Tötet die geplante U5 die Moorweide und die Alsterfische?
08.04.2025
Lfd. Nr. 29 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert, Marvin Brinkmann, Nikolai Drews, Myriam Schrank und Manuela Pagels Fraktion DIE LINKE
Tötet die geplante U5 die Moorweide und die Alsterfische?
Die Anfrage wird – von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende – wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Für den Bau der U-Bahnlinie 5 werden entlang der gesamten Strecke temporäre Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) benötigt. Diese sind unter anderem für den Tunnelvortrieb erforderlich und werden temporär als Produktions-, Transport-, Lager- und Abstellflächen von Geräten und Material genutzt. Der Abschnitt Jarrestraße bis Arenen befindet sich derzeit in der Phase der Entwurfsplanung, welche noch nicht abgeschlossen ist. Maßgebliches Ziel der Entwurfsplanung der U-Bahnlinie 5 ist die Optimierung der Planungsleistungen sowie der genauen Zeitbedarfe. Dazu gehört auch die Planung der BE-Flächen. Für die Suche nach BE-Flächen wird ein größtmöglicher Suchraum herangezogen, um so viele Optionen wie möglich prüfen und abwägen zu können. Für die konkrete Auswahl der BE-Flächen sind einheitliche, transparent nachvollziehbare Kriterien anzuwenden. Hierzu gehören die Auswirkungen auf Verkehr, Umwelt, Freizeit und Wirtschaft sowie die Wiederherstellungsfähigkeit der Flächen nach der Nutzung als BE-Fläche.
Aktuell handelt es sich bei den Prüfungen um Vorüberlegungen. Die genaue Lage, Anzahl, Größe und zeitliche Beanspruchung der BE-Flächen sind Bestandteil der weiterführenden Entwurfsplanung. Oberstes Ziel ist es, diese Faktoren sowie Kosten und Auswirkungen durch bauzeitliche Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Genaue Angaben dazu können somit erst nach Abschluss der Entwurfsplanungen gemacht werden.
In der gegenwärtig laufenden Entwurfsplanung werden bereits versiegelte Flächen grundsätzlich bevorzugt. Eine Einrichtung von BE-Flächen in der Außenalster ist daher sehr unwahrscheinlich und wird nicht angestrebt.
Im Rahmen der Flächensuche werden gleichfalls die Belange der Anlieger:innen beachtet und in die Abwägung einbezogen. Die Prüfung und Abwägung sowie die abschließende Bewertung der Flächen erfolgt zudem in enger Abstimmung mit externen Fachexpert:innen und Gutachter:innen sowie städtischen Behörden.
Das Planfeststellungsverfahren in der anschließenden Genehmigungsplanung legt zudem fest, die breite Öffentlichkeit in das Planvorhaben einzubeziehen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung kann sich die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 21 UVPG äußern. Dabei werden die ökologischen Auswirkungen der Baumaßnahmen als wesentliches Kriterium ebenfalls umfassend erörtert. Darüber hinaus bestehen zu jedem Zeitpunkt alle aktuellen Informationen auf der Website www.schneller-durch-hamburg.de zur Verfügung.
Dies vorangestellt erfolgt die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn):
Am 18.02.2025 berichtete der NDR, dass im Rahmen der Bauarbeiten zur Hamburger U5 – neben der bekannten Trockenlegung von Teilen der Alster – auch eventuell die Moorweide betroffen sein könnte. In diesem Zusammenhang wurde erwähnt, dass zur Schaffung der Baustellenfläche an der Moorweide möglicherweise unter anderem uralte Bäume gefällt werden müssten. Vor dem Hintergrund, dass im KGA derzeit über ein künftiges Nutzungskonzept für sowohl die große als auch die kleine Moorweide diskutiert wird, welches die Grünflächen entlasten und der Naherholung dienen soll, wäre ein solches Vorhaben kritisch zu betrachten.
Zudem wird berichtet, dass weiterhin geplant ist, größere Flächen der Außenalster trockenzulegen. Auch hier ist ein erheblicher ökologischer Schaden zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Siehe Vorbemerkung.
Der technische Geschäftsführer der HOCHBAHN U5 Projekt GmbH hat im Rahmen des Interviews die aktuell in der Planung untersuchten Möglichkeiten für BE-Flächen dargestellt. Er hat dabei mehrfach und ausdrücklich auf den noch laufenden Prozess hingewiesen und verdeutlicht, dass im Abwägungsprozess die Vor- und Nachteile einer jeden Fläche abgewogen werden müssen.
Die vollständige Trockenlegung der Alster war zu keiner Zeit vorgesehen und ist auch nicht kommuniziert worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
ohne
keine
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