21-4449

Trainingszentrum FC St. Pauli: Baumbestand

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

29.01.2024

Lfd. Nr. 244 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Sebastian Dorsch, Ali Mir Agha, Jan Koriath und Dietmar Kuhlmann (GRÜNE-Fraktion)

 

Trainingszentrum FC St. Pauli: Baumbestand

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Der BUND Hamburg veröffentlichte am 4. Dezember anlässlich der endenden Beteiligungsfrist für das Bauvorhaben des FC St. Pauli an der Kollau die Pressemitteilung „Kein angemessener Ausgleich für zerstörte Natur“

Darin heißt es:

Trainingszentrum des FC St. Pauli an der Kollau: Planungen gehen in die nächste Runde/ Trickserei und missachtender Umgang mit dem sensiblen Naturraum.

Um Schäden, die neue Bauvorhaben gegenüber der Natur verursachen, auszugleichen, müssen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren sogenannte Ausgleichsmaßnahmen auf anderen Flächen getätigt werden. Anlässlich der heute endenden Beteiligungsfrist für das Bauvorhaben des FC St. Pauli an der Kollau äert der BUND Hamburg erhebliche Zweifel an dem dort geplanten Ausgleich für zerstörte Naturflächen.

Bezogen auf die Ausgleichsmaßnahmen macht sich das Bezirksamt Eimsbüttel im Falle des Bebauungsplans Niendorf 97 ein Schlupfloch zu Nutze und nimmt reale Naturverluste billigend in Kauf“, sagt Sabine Sommer, Vorsitzende des BUND Hamburg.

Statt den tatsächlichen Zustand der Flächen zu bewerten und entsprechend bei den Aus­gleichsmaßnahmen zu kompensieren, beruft sich das Bezirksamt auf einen Bebauungsplan von 1989. Dort sind große Teile der Bebauungsfläche als Dauerkleingärten oder auch Gewerbe- und Sondergebiet ausgewiesen, die es in der Realität aber nicht gibt. Diese Flächennutzungen erfordern insgesamt deutlich weniger Ausgleich, als würde der Real­zustand der Flächen betrachtet werden.

Hinzu kommt der Verlust von 106 Bäumen, die offensichtlich auch nicht angemessen ersetzt werden sollen. Es wurde so lange herum gerechnet, bis am Ende nur noch 90 statt 267 Bäume neu gepflanzt werden müssen, der Rest wird durch anderweitigen (ökologisch nicht gleichwertigen) Grünausgleich ersetzt. Dabei brauchen wir Bäume dringender denn je. Wenn ein solches Vorgehen in Hamburg Schule macht, dann haben wir ein riesiges Problem.“, so Sommer.

Der BUND fordert den Fußballverein und das zuständige Bezirksamt Eimsbüttel auf, die Unterlagen dringend nachzubessern und für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Bereits in der Vergangenheit hatte sich der BUND mehrfach gegen die Pläne an der Kollau ausgesprochen, unter anderem, weil Teile der Flächen im Überschwemmungsgebiet liegen und eine wichtige Schutzfunktion erfüllen.“

 

Wir fragen das angesprochene Bezirksamt Eimsbüttel:

 

1)     Stimmt es, dass nicht der tatsächliche Zustand der Flächen für die Bewertung heran­gezogen wurde, sondern der Bebauungsplan von 1989?

 

Ja, gemäß §1a Baugesetzbuch Abs. 3 Satz 6: „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“

 

2)     Liegen dem Bezirksamt aktuelle Informationen über den Baumbestand und die Art der Bebauung vor?

 

Ja.

 

3)     Wenn ja: Wie viele Bäume stehen auf dem Gebiet, das durch das o.g. Bauvorhaben betroffen ist? Um welche Art von Bäumen handelt es sich?

 

Auf dem Gebiet des Bebauungsplanentwurfs wurden 370 Bäume kartiert. Es handelt sich um folgende Arten: Weiden, Pappeln, Linden, Erlen, Ahorn, Scheinzypressen, Traubenkirschen, Hainbuchen, Rotbuchen, Birken, Eichen, Eschen, Vogelbeeren, Tannen, Kastanie, Apfelbaum, Weißdorn.

 

4)     Wenn ja: Wie ist die aktuelle Bebauung der Flächen, die im B-Plan von 1989 als Fläche für Dauerkleingärten ausgewiesen sind?

 

An der Niendorfer Straße 99 (Flurstück 89 Gemarkung Lokstedt) befindet sich ein Kleingartenverein, der übrige Teil der Flächen für Dauerkleingärten ist nicht bebaut.

 

5)     Mit welchen Plänen wurde bei der Ausweisung als Überschwemmungsfläche oder für andere Zwecke wie Bebauungen in jüngster Zeit gearbeitet?

 

r die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets wurden topographische Karten (Überschwemmungsgebietskarten des LSBG) verwendet. Grundlage für Baugenehmigungen im Plangebiet ist das derzeit geltende Planrecht Niendorf 70.

 

6)     Im Vergleich zu welchem Zustand sind gegebenenfalls notwendige Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen? Bitte mit Begründung

 

Im Vergleich zum bestehenden Planrecht Niendorf 70, s. Frage 1.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine