20-2958

Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

23.06.2015

Lfd. Nr. 49 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Hartmut Obens (Fraktion DIE LINKE)

 

Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Vorbemerkung:

Der Personalservice verweist auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) Drucksache 21/455 vom 11.05.2015.

 

Sachverhalt:

Die öffentlichen Haushalte stehen unter dem Diktat der Spar- bzw. Kürzungsvorgaben.
Die Weigerung von CDU/SPD und GRÜNEN durch eine ausgleichende Steuerpolitik dem Staat die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, führt im Öffentlichen Dienst seit Jahren zu einer restriktiven Personalpolitik. So konnte eine soziale Erhaltensverordnung fast zwei Jahre mangels vorhandenen Personals nicht bearbeitet werden. Stellen werden gestrichen, eingefroren und nicht wieder besetzt. Gleichzeitig wachsen die Aufgaben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Wie ist der Stellenbestand (Personalbestand) im Bezirksamt Eimsbüttel per 31.12.2014 und per 31.03.2015?

Bitte alle Dienststellen und Abteilungen wie Bezirksamtsleitung, Dezernenten, Sekretariate, Personalrat u.a. mit einrechnen und nach Dezernaten und Fachämtern gliedern.

 

zu 1.:

Siehe Anlage 1.

 

  1. Wie viele Überlastungsanzeigen aus dem Jahr 2013 und früher bestehen fort?
    Bitte nach Fachämtern darstellen.

Beim FA Jugend-und Familienhilfe bitte zusätzlich nach Regionen untergliedern.
Bitte vermerken, ob es sich um kollektive oder um individuelle Überlastungsanzeigen handelt.

 

  1. Wie viele Überlastungsanzeigen sind im Jahr 2014 bis zum 31.12. und im Jahr 2015 bis zum 31.03. neu eingegangen?

Bitte nach Fachämtern darstellen.

Beim FA Jugend-und Familienhilfe bitte zusätzlich nach Regionen untergliedern.

Bitte vermerken, ob es sich um kollektive oder um individuelle Überlastungsanzeigen handelt.

 

  1. Bitte bei allen Überlastungsanzeigen darstellen, ob Abhilfe geschaffen werden konnte.

Bitte möglichst Beispiele benennen.

Wenn ja, in welchen Fällen?

Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Für den Fall bereits erfolgter struktureller Abhilfemaßnamen (Entlastung der MitarbeiterInnen) innerhalb des jeweiligen Fachamtes erläutern Sie bitte die Art und Weise der Entlastung bzw. evtl. zusätzlichen Belastung anderer MitarbeiterInnen im selben oder anderen Fachamt.

 

zu 2. bis 5.:

Siehe Anlagen 2 – 4 und im Übrigen Bürgerschafts-Drucksache 21/455.

 

  1. Für den Fall, dass für einzelne Dezernate zwar Überlastungsanzeigen aber keine Daten über den  Umgang damit vorliegen, frage ich die Bezirksamtsleitung, wie und in welcher Frist sie gedenkt, hier Abhilfe zu schaffen.

 

  1. Für den zu erwartenden Fall, dass Überlastungsanzeigen aus den Vorjahren fortbestehen, frage ich die Bezirksamtsleitung, wie sie und bis wann sie gedenkt, hier Abhilfe zu schaffen.

 

zu 6. und 7.:

Alle Überlastungsanzeigen werden im Geschäftsprozess bearbeitet.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4