21-1415

Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Eimsbüttel

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

01.10.2020

Lfd. Nr. 84 (21)

 

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Bezirks­versammlung Eimsbüttel – GRÜNE-Fraktion

 

Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Eimsbüttel

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Sachverhalt:

In den letzten Monaten erreichten uns gehäuft Rückmeldungen von Mitarbeiter*innen der Fachabteilungen, dass Aufgaben auf Grund von Personalmangel nicht oder nur unzureichend erledigt werden können. Dieser Zustand führt zu einer Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen. Arbeitszufriedenheit ist unbestreitbar eine wichtige Basis für das Erbringen von bestmöglichen Arbeitsleistungen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viele Überlastungsanzeigen sind im gesamten Bezirksamt Eimsbüttel im Kalenderjahr 2020 eingereicht worden? Bitte nach Fachämter/ Abteilungen aufschlüsseln.

 

Überlastungsanzeigen 2020

Datum

Fachamt

Abteilung

12.06.2020

Management d. öff. Raumes

Straßen und Gewässer

12.06.2020

Management d. öff. Raumes

Verwaltung

18.08.2020

Jugendamt

Pflegekinderdienst

 

  1. Wie viele davon sind abgearbeitet worden und gelten aus Sicht der Bezirksverwaltung als erledigt?

 

Alle Überlastungsanzeigen sind abgearbeitet worden oder sind zurzeit in Abarbeitung und können als erledigt gelten.

 

  1. Um eine Entwicklung zu erkennen: Wie hoch waren die Überlastungsanzeigen in den Jahren 2014-2019. bitte nach Jahren und Fachämtern/ Abteilungen aufschlüsseln.

 

Überlastungsanzeigen 2018

Datum

Fachamt

Abteilung

02.01.2018

Management d. öff. Raumes

Verwaltung

04.01.2018

Management d. öff. Raumes

Verwaltung

18.06.2018

Management d. öff. Raumes

Stadtgrün

26.11.2018

Soz. Dienstleistungszentrum

Elterngeld

 

Überlastungsanzeigen 2019

Datum

Fachamt

Abteilung

04.04.2019

Management d. öff. Raumes

Stadtgrün

18.06.2019

Management d. öff. Raumes

Stadtgrün

 

Überlastungsanzeigen werden im Bezirksamt Eimsbüttel seit dem 01.01.2018 statistisch erfasst. Aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/18566 vom 15.10.2019 geht hervor, dass in der gesamten Bezirksverwaltung in dem Zeitraum 01.01.2018 bis 07.10.2019 166 Überlastungsanzeigen gestellt wurden. Dabei entfielen auf das Bezirksamt Eimsbüttel 6 Überlastungsanzeigen. Das entspricht einem Anteil von lediglich 3,6%. Damit ist das Bezirksamt Eimsbüttel das Bezirksamt mit der geringsten Anzahl an Überlastungsanzeigen.

 

  1. Was ist das übliche Verfahren bei einer solchen Anzeige? Bitte kurz darlegen.

 

Die maßgebende Dienstvereinbarung regelt in § 3 das Verfahren: „Adressat einer formalen Anzeige sind die unmittelbaren Vorgesetzten der/des Anzeigenden, der/ die wiederum die nächsthöhere Hierarchieebene über die Anzeige informiert. Der/Die unmittelbare Vorgesetzte prüft und entscheidet, ob und wie die Rückstandssituation aufgelöst werden kann. Sofern eine Abhilfe möglich ist, übernimmt diese/dieser die Information des/der Anzeigenden, die Umsetzung der Maßnahme und die Information der nächsthöheren Hierarchieebene bis zur Dezernatsleitung. Ist eine Abhilfe durch den/die unmittelbaren Vorgesetzten/Vorgesetzte nicht möglich, wird die Anzeige an die nächst höhere Hierarchieebene weitergeleitet und von dort weiter bearbeitet.

Sofern eine Rückstandsanzeige als unbegründet eingestuft wird, entscheidet abschließend die Leitung des Fachdezernats über die Erledigung der Rückstandsanzeige. Sollte die Abhilfe einer begründeten Rückstandsanzeige innerhalb des betroffenen Dezernats mit dessen Möglichkeiten nicht innerhalb von zwei Monaten möglich sein, ist die Dezernatsleitung Steuerung und Service zu beteiligen, um ggf. unter Beteiligung der zentralen Intendanz Lösungen zu erarbeiten. Das Verfahren wird entweder durch eine geeignete Abhilfemaßnahme und Information beendet oder durch die Feststellung, dass eine Abhilfemaßnahme nicht zur Verfügung steht. Der Personalrat wird über sämtliche Schritte informiert.“                   

 

  1. Bei wie vielen der offenen Fälle wurde bis jetzt keine Rückmeldung an die entsprechenden Anzeigenden MA geleistet worden?

 

Rückmeldungen an die Mitarbeiter/innen sind in allen Fällen erfolgt.

 

  1. Wenn keine Rückmeldungen durchgeführt worden sind: Was waren die Gründe? Bitte alle aufführen.

 

Entfällt.

 

  1. Wie viele der Überlastungsanzeigen wurden durch unbesetzte Stellen begründet?

 

Im Bezirksamt Eimsbüttel erfolgt keine Bewirtschaftung unbesetzter Stellen. Diese werden unmittelbar ausgeschrieben und schnellstmöglich besetzt. Bis auf eine Überlastungsanzeige begründen sich alle übrigen durch krankheitsbedingte Personalausfälle.

 

  1. Wie viele Stellen im gesamten Bezirksamt sind aktuell unbesetzt? Bitte nach Abteilungen/ Fachämter aufschlüsseln.

 

Eine differenzierte Übersicht zu durch Fluktuationen kurzzeitig freie Stellen kann aktuell nicht ermittelt werden, da differenzierte Übersichten zur Personal- und Stellenausstattung in den Fachämtern der Bezirksämter erst wieder mit der vollständigen Inbetriebnahme des Fachverfahrens KoPers möglich sind. Bis dahin liegen die Daten nicht oder nur eingeschränkt vor. Daher kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden.  

 

  1. Welche der Fachämter/ Abteilungen sind derzeit nicht durch unbesetzte Stellen in ihrer Leistungsfähigkeit beschränkt? Bitte aufführen.

 

Grundsätzlich sind in keinem Fachamt oder Abteilung strukturell bedingte Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit gegeben. Temporäre Einschränkungen durch Krankheit/Vakanzen etc. lassen sich nicht immer vermeiden.

 

  1. Wie viele Kündigungen sind dem gesamten Bezirksamt Eimsbüttel innerhalb der letzten 12 Monate eingegangen? Wie viele von den entsprechenden Mitarbeiter*innen hatten ggf. vorher eine Überlastungsanzeige eingereicht?

 

Keine.

 

  1. Wie viele Stellenausschreibungen sind aktuell ausgeschrieben?

 

19.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine