Überschwemmungs- und Umweltschutz an der Kollau HA-Beschluss vom 14.04.2022 - Drs. 21-2807
Die Finanzbehörde nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die zuständigen Behörden möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der FC St. Pauli von 1910 e.V. (FCSP) seit mehreren Jahren bestrebt ist, ein Nachwuchsleistungszentrum inkl. Trainingsgelände an einem Standort in Hamburg zu errichten, welches den aktuellen Richtlinien der DFL Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) entspricht. Aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung des Vereins hat sich die Freie- und Hansestadt Hamburg (FHH) dazu entschlossen, den Verein hierbei zu unterstützen. Als Folge dessen wird nach intensiver Prüfung gemeinsam mit dem Verein das Ziel verfolgt, das Trainings- und Nachwuchsleistungszentrum des FC St. Pauli mit allen dafür erforderlichen Bedarfen an der Kollaustraße zu realisieren, da diese Flächen eine gewachsene und traditionelle Nähe zur Vereinsidentität aufweisen und die Flächen an der Kollaustraße auch aus fachlichen Gesichtspunkten für die Anlage eines Nachwuchsleistungszentrums geeignet sind, so dass das Areal rund um die derzeitigen Flächen entsprechend entwickelt werden kann.
Das Vorhaben wird nach derzeitigem Stand als grundsätzlich realisierbar eingeschätzt. Im weiteren Verlauf sind nun die planungs- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen detailliert zu prüfen, das umfasst auch die Vereinbarkeit des Vorhabens im Sinne des Umwelt- und Überschwemmungsschutzes insbesondere mit Blick auf das Hochwasserrisiko-Management und die Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL).
Bisher wurde mit den beteiligten Stellen innerhalb der FHH sowie dem FC St. Pauli ein Letter of Intent (LoI) erarbeitet, welcher als Absichtserklärung dienet und die Zielsetzung des Vorhabens definiert. Grundlegender Zweck ist hierbei die Schaffung einer gemeinsamen, von allen Beteiligten unterstützten Basis hinsichtlich der Aufgabenverteilung der jeweiligen Stakeholder, Zuständigkeiten im weiteren Verfahrensablauf und weitergehenden Vereinbarungen im anstehenden Projekt. In sekundärer Funktion soll der LoI weiterhin die Grundlage für eine gemeinsame öffentliche Kommunikation der genannten zentralen Aspekte des Vorhabens bilden. Der LoI schafft somit eine von allen beteiligten Akteuren akzeptierte Basis, welche die Realisierung der weiteren Schritte im Projektablauf unterstützt.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde die Fragen wie folgt:
2. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, dass Projekt im Sinne des Umwelt- und Überschwemmungsschutzes zu betrachten. Der Vorsitzende der BV wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport, der Finanzbehörde und der Behörde für Wirtschaft und Innovation dafür einzusetzen, folgende Aspekte zu berücksichtigen:
2.1. Es soll geprüft werden, ob neben der Mindestvorgabe durch das Wasserhaushaltsgesetz, das Wasseraufnahmevolumen zusätzlich gesteigert werden kann und weitere Flächen als Kompensation entsiegelt werden können.
2.2. Es soll geprüft werden, ob eine Entgradigung und Renaturierung der Kollau analog zu den bereits flussaufwärts umgesetzten Maßnahmen weiter ausgeführt werden kann.
2.3. Der bestehende Naturwert durch die Rasenfläche muss innerhalb der unmittelbaren Umgebung ausgeglichen werden, die Kosten dafür soll nicht der Bezirk tragen.
2.4. Es muss sichergestellt werden, dass bei den geplanten Kunstrasenplätzen kein Kunststoffgranulat oder andere umweltschädlichen Stoffe eingesetzt werden. Dies wäre auf Grund von Verwehungen und Überschwemmungen komplett zu unterbinden.
3. Im Zuge der Diskussionen um die Überschwemmungssituation der Kollau ist die Brücke der Güterumgehungsbahn über die Niendorfer Straße als Hindernis für einen Wasserabfluss identifiziert worden. Daher soll dargestellt werden, wie mit Hilfe baulicher Maßnahmen ein geregelter Abfluss möglich gemacht werden kann, um die geplanten Sportflächen zu entlasten und welche Kosten solche Maßnahmen voraussichtlich nach sich ziehen.
Die aufgeworfenen Aspekte werden im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan-Entwurfs Niendorf 97 geprüft und mit dem planaufstellenden Bezirksamt erörtert.
4. Über den Stand der Umsetzung dieses Antrags ist dem Ausschuss für Grün, Nachhaltig, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDi) unter Zuladung des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) bis spätestens zum Ende des dritten Quartals 2022 zu berichten.
Im Zuge des weiteren Verfahrens wird kontinuierlich durch das Bezirksamt u.a. auch über die im Antrag aufgeworfenen Aspekte berichtet werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine