22-1802

Transparenz der Platzvergabe an weiterführenden Schulen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Nadine Regling-Armi, Simone Gastl und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Titel: Transparenz der Platzvergabe an weiterführenden Schulen
Fortlaufende. Nr.: 22-73

Eingangsdatum: 19.12.2025
Datum der Antwort: 27.01.2026

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) beantwortet die Anfrage wie folgt:

Sachverhalt

Im Zuge der Planungen für den Campus Schnelsen einer Stadtteilschule

mit gymnasialem Zweig ufen sich Nachfragen aus der Bevölkerung zu den künftigen Kriterien der Schulplatzvergabe.


Insbesondere Familien aus Burgwedel und Teilen Niendorfs äern die Sorge, bei der Aufnahme am Campus benachteiligt zu werden. Laut Medienberichten fordern Elternvertreter*innen klare, transparente Regeln sowie eine frühzeitige Kommunikation der verbindlichen Aufnahmekriterien.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Wie ist das Verfahren zur Schulplatzvergabe in Hamburg grundsätzlich organisiert, und welche Rolle spielt dabei eine zentrale Steuerung durch die Schulverwaltung?
  1. Welche Behörde trägt die formale und rechtliche Verantwortung für die Vergabe von Schulplätzen, und wie ist deren Zuständigkeit im Zusammenspiel mit den einzelnen Schulen geregelt?
  1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern zu Schulen im Rahmen der regulären Anmeldeverfahren?

Zu Frage 1 bis 3:

Die gewünschten Informationen sind transparent und nachvollziehbar im Internet veröffentlicht. Siehe Anmeldung - hamburg.der die Klassen 1 und Von Klasse 5 bis zum Schulabschluss - hamburg.der die Klassen 5

  1. Wie gestaltet sich die Schulplatzvergabe bei unterjährigen Schulwechseln oder bei einem Zuzug nach Hamburg, und welche Entscheidungskompetenzen liegen hierbei bei den Schulen selbst?

Bei unterjährigen Schulwechselanträgen oder Zuzügen liegt die Entscheidungskompetenz zunächst bei den Schulen. Nur, wenn keine der gewünschten Schulen aufnahmefähig ist, die Sorgeberechtigten jedoch auf jeden Fall einen Schulwechsel wünschen oder bei einem Zuzug einen Schulplatz benötigen, leiten die Schulen den Antrag für eine etwaige Ersatzzuweisung an die BSFB weiter.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

keine

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