21-3386

Umgestaltung des Eingangsbereiches der Schule Frohmestraße

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.11.2022
Ö 10.7
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

RaLoNiS
(Gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD-, GRÜNE- und FDP-Fraktion)

07.11.2022

15.2

21-3338

Der Drucksache wird unter Berücksichtigung der Änderungen einstimmig zugestimmt.

 

In der Grundschule Frohmestraße finden momentan umfangreiche Bauarbeiten zur Erweiterung statt. Diese Planungen wurden dem RALoNiS bereits vorgestellt. Hierbei wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass die Schulbehörde die Verlagerung des Eingangsbereiches (Haupteingang) der Schule plane.

Laut Aussage der Vertreter der Schulbehörde soll der neue Haupteingang der Schule nach Abschluss der Bauarbeiten am Stichweg zwischen Frohmestraße und der Schiffzimmerersiedlung liegen. Dort befindet sich zurzeit ein kleines Tor als Nebeneingang gegenüber der Sportanlage.

Der geplante Bereich eignet sich leider überhaupt nicht dazu, die täglichen Schülerbewegungen sicher und kontrolliert aufzunehmen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Begegnung zweier Fahrräder schwierig und der Durchgang wird von vielen älteren Menschen mit Rollator und anderen Gehhilfen genutzt, da er in die Einkaufsstraße führt.

 

Petitum/Beschluss



1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen Fachbehörden bzw. dem Landesbetrieb Schulbau Hamburg für die Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin in den Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen einzusetzen, um die Situation der Planungen für die neuen Haupteingänge darzustellen. Darüber hinaus soll dargestellt werden, ob es ggf. Alternativstandorte gibt. Falls der Haupteingang wie oben dargestellt verlegt werden soll, soll dargestellt werden, inwiefern der sehr schmale Stichweg für eine große Zahl von Schüler*innen Richtung Schule verbreitert werden kann und ob die anderen Eingänge beibehalten werden.



2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

 

  1. Einen Vertreter des zuständigen Dezernates in die entsprechende Sitzung des RaLoNiS zu entsenden.
     
  2. Es soll darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Behörde für Schule und Berufsbildung dargestellt werden, wie sich zurzeit die Schülerströme zur und vor und nach der Schulzeit gestalten und welche Änderungen sich nach der Verlagerung des Haupteinganges ergäben. Dabei soll neben den absoluten Zahlen auch eine grobe Einschätzung der genutzten Fortbewegungsart (zu Fuß, per Fahrrad, Elterntaxi) gegeben werden, um einordnen zu können, wie und zu welchen Zeiten es zu Engpässen oder gar gefährlichen Verkehrslagen kommen könnte.

 

Anhänge

keine