Transparenz der Platzvergabe an weiterführenden Schulen
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Nadine Regling-Armi, Simone Gastl und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Titel: Transparenz der Platzvergabe an weiterführenden Schulen
Fortlaufende. Nr.: 22-73
Eingangsdatum: 19.12.2025
Datum der Antwort: 27.01.2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Sachverhalt
Im Zuge der Planungen für den Campus Schnelsen – einer Stadtteilschule
mit gymnasialem Zweig – häufen sich Nachfragen aus der Bevölkerung zu den künftigen Kriterien der Schulplatzvergabe.
Insbesondere Familien aus Burgwedel und Teilen Niendorfs äußern die Sorge, bei der Aufnahme am Campus benachteiligt zu werden. Laut Medienberichten fordern Elternvertreter*innen klare, transparente Regeln sowie eine frühzeitige Kommunikation der verbindlichen Aufnahmekriterien.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Zu Frage 1 bis 3:
Die gewünschten Informationen sind transparent und nachvollziehbar im Internet veröffentlicht. Siehe Anmeldung - hamburg.de für die Klassen 1 und Von Klasse 5 bis zum Schulabschluss - hamburg.de für die Klassen 5
Bei unterjährigen Schulwechselanträgen oder Zuzügen liegt die Entscheidungskompetenz zunächst bei den Schulen. Nur, wenn keine der gewünschten Schulen aufnahmefähig ist, die Sorgeberechtigten jedoch auf jeden Fall einen Schulwechsel wünschen oder bei einem Zuzug einen Schulplatz benötigen, leiten die Schulen den Antrag für eine etwaige Ersatzzuweisung an die BSFB weiter.
ohne
keine
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