20-2889

Überwachung Flohmärkte - Unterbindung von „wildem Handel“ auf Flohmärkten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

KGA (Antrag CDU-Fraktion

09.04.2018

4.3

20-2852

Empfehlung einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKEN

 

Im Bezirk Eimsbüttel und hier besonders im Kerngebiet werden viele Flohmärkte durchgeführt. Diese laden zum Bummeln und zum Gespräch mit den Nachbarn ein und dienen somit auch als sozialer Treffpunkt. Die Betreiber der Flohmärkte zahlen Gebühren, die durch Standeinnahmen aufgebracht werden müssen.

Die Flohmärkte werden immer häufiger von so genannten wilden Händlern genutzt, die ohne Rücksicht auf etwaige Behinderungen, wie zum Beispiel das Versperren von Feuerwehreinfahrten, ihre Stände aufstellen. Von diesen Händlern werden u.a. auch Speisen und Getränke ohne entsprechende Lizenz angeboten. Darüber hinaus hinterlassen sie oft ihren Müll. Am Ende führt dies zu Beschwerden und den Betreibern wird vorgeworfen, ihre Märkte nicht im Griff zu haben. Die Betreiber dürfen jedoch nicht auf diesen öffentlichen bzw. privaten Flächen eingreifen, da sie hierfür keine Sondernutzung haben.

 

Da der bezirkliche Ordnungsdienst an den Wochenenden, wenn die Flohmärkte stattfinden, nicht erreichbar ist, bleibt den Veranstaltern nur die Möglichkeit, den Bürgernahen Beamten zu Hilfe zu rufen. Leider sind bei seinem Eintreffen die ‚wilden Händler‘ bereits wieder verschwunden bzw. haben bereits ihr Geschäft gemacht. Im Zweifel ist das Ordnungsgeld niedriger als die Standmiete.

 

Anhänge

keine