21-2927

Ultrafeinstaub-Messungen im Flughafenumfeld Drs. 21-2821, Beschluss der BV vom 31.03.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.05.2022
28.04.2022
Ö 5.5
Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Luftqualitätsmessungen und deren Bewertung durch die Oberste Immissionsschutzbehörde BUKEA in Hamburg finden auf der Grundlage der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) statt, die die EU-Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Aus dem Vergleich der gemessenen Konzentrationen (vorgeschriebene Messmethoden, Geräte, Probenahmen) mit den festgeschriebenen Beurteilungswerten (Grenz- und Zielwerte) leitet sich weiteres behördliches Handeln wie z.B. aktuell die Fortschreibung des Luftreinhalteplans ab. Die in der 39. BImSchV geregelten Luftschadstoffe sind: Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid (CO), bodennahes Ozon (O3), Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren.

 

Derzeit ist die Erfassung und Wirkungsbetrachtung von Ultrafeinen Partikeln (UFP) im Bereich der Forschung zu verorten. UFP werden maßgeblich bei Verbrennungsprozessen freigesetzt. Eine Einordnung der im Rahmen von Studien- und Forschungsvorhaben gemessenen UFP-Konzentrationen kann aufgrund der nicht verfügbaren Beurteilungswerte sowie dem noch fehlenden harmonisierten Ansatz zur Erfassung der UFP-Konzentrationen nicht erfolgen. Mit Blick auf die Frage von Dosis-Wirkung-Beziehungen liegt gemäß den aktuellen WHO-Empfehlungen aus dem Jahr 2021 keine ausreichende Evidenz vor, um einen Beurteilungswert zum Schutz der menschlichen Gesundheit (Innenluft/Außenluft) festzuschreiben (WHO, 2021).

 

Die BUKEA verfolgt die Forschungsergebnisse aufmerksam und steht über Bund-Länder-Arbeitskreise im engen Austausch mit dem Umweltbundesamt und den Bundesländern, die einzelne Forschungsprojekte durchführen. Zudem werden die Arbeiten des kooperativen GUAN-Messnetzes verfolgt, welches neue wissenschaftliche Grundlagen für die Bewertung von UFP festlegen will. Die Ermittlung der Dosis-Wirkung-Beziehung ist u.a. deshalb schwierig, da die Belastung der Bevölkerung durch UFP (Innenluft/Außenluft) nur unzureichend charakterisiert ist und zu keinem Zeitpunkt nur ein einzelner Luftschadstoff auf einen Organismus einwirkt. Im Weiteren zeigt die aktuelle Forschung, dass UFP sich sehr schnell zu größeren Partikeln zusammenlagern oder an diese anlagern. Da es für UFP noch keine einheitliche Definition, keine Referenzmessmethoden oder Bewertungsgrundlagen gibt, werden bei der Erfassung der UFP-Konzentrationen z.T. unterschiedliche Daten (unterschiedliche Größenklassen) mit unterschiedlichen Messmethoden erhoben, so dass die ermittelten Belastungen nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Erforderlich sind standardisierte Messverfahren und ein nationales Referenzlabor, damit vergleichbare Studien in ausreichendem Ausmaß verfügbar werden.

 

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Entwicklungen bleiben abzuwarten. Aus den vorgenannten Gründen ist derzeit der Aufbau einer einzelnen Messstelle ohne Anspruch auf Repräsentativität, für die ein mittlerer sechsstelliger Betrag erforderlich wäre, weder fachlich sinnvoll noch finanziell leistbar. Sobald eine einheitliche Messmethode und eine gesicherte Bewertungsgrundlage für die Vollzugsaufgaben vorliegen, wird die BUKEA das Luftmessnetz beauftragen, Messungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.

 

Die BUKEA sieht von einer Referentenentsendung ab.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine