20-2952

Toilettenhäuschen Moorweide – Rotherbaum

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

08.02.2018

Lfd. Nr. 138 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Burkhardt Müller-Sönksen (FDP), Wolfram Heinrich (Parteilos) und André Tierling (Parteilos)

 

Toilettenhäuschen Moorweide – Rotherbaum

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Das Toilettenhäuschen auf dem nördlichen Teil der Moorweide, Mittelweg Ecke Tesdorpfstrasse, macht seit Jahren einen äußerst ungepflegten Eindruck. Es sieht von außen vernachlässigt und untergekommen aus und ist in einer Hamburger Adressenlage vor allem auch für Touristen ein Schandfleck; siehe auch Foto.

 

Wir fragen die Bezirksamtsleitung:

 

  1. Teilt die Verwaltung den Eindruck des Pflegezustandes?

 

Nein, der Pflegezustand wird als ausreichend angesehen.

 

  1. Wer ist in der Verwaltung für den Erhalt und die Pflege zuständig?

 

Das Bezirksamt.

 

  1. Wann wurde dieses Häuschen das letzte Mal besichtigt bzw. inspiziert?

 

2016.

 

  1. Welche Feststellungen wurden bei einer etwaigen Inspektion in Bezug auf die Pflege und Instandsetzung außerhalb und innerhalb des Häuschens getroffen?

 

Es sind keine baulichen Mängel vorhanden.

 

  1. Wird das Häuschen im Jahre 2018 saniert bzw. grundgesäubert?

 

Das ist nicht beabsichtigt. Ob Graffiti zu beseitigen ist, wird geprüft.

 

  1. Ist beabsichtigt, das Häuschen ggf. im Zusammenhang mit einem Kiosk als „Publik-Privat-Partnership“ zu verpachten, wobei der Pächter Kosten für Sanierung, Instandhaltung und laufende Kosten für das Häuschen mit übernimmt?

 

Nein, das Gebäude wird von den Sicherheitsbehörden und dem Konsulat genutzt.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine

 

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