Umgang mit belasteten Straßennamen, hier: Felix-Dahn-Straße BV-Beschluss vom 27.02.2020 - Drs. 21-0724
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zur Empfehlung der Bezirksversammlung Eimsbüttel, im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen auch die Felix-Dahn-Straße in den Blick zu nehmen, übermittelt die Behörde für Kultur und Medien folgende Stellungnahme:
Aufgabe der Kommission, die sich mit NS-belasteten Straßennamen befasst, wird es sein, Empfehlungen für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen zu erstellen. Die in der Studie „Wissenschaftliche Untersuchung zur NS-Belastung von Straßennamen“ von Dr. David Templin aus dem Jahr 2017 aufgeführten 58 Personennamen bilden dafür die Grundlage. Die Behörde für Kultur und Medien wird der Kommission empfehlen, den Fall Felix Dahn in die Betrachtung einzubeziehen.
Der Abschlussbericht der Kommission wird auf den Internetseiten des Staatsarchivs veröffentlicht werden. Die Bezirksversammlung kann sich auf der Grundlage der Ergebnisse erneut mit dem Sachverhalt befassen und einen eindeutigen Beschluss fassen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine