20-2306

Überprüfung der Bordsteinkante an der Haltestelle Dallbregen HA-Beschluss vom 16.03.2017 - Drs. 20-2161

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Sachverhalt

 

Beim Entwurf neuer Verkehrsanlagen werden u.a. die Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ), die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), sowie die Beachtung der gesonderten Regelwerke des Straßenwesens in Hamburg (ReStra), berücksichtigt und sind in jeder Neu-, Um- und Ausbaumaßnahme ein umzusetzendes Ziel.

 

Dementsprechend sind bei der Überplanung von Haltestellen eine Vielzahl von Anforderungen zur barrierefreien Straßenraumgestaltung zu beachten. Eine Vorgabe betrifft dabei auch die Haltestellenkante, welche bei gradlinigen Anfahrten eine Regelhöhe von 0,18 m und bei Busbuchten 0,16 m betragen sollte.

 

Die Umsetzung einzelner, aktualisierter Planungshinweise in bestehenden Verkehrsanlagen ist mit den begrenzten Unterhaltungsmitteln nicht möglich. Die Schaffung von Barrierefreiheit ist ein Prozess und sollte auf Basis eines strategischen  Maßnahmenprogramms im Gesamtsystem umgesetzt werden. Die Umsetzung einer kleinteiligen Insellösung, welche nicht alle betreffenden Regelungen und Anforderungen abdeckt (z.B. Bodenindikatoren, Gliederung und Ausgestaltung im Verweilraum, Einrichtung Schutzstreifen, Längs- und Querneigungen, etc.) ist hierbei nicht zielführend.

 

Die Haltestelle Dallbregen liegt auf der MetroBus-Linie 4 und fällt somit in die Zuständigkeit des LSBG. Nach den uns vorliegenden Informationen wird die Haltestelle voraussichtlich im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms innerhalb des Maßnahmenpaketes B überplant. Die Umsetzung ist ab 2020/21 vorgesehen. Eine zwischenzeitliche bauliche Anpassung durch das Fachamt MR ist daher nicht wirtschaftlich.

 

Zur gewünschten Überprüfung der anderen Bushaltestellen ist festzustellen, dass insgesamt 287 Haltestellen im Bezirksamtsbereich liegen. Das Bezirksamt wird im Rahmen der Leistungsfähigkeit, eine Auflistung der Haltestellen und der vorhandenen Höhen der Haltestellenkanten bis Ende 2017 dem HA zur Kenntnis geben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine