21-0194

Umbaumaßnahmen am P&R Schnelsen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

22.07.2019

Lfd. Nr. 2 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Herr Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Umbaumaßnahmen am P&R Schnelsen

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Vorbemerkung:

Der Fläche an der AKN-Haltestelle „Schnelsen“ ist im geltenden Planrecht als Parkplatz ausgewiesen. Sie liegt im Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs „Schnelsen 94“, der für diesen Bereich eine Bebauung mit einer Kombination aus gewerblichen Nutzungen und P+R-Anlage vorsieht. Die planungsrechtliche Ausweisung wird daher nach aktuellem Entwurfsstand Gewerbegebiet oder Kerngebiet sein. Die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung zu dem Bebauungsplanverfahren fand als Öffentliche Plandiskussion am 2. April 2019 in der Julius-Leber-Schule statt.

Die aktuell durchgeführten Bauarbeiten betreffen die B+R-Anlage. Die Fahrradunterstände werden erweitert und erneuert. In diesem Zuge werden ebenso einige PKW-Stellplätze neu angeordnet oder instand gesetzt und die fußläufige Erreichbarkeit der AKN-Haltestelle sichergestellt. Es handelt sich um keinen umfassenden Umbau der P+R-Anlage, sondern um eine Instandhaltung.

 

Sachverhalt:

Seit Monaten wird der P&R Schnelsen umgebaut.

In einer Sitzung des Stadtplanungsausschusses zum Thema des Bebauungsplanes “Schnelsen94” wurde das Thema “Parkplatznot” als großes Problem in dem betreffenden Bereich angesehen und thematisiert. Die entsprechenden Beratungen zum Umbau des Parkplatzes fanden zum großen Teil im nichtöffentlichen Teil des Regionalausschusses Lokstedt statt.

Hinsichtlich der nun stattfindenden Umbaumaßnahmen vor Ort, stellt sich die Frage, warum nur der bisherige alte Teil des Parkplatzes umgebaut wird und nicht auch der Bereich, der z. Zt. als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird obwohl diese Fläche ebenfalls als Parkplatz im entsprechenden Bebauungsplan ausgewiesen worden ist. Den Anwohnern wurde 2014 durch den damaligen Bezirksamtsleiter versichert, dass auch diese Fläche nach spätestens fünf Jahren als Parkfläche genutzt werden soll.

 

Fragen:

 

  1. Ist die Aussage des damaligen Bezirksamtsleiters noch aktuell, dass die Unterkunft dort nach spätestens fünf Jahren Parkplätzen weichen soll? Das wäre hiernach im Dezember 2019. In einigen Senatsantworten zu entsprechenden SKA wurden frühere Daten genannt.

 

Derzeit gibt es eine befristete Genehmigung auf 5 Jahre vom 03.06.2014, somit bis 03.06.2019. Ein Antrag auf Verlängerung für weitere 5 Jahre ging am 17.05.2019 ein und befindet sich noch in der Prüfung.

 

  1. Wird die zurzeit durch Modulbauten genutzte Fläche noch als Parkplatz ausgewiesen?

 

Nein, der Bebauungsplan-Entwurf „Schnelsen 94“ sieht keine Ausweisung und Nutzung als Parkplatz in der bisherigen ebenerdigen Form vor, s. Vorbemerkung.

 

Falls -Ja-: Hätte man die Umbauarbeiten der beiden Flächen dann nicht gemeinsam durchführen können?

 

Entfällt.

 

  1. Hätte in diesem Fall ein späterer gemeinsamer Umbau der beiden Flächen finanziell nicht Einsparungen erbracht?

 

Siehe 2.

 

  1. Falls die Fläche mit den Modulbauten nicht mehr als Parkraum ausgewiesen sein sollten – was passiert mit dieser Fläche wenn die Modulbauten entfernt worden sind?

 

Siehe Vorbemerkung. Der Bebauungsplan-Entwurf „Schnelsen 94“ sieht eine Bebauung der Fläche vor.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine