21-1365

Umbau Eidelstedter Bürgerhaus – maximale Auslastung

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

13.10.2020

Lfd. Nr. 91 (21)

 

Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Sören Ehrlich, Hans-Hinrich Brunckhorst und Jutta Höflich (CDU-Fraktion)

 

Umbau Eidelstedter Bürgerhaus – maximale Auslastung

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Der Umbau des Eidelstedter Bürgerhauses soll bald beginnen, aber im Stadtteil gibt es Befürchtungen, dass nach dem Umbau die Nutzung des Bürgerhauses aufgrund der derzeit geplanten Brandschutzmaßnahmen nur eingeschränkt möglich ist.

Aus mehreren Berichten regionaler Zeitungen und Informationen des Vereins „Stadtteilkulturzentrum Eidelstedter Bürgerhaus e.V.“ ist zu entnehmen, dass sich derzeit aus Brandschutzgründen nur bis zu 200 Personen gleichzeitig im Gebäude befinden dürfen. Der Veranstaltungssaal selbst hat eine geplante Maximalkapazität von 170 Plätzen, sodass sich vermeintlich nur 30 Personen anderer Institutionen (Bücherhalle, Elternschule, Café und Stadtteilkultur) bei einer ausgebuchten Veranstaltung im großen Saal befinden dürften.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Welche Anzahl von Personen bei gleichzeitiger Nutzung, wurde in der Baugenehmigung für das gesamte Gebäude (inkl. Bücherhalle, Elternschule, Café und Stadtteilkultur) genehmigt?

 

Es wurde in der Baugenehmigung für die Erweiterung und Sanierung des Eidelstedter Bürgerhauses eine Nutzung von insgesamt bis zu 200 Personen gleichzeitig genehmigt.

 

  1. Wie viele Personen dürfen sich nach dem Umbau laut Brandschutzverordnung gleichzeitig in Gebäude aufhalten?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Entsprechen die in den Publikationen zum Brandschutz geäußerten Bedenken der Wahrheit bzw. ist der Sachverhalt richtig dargestellt?

 

Richtig ist, dass es eine Beschränkung der Personenzahl auf bis zu 200 Personen gibt.

 

  1. Wie kann der künftige Betrieb im Eidelstedter Bürgerhaus aussehen, wenn die Anzahl der Personen im Bürgerhaus, wie in diversen Beiträgen in verschiedenen Publikationen zu lesen war, bei maximal 200 Personen liegen sollte?

 

Siehe Antwort zu Frage 6.

 

  1. Welche Brandschutzmaßnahmen könnten/müssten getroffen werden, um die derzeit vorgesehene maximale Anzahl von gleichzeitig im Bürgerhaus befindlichen Personen zu erhöhen?

 

Eine relativ einfache Anpassung der jetzigen Planung könnte wie folgt aussehen:
Um die maximale Anzahl von gleichzeitig im Bürgerhaus befindlichen Personen zu erhöhen, könnte die Rettungswegeführung der einzelnen Räume und Geschosse so angepasst werden, dass die Rettungswege von nicht mehr als 200 Personen gleichzeitig benutzt werden. Die Gesamtzahl der Personen im Gebäude könnte somit erhöht werden. Die Rettungswege aus dem Obergeschoss könnten von den Rettungswegen des Erdgeschosses komplett separiert werden, so dass sich z.B. bis zu 200 Personen im Obergeschoss und bis zu 200 Personen im Erdgeschoss zeitgleich aufhalten könnten.

 

  1. Wird zurzeit innerhalb des Bezirksamtes an einer Überarbeitung des Konzeptes gearbeitet?
    Falls ja, mit welchem Ziel und in welchem Umfang?

 

Von der Antragstellerin wird ein Änderungsantrag zur Baugenehmigung vorbereitet. Ziel des Änderungsantrages ist, dass alle Einheiten im Erdgeschoss über ausreichend eigene Fluchtmöglichkeiten verfügen (siehe Antwort zur Frage 5). Auf diese Weise würde die Beschränkung auf 200 Besucherinnen und Besucher für das gesamte Gebäude entfallen. Es könnten sich somit bis zu 400 Personen gleichzeitig im Gebäude aufhalten (200 im Erdgeschoss und 200 im Obergeschoss).

 

  1. Ist der Zeitplan der Wiedereröffnung des Bürgerhauses beeinträchtigt?
    Falls ja, in welchem zeitlichen Umfang?

 

Nein.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine