21-0700

Überprüfung von Fördermitteln

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

16.01.2020

Lfd. Nr. 46 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Dirk Schömer, Elke Zimmermann und Jörg Pillatzke (AfD-Fraktion)

 

Überprüfung von Fördermitteln

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Seitens der Bezirksversammlung Eimsbüttel werden jährlich viele Steuermittel für Förderprojekte vergeben. Da es sich um öffentliche Gelder handelt, muss der Umgang hiermit gewissen Regeln unterstehen. Demnach müssen über die Verwendung der Fördermittel Kontrollen durchgeführt werden.

 

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

Wird über die Verwendung der Fördermittel seitens des Bezirksamtes eine Kontrolle durchgeführt?

 

„Ja, die Verwaltung überprüft regelmäßig die Verwendung von Fördermitteln“.

 

Wenn ja, wie und wer führt die Kontrolle durch?

 

Die Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln wird ihm Rahmen einer Prüfung von Verwendungsnachweisen durchgeführt, die von den Fördermittel­empfangenden vor­gelegt werden müssen. Dieses Vorgehen ist in Ziffer 12 und 13 der Verwaltungsvor­schriften zu §46 Landeshaushaltsordnung (LHO) geregelt.

 

Daraus geht hervor, dass der Verwendungsnachweis einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis beinhalten muss. Es wird geprüft, ob die Anforderungen aus dem Zuwendungsbescheid erfüllt worden sind. Es müssen Belege eingereicht werden, um die Mittelverwendung nachzuweisen und ein Sachbericht erstellt werden, um die Erreichung des Förderzwecks zu beschreiben.

 

Durchgeführt wird die Prüfung der Verwendungsnachweise durch die jeweilige Bewilligungs­behörde. Bei Mitteln, die durch die Bezirksversammlung vergeben werden, ist dies das Bezirksamt.

 

Wenn nein, warum wird keine Kontrolle durchgeführt?

 

Entfällt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine