21-2134

Überarbeitete bezirkliche Ziele für den Arbeitsbereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in Eimsbüttel

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 23.06.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 7

Sachverhalt

Sachverhalt: Die bezirklichen Ziele leiten sich aus den gesetzlichen Vorgaben der Globalrichtlinie der offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und den Arbeitsprinzipien der offenen Kinder- und Jugendarbeit ab und orientieren sich an den Bedarfen und Lebenswelten junger Menschen.

Im Rahmen der Aktualisierung der Ziel und Leistungsvereinbarung des Bezirkes mit der Sozialbehörde wurden die bezirklichen Ziele aus dem Jahre 2016 in Abstimmung mit der AG § 78 OKJA überarbeitet. In den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Ziele findet das Grundlagenpapier für das Fachkonzept Sozialraumorientierung im Jugendamt Eimsbüttel mit dem Zielbild für eine sozialräumliche Versorgung Berücksichtigung.

Die bezirklichen Ziele sind Grundlage für die Ziel und Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit.

 

 

Folgende Ziele werden über die Leistungsvereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen verfolgt:

 

 

 

  1. Die Einrichtungen greifen mit ihren Angeboten die Vielfalt von Lebensformen und Kulturen auf und fördern interkulturelle Kompetenzen.

 

 

 

  1. Die Einrichtungen arbeiten sozialräumlich vernetzt. Sie kooperieren auch mit anderen Leistungsbereichen innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe.                                                  

 

  1.  Projekte und Angebote greifen neben den Bedarfen der Kernzielgruppen auch generationsübergreifende Themen des Sozialraums auf.

 

 

 

  1. Die Angebote richten sich besonders an Zielgruppen, die von einer umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe partiell ausgeschlossen sind.

 

  1. Die individuellen Bedarfe von Behinderung bedrohten oder behinderten jungen Menschen findet Berücksichtigung bei der Angebotsplanung.

 

 

 

  1. Junge Menschen werden darin unterstützt, sich mit vielfältigen Geschlechts*-spezifischen Rollenbildern auseinanderzusetzen und eine selbstbewusste eigene Geschlechterrollenidentität zu entwickeln. Die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt wird dabei gefördert.

 

 

 

  1. Angebote der außerschulischen Bildung fördern die Fähigkeiten der Nutzer*innen in allen für sie relevanten Bereichen. Dazu gehören insbesondere die Vermittlung von Politik- und Demokratieverständnis sowie die Sensibilisierung für einem bewussten und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen.

 

 

  1.  Kinder und Jugendliche sind an der Gestaltung ihres Lebensraumes beteiligt. Sie lernen ihre Interessen zu erkennen und diese aktiv in Planungsprozesse einzubringen. Innerhalb der Einrichtungen werden Mitbestimmung und Demokratie durch unterschiedliche Formen struktureller Beteiligung erlebt. Die Möglichkeiten dafür sind vielfältig und orientieren sich an den jeweiligen Lebenswelten der jungen Menschen. Es können z.B. regelmäßige Versammlungen, Parlamente, Kinder- und Jugendverfassungen oder digitale Formate sein.

 

 

 

  1. Junge Menschen werden bei einer verantwortungsbewussten Nutzung digitaler Medien unterstützt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gebeten, den neuen bezirklichen Zielen der offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in Eimsbüttel zuzustimmen. 

 

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