21-2799

Umgestaltung des Spielplatzes Emilienstraße im Wehbers Park zu einem Inklusiven Spielplatz

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

16.03.2022

Lfd. Nr. 164 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Jutta Höflich (CDU-Fraktion)

 

Umgestaltung des Spielplatzes Emilienstraße im Wehbers Park zu einem Inklusiven Spielplatz

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Mit der Drucksache 21-1619 in Verbindung mit der Drucksache 21-0348 hat die Bezirksverwaltung auf einen Beschluss der Bezirksversammlung vom November 2019 reagiert und zugesagt, rechtzeitig vor Umsetzung in Form eines Projektplanes auf die Politik zuzukommen und den Fortgang zur Umsetzung darzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wann werden der Jugendhilfeausschuss bzw. der Kerngebietsausschuss in den Planungsprozess eingebunden?

 

Die Sanierung des Spielplatzes Emilienstraße kann erst nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme des Jugendamts „Neubau Kinderspielhaus Wehberspark“ beginnen. Dies ist voraussichtlich in 2023/24. Ein genauerer Zeitplan ist beim Jugendamt zu erfragen.

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün, wird vor der Planung eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchführen. Eine Entwurfsvorstellung erfolgt anschließend im Jugendhilfe- und Kerngebietsausschuss. Ein genauer Zeitpunkt kann aus dem oben angegebenen Grund derzeit nicht genannt werden.

 

  1. Wie werden Kinder und Jugendliche – auch unter den Gesichtspunkten der Inklusion – am Planungsprozess beteiligt?

 

Die Beteiligung am Planungsprozess erfolgt über eine Kinder- und Jugendbeteiligung. Hierüber sollen auch die Gesichtspunkte der Inklusion berücksichtig werden. Ein genaues Vorgehen ist noch nicht geplant.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine