22-1305

Trassenführung der künftigen U5 am Isebekkanal

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

05.05.2025

Lfd. Nr. 36 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Roland Oehlmann, Gabor Gottlieb, Ina Dinslage, Ann-Kathrin Riegel und Ralf Meiburg (SPD-Fraktion)

Trassenführung der künftigen U5 am Isebekkanal

Die Anfrage wird von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die geplante neue U-Bahn-Linie U5im Abschnitt Jarrestraße bis Arenen befindet sich in der derzeit laufenden Phase der Entwurfsplanung. Der Trassenverlauf der U5 im Abschnitt zwischen den Haltestellen Universität bis Gärtnerstraße (U5M4000) kreuzt den Isebekkanal im Zuge der Straßenachse Grindelberg/Hoheluftchaussee. Die U5 Haltestelle Hoheluftbrücke wird zukünftig unterhalb des Isebekkanals liegen. Daher sind grundsätzlich Baumaßnahmen im Bereich des Isebekkanals erforderlich, die sich temporär auf den Querschnitt des Kanals auswirken können.

Die hier angesprochenen Fragestellungen werden in den laufenden Planungen nach Möglichkeit berücksichtigt und entsprechende Alternativen zur Aufrechterhaltung des Wasserverbindung auf grundsätzliche Machbarkeit geprüft. Nach derzeitigem Planungsstand wird der Wasserdurchfluss über eine temporäre Überführung über die Baugrube aufrechterhalten, so dass eine hydraulische und ökologische Durchgängigkeit jederzeit gegeben ist. Es findet also keine Unterbrechung der Wasserverbindung statt.

Die sensible Thematik, insbesondere auch die Betroffenheit des Wassersports, ist der zuständigen Fachbehörde und der Hamburger Hochbahn AG bewusst. Es ist daher stets das oberste Ziel, die unterschiedlichen Belange sorgfältig gegeneinander abzuwägen und dadurch die Auswirkungen, insbesondere auch für den Kanu- und Kajaksport, durch bauzeitliche Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Örtliche Stakeholder wie etwa die ansässigen Wassersportvereine werden hierfür bereits frühzeitig in die Planungen eingebunden.

Die weiterführenden Entwurfs- und Genehmigungsplanungen befinden sich derzeit jedoch in den Anfängen, daher können derzeit noch keine belastbaren Angaben zu den geplanten Baumaßnahmen sowie zum avisierten Zeitraum gemacht werden. Nach derzeitigem Planungstand wird mit Beginn der Bauarbeiten Anfang der 2030er Jahre gerechnet. Die detaillierte Terminplanung ist jedoch Bestandteil der laufenden Entwurfsplanung.

Dies vorangestellt, erfolgt die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN):

Sachverhalt

Laut den aktuellen Planungen für den Bau der U5 soll die Trassenführung den Isebekkanal im Bereich der Hoheluftbrücke kreuzen. In diesem Zusammenhang gibt es Hinweise darauf, dass für die Dauer der Baustelle möglicherweise eine Aufschüttung des Kanals in Form eines Damms unterhalb der Brücke erforderlich sein könnte. Dies würde dazu führen, dass der westliche Teil des Isebekkanals vom östlichen getrennt wird.

Eine solche bauliche Maßnahme könnte weitreichende ökologische Folgen haben, da sie den natürlichen Wasserfluss des Gewässers beeinträchtigen würde. Zudem wäre der Zugang zur Alster für die im westlichen Teil des Isebekkanals beheimateten Kanu- und Kajaksportler versperrt, was eine erhebliche Einschränkung für die in diesem Bereich ansässigen Wassersportvereine bedeuten würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Sind im Zuge der U5-Planung bauliche Maßnahmen vorgesehen, die den Wasserfluss im Isebekkanal einschränken oder unterbrechen? Falls ja:
  2. Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Sind die vorgesehenen Maßnahmen temporär oder dauerhaft? Falls temporär: Für welchen Zeitraum?

Es sind temporäre Maßnahmen im Bereich des Isebekkanals, insbesondere in Form von Baugruben, erforderlich. In deren Schutz kann das Haltestellenbauwerk errichtet werden. Dauerhafte Maßnahmen sind für das Brückenbauwerk Hoheluftbrücke erforderlich, welche die Straße Grindelberg über den Isebekkanal führt. Nach derzeitigem Planungsstand wird das Brückenbauwerk in Teilbereichen erneuert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Welche ökologischen Auswirkungen wurden geprüft und welche Vorkehrungen sind vorgesehen, um mögliche Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten?

Ökologischen Auswirkungen, die durch die Baumaßnahmen verursacht werden können, werden zurzeit parallel zur Planung der Baumaßnahmen untersucht und bewertet. Erforderliche Vorkehrungen, die sich aus den Untersuchungen ergeben, werden im weiteren Verlauf geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Wie wird sichergestellt, dass der Zugang zur Alster für Kanu- und Kajaksportler aus dem westlichen Teil des Isebekkanals erhalten bleibt?
  2. Gibt es alternative Lösungen, um eine Unterbrechung der Wasserverbindung im Isebekkanal zu vermeiden?

Siehe Vorbemerkung.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Jarrestraße Gärtnerstraße

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