Überprüfung der Gebührenstruktur des Parkhauses Hagenbecks Tierpark Drs. 20-2222, Beschluss der BV vom 27.04.2017
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Bei dem Parkhaus handelt es sich nicht um einen Park+Ride-Standort, sondern um eine Einrichtung für die Besucherinnen und Besucher des Tierparks Hagenbeck. Daher fand das Parkhaus keine Erwähnung im P+R-Entwicklungskonzept (Drs. 20/9662). Der Betrieb des Parkhauses wurde auf die P+R-Betriebsgesellschaft mbH übertragen, da diese über besondere Erfahrungen beim Betrieb von Parkhäusern verfügt.
Die bestehende Gebühr von 4,- € pro Tag ist dem Wirtschaftsplan der P+R-Betriebsgesellschaft mbH zugrunde gelegt. Eine Halbierung der Gebühr für das Winterhalbjahr würde hier zu erheblichen Einnahmeausfällen führen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Besucherzahlen in den Wintermonaten witterungsbedingt abnehmen, unabhängig von den parkräumlichen Rahmenbedingungen. Insofern wäre durch eine Absenkung der Parkgebühren kein unmittelbarer Effekt auf die Besucherzahlen zu erwarten.
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