirke bei der Rahmenzuweisung Grün (RZ Grün) sogar weniger Geld erhalten. Die Folge: Hamburgs Grün droht kaputtgespart zu werden.
Andere Bezirke erklären, dass damit die Grünpflege in ihrer Existenz bedroht ist. Aus internen Schreiben z.B. des Bezirksamts Hamburg-Nord geht hervor, dass die geplante Absenkung um 3,3 Prozentpunkte in Wahrheit eine Kürzung um rund 30 Prozent der verfügbaren Haushaltsmittel bedeutet – das entspricht rund € 810.000 weniger.
Während der Senat öffentlich Klimaneutralität bis 2040 anstrebt und die Grünen den Klimaentscheid feiern, zeigt die Realität ein ganz anderes Bild. Seit elf Jahren führen die Grünen die Umweltbehörde (BUKEA) – doch anstatt Hamburgs Grün zu stärken, wird es systematisch vernachlässigt und sehenden Auges unterfinanziert.
Die BUKEA verspricht eine Aufstockung der Grünmittel, der Haushaltsentwurf sieht jedoch faktisch Kürzungen vor.
Fragen
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
RZ Grün Fachämter MR |
1.381.000 |
1.381.000 |
1.191.000 |
1.191.000 |
Für 2027/2028 wird der Haushaltsplan derzeit aufgestellt. Welche Höhe die Zuweisungen der BUKEA letzten Endes haben werden, steht noch nicht fest.
Bei der Verwendung der Mittel aus der Rahmenzuweisung für die Grün- und Erholungsanlagen (RZ Grün) haben Maßnahmen zur Erkennung, Minimierung und Beseitigung von Gefahren oberste Priorität, so dass die Anteile der Aufwendungen für z.B. Baumuntersuchungen, baumpflegerische Maßnahmen, Standortsanierungen und Fällungen je nach Erfordernis schwanken. Im Durchschnitt wird jährlich ein Anteil von ca. 25% für Maßnahmen der Gefahrenabwehr am Parkbaumbestand verwendet.
Die Häufigkeit der Regelkontrollen richtet sich nach Entwicklungsphase und Zustand der Bäume und berücksichtigt die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs. Ältere Parkbäume werden daher in der Regel mindestens einmal jährlich in Augenschein genommen. Die Prüfung erfolgt nach der Methode Visual Tree Assesment. Werden an einem Baum Anzeichen festgestellt, welche einen Handlungsbedarf zur Herstellung der Verkehrssicherheit erfordern, werden geeignete Maßnahmen eingeleitet. Zur Bemessung der erforderlichen Mittel vergl. Antwort zu 2.
Hierzu führt das Bezirksamt Eimsbüttel keine Statistik
Bäume sind lebende Organismen mit jeweils individueller Entwicklung und Lebenserwartung. Sowohl natürliche biologische Vorgänge als auch äußere Einflüsse auf Standort- und Wachstumsbedingungen können zu Umständen führen, die die Verkehrssicherheit von Bäumen beeinträchtigen. Dabei können Entwicklungen wie z.B. die Ausbreitung von Kern- und Splintfäulen durch holzzersetzende Pilze oder Fehlentwicklungen der Krone artspezifische Muster zeigen. Hieraus alleine ein grundsätzliches Gefährdungspotenzial abzuleiten, ist bei der Baumkontrolle nicht zielführend. Diese nimmt sowohl artbedingte Eigenschaften als auch individuelle Vitalität und relevante Schäden zur Überprüfung der Verkehrssicherheit in den Fokus.
Hierzu führt das Bezirksamt Eimsbüttel keine Statistik.
Es wird lediglich eine Statistik über geltend gemachte Schadensersatzansprüche geführt.
Geltend gemachte SE-Ansprüche:
2023:
7 SE-Ansprüche wegen Ästen
2 SE-Ansprüche wegen umgestürzter Bäume
2024
2 SE-Ansprüche wegen Ästen
1 SE-Anspruch wegen eines umgestürzten Baumes (Kleingartenanlage)
2025
6 SE-Ansprüche wegen Ästen
1 SE-Anspruch wegen eines umgestürzten Baumes (Am Weiher)
Werden bei der Sichtkontrolle Schäden festgestellt die Risse oder Fäulnis anzeigen, können diese zuerst mit einfachen Hilfsmitteln wie Sondierungsstab und oder Schonhammer zur Klangprobe untersucht werden. Wird eine weitergehende, eingehende Untersuchung eines Baumes erforderlich, kommen in der Regel externe Fachgutachter zum Einsatz. Je nach einzelnem Erfordernis können diese z.B. Zugversuche, Schalltomographien oder Bohrwiederstandsmessungen durchführen.
Nein.
9. Sieht die Verwaltung nach dem Unfall im Park Am Weiher im Oktober 2025 Anlass, die bisherige Praxis der Bewertung von Bäumen als Gefahrenquelle im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Freien und Hansestadt zu ändern? Wenn ja, welchen finanziellen Aufwuchs müsste der Senat bzw. die Bürgerschaft in der RZ Grün dafür bewilligen?
Nein
ou.a. siehe Punkt 6.5. HV 2027/2028 – Stellungnahme zur Schlüsselung der RZ Grün – Epl. 6.2 BUKEA
Beschluss: ohne
keine
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