20-2059

Temporäres Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

10.01.2017

Lfd. Nr. 103 (20)

 

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Lutz Schmidt (FDP)

 

Temporäres Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Dem „Hamburger Abendblatt“ war in der Ausgabe vom 31. Dezember 2016 auf der Titelseite unter der Überschrift „Auf diesen Straßen gilt nachts künftig Tempo 30“ zu entnehmen, dass sich die zuständigen Behörden darauf geeinigt hätten, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zeitweise auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren.

Dort ist zu entnehmen: „Auf Abschnitten folgender Straßen soll nachts zwischen 22 und 6 Uhr die Tempo-30-Regelung gelten: Holstenstraße, Braamkamp, Bramfelder Chaussee, Tarpenbekstraße, Eiffestraße (Hamm), Mühlendamm (Hohenfelde), Vogt-Wells-Straße (Lokstedt), Rennbahnstraße, Holtenklinker Straße (Bergedorf) und Bergedorfer Straße.“

Weiter heißt es in dem Artikel: „Wann die Regelung in Kraft tritt, steht noch nicht fest. ‚Vor der Umsetzung müssen die Schaltprogramme der Ampelanlagen angepasst werden. Diese Arbeiten sind schon beauftragt, werden aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen’, sagte Susanne Meinecke, die Sprecherin der Hamburger Verkehrsbehörde.“

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

1)       Seit wann ist dem Bezirksamt dieses Ansinnen bekannt?

 

Das Ansinnen wurde dem Bezirksamt mit dem benannten Zeitungsartikel bekannt.

 

2)       Wann und in welcher Form wird die Bezirksversammlung darüber in Kenntnis gesetzt?

 

Sobald die zuständige Fachbehörde das Bezirksamt in Kenntnis setzt, wird dies mit einer Mitteilung der Verwaltung übermitteln.

 

3)       Ist eine Ausschussbefassung zum derzeitigen Zeitpunkt vorgesehen?

 

Nein.

 

a)        Falls nicht: Warum nicht?

 

Das Bezirksamt ist nicht zuständig.

Es bleibt der Bezirksversammlung bzw. deren Ausschüsse unbenommen, Referenten der zuständigen Stellen zu diesem Thema einzuladen.

 

b)       Welcher Ausschuss könnte sich damit sinnvoller Weise befassen?

 

Diese Entscheidung obliegt der Bezirksversammlung.

 

4)       Auch wenn es sich bei der erwähnten Vogt-Wells-Straße nicht um eine sogenannte Bezirksstraße handelt, so ist sie dennoch aus bezirklicher Sicht als Verteilerstraße von großem Interesse. Insofern die Frage: Wurde der Bezirk vorab von Landesbehörden um eine Stellungnahme zu dem Ansinnen gebeten?

 

Nein.

 

a)        Falls ja: Was stand in der bezirklichen Stellungnahme? (Bitte im Wortlaut!)

 

Entfällt.

 

5)       An der Vogt-Wells-Straße befindet sich auch eine zentrale Feuerwehr für Lokstedt und Umgebung. Einmal abgesehen davon, dass im Einsatzfall Sonderrechte für deren Fahrzeuge gelten, stellt sich die Frage: Welchen Sinn macht die neue Regelung, wenn die Fahrzeuge auf der Rückfahrt zu ihrer Wache während acht von 24 Stunden jedes Tages im Schleichverkehr unterwegs sein müssen?

 

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

6)       Die gängige Rechtsprechung lässt ein zeitliches Tempolimit von 30 Stundenkilometern von 22 bis 6 Uhr auch für Ortsdurchfahrten bei Bundesstraßen zu. Doch auch davor muss eine Abwägung stattgefunden haben. Wann wird das Bezirksamt von den diesbezüglichen Abwägungen im Falle der Vogt-Wells-Straße von den Landesbehörden informiert?

 

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

a)        Falls dies schon gesehen ist: Was wurde mitgeteilt? (Bitte im Wortlaut?)

 

Entfällt.

 

7)       Unlängst hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossen, dass die Tempoüberwachung am Lokstedter Steindamm durch die Polizei intensiviert werden möge. Warum wurde aus bezirklicher Sicht nun ausgerechnet die Vogt-Wells-Straße und nicht der Lokstedter Steindamm für eine neue Tempo-30-Regelung ausgewählt?

 

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine

 

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