20-2036

Temporäres Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen – Referentenanforderung

Antrag

Sachverhalt

Dem "Hamburger Abendblatt" war in der Ausgabe vom 31. Dezember 2016 auf der Titelseite unter der Überschrift "Auf diesen Straßen gilt nachts künftig Tempo 30" zu entnehmen, dass sich die zuständigen Behörden darauf geeinigt hätten, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zeitweise auf 30 Stunden-kilometer zu reduzieren. Hierzu weist der Antragsteller auf seine kleine Anfrage hin, die unter der  laufenden Nummer 103 (20) zwischenzeitlich beantwortet worden ist. Demnach ist das Bezirksamt Eimsbüttel bis Mitte Januar nicht über das Vorhaben der Landesbehörden in Kenntnis gesetzt worden und kann auch entsprechend keine befriedigenden Antworten auf die Fragen der FDP liefern. 

Mittlerweile liegt eine Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) zum gleichen Thema vor. Aus der Drucksache 21/7370 nun geht hervor, dass tatsächlichr die Vogt-Wells-Straße zwischen Julius-Vosseler-Straße und Osterfeldstraße für den Zeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr eine nächtliche Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geplant wird. Allerdings sind dafür noch einige weitere vorbereitende Maßnahmen nötig.

 

Anhänge

Anfrage nach § 24 BezVG Nr. 103 (20) Bezirksamt Eimsbüttel

SKA 21/7370 Senat