Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Eimsbüttel
01.10.2020
Lfd. Nr. 84 (21)
Große Anfrage nach § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – GRÜNE-Fraktion
Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Eimsbüttel
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt:
In den letzten Monaten erreichten uns gehäuft Rückmeldungen von Mitarbeiter*innen der Fachabteilungen, dass Aufgaben auf Grund von Personalmangel nicht oder nur unzureichend erledigt werden können. Dieser Zustand führt zu einer Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen. Arbeitszufriedenheit ist unbestreitbar eine wichtige Basis für das Erbringen von bestmöglichen Arbeitsleistungen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Überlastungsanzeigen 2020 | ||
Datum |
Fachamt |
Abteilung |
12.06.2020 |
Management d. öff. Raumes |
Straßen und Gewässer |
12.06.2020 |
Management d. öff. Raumes |
Verwaltung |
18.08.2020 |
Jugendamt |
Pflegekinderdienst |
Alle Überlastungsanzeigen sind abgearbeitet worden oder sind zurzeit in Abarbeitung und können als erledigt gelten.
Überlastungsanzeigen 2018 | ||
Datum |
Fachamt |
Abteilung |
02.01.2018 |
Management d. öff. Raumes |
Verwaltung |
04.01.2018 |
Management d. öff. Raumes |
Verwaltung |
18.06.2018 |
Management d. öff. Raumes |
Stadtgrün |
26.11.2018 |
Soz. Dienstleistungszentrum |
Elterngeld |
Überlastungsanzeigen 2019 | ||
Datum |
Fachamt |
Abteilung |
04.04.2019 |
Management d. öff. Raumes |
Stadtgrün |
18.06.2019 |
Management d. öff. Raumes |
Stadtgrün |
Überlastungsanzeigen werden im Bezirksamt Eimsbüttel seit dem 01.01.2018 statistisch erfasst. Aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/18566 vom 15.10.2019 geht hervor, dass in der gesamten Bezirksverwaltung in dem Zeitraum 01.01.2018 bis 07.10.2019 166 Überlastungsanzeigen gestellt wurden. Dabei entfielen auf das Bezirksamt Eimsbüttel 6 Überlastungsanzeigen. Das entspricht einem Anteil von lediglich 3,6%. Damit ist das Bezirksamt Eimsbüttel das Bezirksamt mit der geringsten Anzahl an Überlastungsanzeigen.
Die maßgebende Dienstvereinbarung regelt in § 3 das Verfahren: „Adressat einer formalen Anzeige sind die unmittelbaren Vorgesetzten der/des Anzeigenden, der/ die wiederum die nächsthöhere Hierarchieebene über die Anzeige informiert. Der/Die unmittelbare Vorgesetzte prüft und entscheidet, ob und wie die Rückstandssituation aufgelöst werden kann. Sofern eine Abhilfe möglich ist, übernimmt diese/dieser die Information des/der Anzeigenden, die Umsetzung der Maßnahme und die Information der nächsthöheren Hierarchieebene bis zur Dezernatsleitung. Ist eine Abhilfe durch den/die unmittelbaren Vorgesetzten/Vorgesetzte nicht möglich, wird die Anzeige an die nächst höhere Hierarchieebene weitergeleitet und von dort weiter bearbeitet.
Sofern eine Rückstandsanzeige als unbegründet eingestuft wird, entscheidet abschließend die Leitung des Fachdezernats über die Erledigung der Rückstandsanzeige. Sollte die Abhilfe einer begründeten Rückstandsanzeige innerhalb des betroffenen Dezernats mit dessen Möglichkeiten nicht innerhalb von zwei Monaten möglich sein, ist die Dezernatsleitung Steuerung und Service zu beteiligen, um ggf. unter Beteiligung der zentralen Intendanz Lösungen zu erarbeiten. Das Verfahren wird entweder durch eine geeignete Abhilfemaßnahme und Information beendet oder durch die Feststellung, dass eine Abhilfemaßnahme nicht zur Verfügung steht. Der Personalrat wird über sämtliche Schritte informiert.“
Rückmeldungen an die Mitarbeiter/innen sind in allen Fällen erfolgt.
Entfällt.
Im Bezirksamt Eimsbüttel erfolgt keine Bewirtschaftung unbesetzter Stellen. Diese werden unmittelbar ausgeschrieben und schnellstmöglich besetzt. Bis auf eine Überlastungsanzeige begründen sich alle übrigen durch krankheitsbedingte Personalausfälle.
Eine differenzierte Übersicht zu durch Fluktuationen kurzzeitig freie Stellen kann aktuell nicht ermittelt werden, da differenzierte Übersichten zur Personal- und Stellenausstattung in den Fachämtern der Bezirksämter erst wieder mit der vollständigen Inbetriebnahme des Fachverfahrens KoPers möglich sind. Bis dahin liegen die Daten nicht oder nur eingeschränkt vor. Daher kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich sind in keinem Fachamt oder Abteilung strukturell bedingte Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit gegeben. Temporäre Einschränkungen durch Krankheit/Vakanzen etc. lassen sich nicht immer vermeiden.
Keine.
19.
ohne
keine
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